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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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genwartig sind nun die Landtagsmkttheilungcn über jene mehrerwähntc Sitzung erschienen, und es wird nunmehr an der Zeit sein, über den Wigard'schen Antrag definitiv Beschluß zu fassen. Abg. Wigard: Meine Herren! Als ich meinen Antrag einbrachte, war uns wenige Augenblicke zuvor vom ministe riellen Tische aus die ofsicielle Erklärung gegeben worden, daß das Ministerium diejenigen Bestimmungen in den Grund rechten nicht ausführen werde, welche es für verderblich und schädlich für das Volk halte, und es erhob sich in jener Sitzung nicht eine einzige Stimme, welche die Richtigkeit dieser Auffassung jener Erklärung in Zweifel zog, ja, es ist auch selbst von dem Ministertische aus eine Berichtigung die ser Auffassungsweise nicht ausgegangen. Es war demnach um so mehr anzunehmen, daß diese Erklärung eine traurige Wahrheit in sich enthalte, als leider alle Thatsachcn seit dem Bestehen dieses Ministeriums einem Jeden, der nicht ganz blind ist, die Ueberzeugung beibringen mußten, daß das ge genwärtige Ministerium den guten Willen nicht habe, die Grundrechte zur Ausführung zu bringen. Das Ministerium hat bereits den Jahrestag seines Bestehens ge feiert, über ein halbes Jahr ist die Volksvertretung versam melt, und ich frage Sie, meine Herren, was ist seit diesem langen Zeiträume geschehen, um irgendwie wenigstens den Weg auch nur anzubahnen, der zur Ausführung der Grundrechte führt? Ich sehe mich vergeblich in den Land tagsacten um, um einen Gesetzentwurf zu finden, welcher da hin abzielt. Meine Herren, haben Sie einen Gesetzentwurf vorliegen z. B. über das Gerichtsverfahren, namentlich über die Schwurgerichte bei schweren Verbrechen, insbe sondere bei allen politischen Vergehen? Wo haben Sie einen Gesetzentwurf über Handels- und Gewerbs gerichte, wo über die Abschaffung der verderblichen Ver- waltungsrechtspflege (der Administrativ-Justiz), wo einen solchen über die Aufhebung des polizeilichen Straf recht s, über die Einführung der C i v i l e h e und der S t a n - desbücher?wo einen Gesetzentwurf wegen der Trennung der Kirche vom Staate, über die Enthebung der Schule von der Aufsicht der Kirche? über die bessere Stellung der Lehrer und namentlich ihre Aufnahme in den Staatsdienst? Wo einen Gesetzentwurf über den un en t- gcltlichen Volksunterricht, wo eine Gewerbeord nung, oder überhaupt eine Berussordnung, welche die Ausbildung zu dem Berufe einem Jeden vollständig freiläßt? Wo ist ein Gesetzentwurf in den Landtagsacten zu finden über Aufhebung aller Fcudallasten, über die größere Th eil- bark eit der Grundstücke, überdieAblösbarkeit aller Zehnten ohne Ausnahme, über die Aufhebung der Familienfideikommisse? Alle diese zur Ausführung der Grundrechte erforderlichen Gesetzentwürfe, sic sind uns nicht vorgelegt! Aber, meine Herren, was sehen wir stattdessen? Wirsehen das Versammlungs- und Vereinsrecht be ¬ ll. K. schränkt, suspendirt und theilweise aufgehoben, wir sehen die Ausweisung von Angehörigen deutscher Staaten aus Sachsen im großartigsten Maaßstabe betrieben, wir sehen die relig iöse Freiheit und das Recht, neue Re ligionsgesellschaften zu bilden, durch vexatorische Maaß- regeln zu nichte gemacht. Wir sehen die Gerichte bezüglich ihrer Urtheile in Zwiespalt mit den Bestimmungen der Grundrechte, wirschen sie inquisitorisch verfah ren undStrafen aussprechen, diegesetzlich abgeschafft sind; wir sehen endlich die Bürger den Insulten und lebens gefährlichen Verletzungen von solch en Soldaten aus gesetzt, die vergessen haben, daß sie Söhne desselben Vater landes, daß sie gleichfalls Bürger und berufen sind, die Freiheit, das Leben und Ekgenthum ihrer Mitbürger zu schützen. Endlich sehen wir statt aller dem Volke garantirten Freiheiten und Rechte den Belagerungszustand, und in diesem statt der Herrschaft der Gesetze die Herrschaft des Säbels. Wahrlich, meine Herren, wer die Lage unsers säch sischen Vaterlandes unter dem gegenwärtigen Ministerium überschaut, der glaubt nicht, daß er in dem durch hohe In telligenz wie durch den lebendigsten Sinn für Gesetzlichkeit ausgezeichneten und mit Recht deshalb hochgerühmten Volks stamme der Sachsen lebe; nein, er muß glauben, unter einen rohen und barbarischen Volksstamm gerathen zu sein, dem nichts heilig ist, der nicht durch Recht und Gesetz regiert^ sondern nur durch die eiserne Gewalt der Waffe gezügelt werden könne. Meine Herren, man wird mir vielleicht auch bei dieser gewiß aus dem Leben gegriffenen Schilderung, wie es anderwärts geschehen ist, den Vorwurf machen, daß ich eine feindselige Gesinnung gegen das Oberhaupt des Staates, eine feindselige Gesinnung gegen die sächsische Regierung hege. Meine Herren! Es ist weder das Eine noch das Andere wahr. Von dem Ersteren kann schon deshalb die Rede nicht sein, weil der Träger der obersten Staatsgewalt überhaupt in Be- urtheilung von Regierungshandlungen in konstitutionellen Staaten nie in Frage kommt; aber auch in Bezug auf die sächsische Regierung ist jener Vorwurf unbegründet. Es ist ein großer Unterschied zwischen dem jeweiligen Regie rungssysteme und einer Regierung selbst, und es ist entweder eine Ueberschätzung oder ein großer Jrrthum der jenigen, welche gegenwärtig das Steuer des Staatsschiffes führen- wenn sie ihr Regicrungssystcm mit der sächsischen Regierung identificiren. Regicrungssystcme, meine Herren, verändern sich, sie fallen, dieRegierung bleibt- und wenn ich darum als warmer Freund unseres unglücklichen Vaterlandes nicht nur mich berechtigt,sondern auch imJnnersten verpflichtet sehe, das gegenwärtige verderbliche Regie rungssystem zu bekämpfen, so glaube ich, dies im eigenen Interesse der sächsischen Regierung zu thun, die nicht das Wandelbare, Vergängliche, sondern den Regierungssystemen gegenüber das Bleibende ist. Ich werde mich bei der Beur- theilung des gegenwärtigen Negicrungssystemes, da noch an- 52*
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