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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Abg. 0. Schwarze: Ich habe den Antrag des Viccprä- sidenten Haberkorn nicht unterstützt und werde auch dagegen stimmen. Der Herr Berichterstatter hat uns versichert, daß die Regulative im Ausschüsse punktweise durchgegangcn wor den sind, und daß der Ausschuß nichts weiter, als was im Berichte niedergelegt ist, darzubieten hat. Es ist daher vor auszusehen, daß ein künftiger Bericht des Ausschusses über die Regulative einfach darin bestehen wird, daß der Ausschuß uns, wie er es bereits bei anderen Paragraphen gethan hat, sagen wird: gegen die und dieParagraphen hat der Ausschuß nichts zu erinnern und empfiehlt dieselben der Kammer zur Annahme. Nun, wenn wir blos eine Reihe von bekannten Zahlen vorgeführt erhalten, wenn wir durch Annahme des Antrages des Vicepräfldenten Haberkorn kein neues Material zur Berathung erhalten, so sehe ich nicht ab, wohin es führen soll, den Ausschuß mit einer neuen Berichterstattung zu be auftragen. Sollte jedoch die geehrte Kammer einer andern Ansicht sein und den Antrag des Herrn Vicepräsidenten Ha berkorn annehmen, so würde ich der Meinung sein, daß der erste Theil dieses Antrags zu vervollständigen wäre. Denn es ist nicht blos §. 97, bei dessen Berathung diese Differenz zur Sprache gekommen ist, sondern im Verlaufe des Gesetz entwurfes sind noch mehre solche Paragraphen enthalten, in denen auf die Regulative 6. v. sich bezogen wird, und der HerrViceprasident wird wohl damit einverstanden sein, wenn es im Eingang seines Antrages so hieße: „die Berathung der Paragraphen, in denen auf die Regulative 6. v. Bezug genommen wird, auszusetzen." Ich würde für den Fall, daß der Herr Vicepräsident sich nicht selbst mit diesem Unteramen- dement conformiren sollte, bitten, noch eine besondere Frage darauf zu richten. Vicepräsident Hab er körn: Als ich meinen Antrag mündlich entwickelte und noch nicht schriftlich redigirt hatte, habe ich allerdings gesagt, daß man dieBerathung der Regu lative nach Beendigung der Berathung über das ganze Gesetz vornehmen möchte, allein als ich den Antrag niederschrieb, fand ich bei nochmaliger Ueberlegung, daß es nicht gerathen sein dürfte, wenn wir das Gesetz fortberathen und darüber Beschluß fassen, inzwischen aber immer hier und da Paragra phen aussetzen müssen. Ich faßte deshalb den Antrag allge mein dahin, daß nach Seiten des Ausschusses erfolgter ander- weiter Berichterstattung über die Regulative die Berathung des Berggesetzes fortgesetzt werden möge. In dieser Weise ist der Antrag auch zur Unterstützung gebracht worden. Dadurch erledigt sich zugleich mit das Bedenken, welches der Abg. Schwarze erhoben hat. Ueberhaupt halte ich es für richtiger, wenn wir, wie der Herr Präsident uns vorschlägt, die Bera thung der Bergordnung auf wenige Lage und so lange ganz ausfetzen, bis der Ausschuß uns Bericht erstattet und sagt, entweder, daß er in Bezug auf die Regulative etwas zu erin nern finde, oder daß dies nicht der Fall sei; nur dann erst kön nen wir ohne Unterbrechung in der Berathung fortfahren, was ich für einen Wortheil für diese selbst halten muß. I?. K. (3. Abonnement.) Abg. Evans: Es ist doch wohl nicht anzunehmcn, daß der Herr Berichterstatter Namens des ganzen Ausschusses seine Erklärung abgegeben hat, jedoch nur wenn dies der Fall wäre, würde ich dem Abg. Schwarze beistimmen und gegen den An trag des Vicepräsidenten Haberkorn stimmen. Bezüglich des Haberkornschen Antrages bitte ich die Frage zu theilen, indem ich nur für den ersten Theil, nicht aber für den zweiten Theil stimmen würde. Ich sehe nichts Bedenkliches darin, wenn wir über Z. 97, welcher lautet: „das Nähere über den Umfang des Geschäftskreiscs der Grubenofsicianten ist in dem diesem Gesetze beigefügte Regulative festgestellt," berathen und Beschluß fassen. Denn dann wird ja eben erst das Regula tiv mit unserer Mitwirkung festgestellt werden. Ebenso ist es auch noch mit andern Paragraphen; ich will nur noch auf eine Zeile in §. 102 Bezug nehmen, dort heißt es: „die gegenseitigen Verhältnissen zwischen Grubeneigenthümern und Arbeitern sind nach dem diesem Gesetze beigegebenen Re gulativ sub 6. zu beurtheilen." Ich sehe auch nichts Präju- dicirliches darin, wenn wir diesen §. 102 auch annehmen, und so sind noch viele Paragraphen, die nur einfach das Citat von Paragraphen der Regulative enthalten. Wo aber etwas Präjudicirliches in einem citirten Paragraph enthalten wäre, dann würde allerdings Rücksicht darauf zu nehmen sein. Abg. Leonhardt: Das materielle Resultat der Zurück gabe der Regulative an den Ausschuß wird allerdings kein anderes sein, als was Sie bereits in dem Berichte haben; der Unterschied wird lediglich darin bestehen, daß eine Anzahl Anträge auf Annahme der einzelnen Paragraphen der Regu lative nachgebracht wird. Denn ich kann Sie bestimmt ver sichern, daß der Ausschuß die Paragraphen der Regulative ganz in derselben Weise, wie die Paragraphen des Gesetzes selbst, Punkt für Punkt durchgesprochen und Alles, was dabei zu bemerken war, zur Erledigung gebracht hat. Es ist aber keine Veranlassung gewesen, irgend eine weitere Aenderung, als Sie im Berichte finden, vorzuschlagen. Dcffenohngcach- tet aber bin ich der Ansicht, daß sofort und ohne einen Verzug an die Berathung dieser Regulative nicht gegangen werden kann, da die Mitglieder der Kammer, durch die Fassung des Ausschußberichtes veranlaßt, wie es scheint, allgemein der Meinung gewesen sind, daß über die Regulative nicht mit zu berathen und Beschluß zu fassen sei, und mithin sich nicht veranlaßt gefunden haben, sich mit dem Inhalte derselben ge nauer bekannt zu machen. Schließlich will ich nur noch be merken, daß das Regulativ 8. über die Arbeitsverhältnisse ganz und gar in dem Sinne und in der Weise behandelt wor den ist, wie Herr Vicepräsident Held sich vorhin ausgespro chen hat. Abg. Rosen hau er: Der Abg. Leonhardt hat es bereits übernommen, den Ausschuß gegen die Vorwürfe, die ihm von vielen Seiten gemacht worden sind, zu Vertheidigen. Auch ich kann versichern, daß wir in dem Ausschüsse die einzelnen Punkte der Regulative unserer Prüfung unterworfen haben. 6
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