Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zu gedenken ist hierbei, daß die Abgabe unter 1 gegen das bisherige Receß- und Quatembergeld erhöht wird; die Abgabe unter 3 gegen den bisherigen Zehnten und Zwanzig sten eine Verminderung erleidet; die Abgabe unter 2 ziemlich unverändert bleibt, wogegen mehrere andere Abgaben, z. B. der Zehnten, von den unedlen Metallen ganz in Wegfall kommen. In Betreff des Zwanzigsten vom Reinerträge ent stand noch dieFrage, wie derselbe dann zu berechnen sei, wenn eine Gewerkschaft noch außer ihrem Bergwerkseigenthume Einnahmequellen besäße, deren Ertrag bei Bestimmung der Höhe der Ausbeute mit in Frage komme. Ein solcher Fall tritt z. B. bei der Zwitterstocksgewerkschaft zu Altenberg ein, welche einen bedeutenden Wald besitzt, dessen Ertrag nicht separirt gehalten wird, sondern schon durch das für die Gru ben gelieferte Holz auf die Höhe der Ausbeute Einfluß übt. Der königliche Commissar gab jedoch die Erläuterung, daß ein solches, nicht aus dem Bergeigenthume fließendes Ein kommen bei Berechnung des Zwanzigsten nicht mit in Ansatz kommen werde, dafern nur die Gewerkschaft eine Form der Rechnung wähle, welche die verschiedenen Erträge aus jeder dieser Quellen erkennen lasse. Diesen Abgabenermäßigungen steht nun der Wegfall jener Staatsunterstützungen gegenüber, zu der keine auf speciellem Rechtstitel beruhende Verbindlichkeit vorhanden ist (Z. 279); hierher gehören namentlich die Wasserversorgungs anstalten der Freiberger, sowie die Stölln dieser und der Schneeberger Revier, deren Ergenthum und Unterhaltung den Revieren überwiesen wird. Dagegen sollen die Stölln der übrigen Reviere, die wenigstens zur Zeit einer solchen Hülfe nicht entbehren können, siscalisch verbleiben. Das finanzielle Ergebniß dieser Veränderungen weiset die Beilage sub L. der Vorlage nach. Bei der Oberzehntencasse ergiebt sich eine Minderein nahme von 76,020 Lhlr. 26 Ngr., dagegen auch eine Minderausgabe von 27,700 Lhlr. 26 Ngr., also überhaupt eine Mindereinnahme von 48,320 Lhlr. Bei der Generalschmelzadministrationscaffe ergiebt sich zwar einerseits eine Mehreinnahme von 14,520 Lhlr. 26 Ngr. 4 Pf. in Folge der erhöhten Silberpreise, welche die Münze bezahlt. Dagegen aber auch eine erhöhte Ausgabe um 30,120 Lhlr. 26 Ngr. 4 Pf. in Folge der erhöhten Erzt-ape und Betriebskosten. Im Ganzen also ein Minus von 15,600 Lhlr. Bei der Münze tritt statt des bisherigen Gewinnes von 8,500 Lhlr. ein Verlust von 8,741 Lhlr. 16 Ngr., also über haupt ein Minus von 17,241 Lhlr. 16 Ngr° «M. Dies macht zusammen ein Minus von 48,320 Lhlr. —Ngr. 15,600 - — - 17,241 - 16 Ngr- 81,161 Lhlr. 16Ngr7 i. K. (S. Abonnement.) Dagegen aber tritt bei dem Landeszahlamt eine Er- sparnißvon 50,500 Lhlr. ein, welches von obiger Summe abgezogen, einen künftigen Verlust von 30,661 Lhlr. 16 Ngr. giebt. Zwar befinden sich unter diesem Verlust 7193 Lhlr. Verminderung der Betriebskosten bei der Generalschmelzadministration, welche die Staatsregierung nur der Sicherheit wegen in Rechnung gebracht hat (S. 341), und es würde nach Abzug derselben obiger Verlust sich auf 23,468 Lhlr. reduciren. Da jedoch unter den Ausgabeersparnissen bei der Ober zehntencasse circa 5000 Lhlr. enthalten sind, deren Wegfall erst allmälig durch Abgabe der Gerichtsbarkeit und Ein ziehung mehrerer Verwaltungsstellen cintreten kann, so wird der Verlust in den nächsten Jahren sich immer auf circa 28,000 bis 30,000 Lhlr. belaufen. Von obigen Mehrkosten und Ersparnissen sind indeß einige Posten nicht Folge der neuen Bergordnung, sondern würden auch ohne dieselbe eintreten. Darunter dürften zu rechnen sein, ») obige 7,193 Lhlr. —Ngr. —Pf. Erhöhung derBetriebs- kosten bei der General schmelzadministration, b) 10,588 - 26 » 7 - von den Ersparnissen beim Landeszahlamt, und zwar: 666 Lhlr. 20 Ngr. — Pf. Unterhaltungskosten des Altenberger Stöllns, 4,422 - 6 - 7 - Zuschuß zum Betrieb dersiscalischenFund- grubengebäude, 5,500 - — - — - zu Fortsteüung des vormaligen landstän- dischen Bergbaues (S. 344,345), welche sanuntlich wegen Beendigung der Unternehmungen oder geringern Bedarfs in Wegfall kommen. Rechnet man die Differenz dieser beiden Posten unter», und b. an 3,395 Lhlr. 26 Ngr. 7 Pf. obiger Hauptverlustsumme hinzu, so ergiebt sich die Summe von 34,057 Lhaler jährlich als das Opfer, welches der Staat durch Einführung der neuen Bergordnung bringt. Ungeachtet der Bedeutendheit dieses Opfers glaubt die Deputation dennoch, daß dasselbe aus höhern Rücksichten sich rechtfertigen lasse. Wenn die Bergregalitär früher als ein nutzbares Recht betrachtet wurde, so scheint doch dieselbe nach der eben ent wickelten richtigen Bedeutung mehr die Natur einer obrig keitlichen Verpflichtung zu haben, wenigstens dürste dieselbe 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder