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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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trage zu genügen; es ist derselbe aber darin vielfach gehemmt worden, namentlich dadurch, daß viele seiner Mitglieder auch noch Mitglieder anderer Ausschüsse und durch Sitzungen und Arbeiten in diesen behindert waren, ein Mitglied auch in amt lichen Geschäften, welche den Landtag wesentlich interessiren, öfters genöthigt gewesen ist, Ministerialsitzungen beizuwohnen. In der neuesten Zeit besonders sind Störungen hinzugekom men, die uns mehrmals genöthigt haben, eine bereits angesagte Sitzung wieder aufzusagen. Es ist jedoch ein großer Theil des vorhandenen Materials vom Ausschüsse bearbeitet, auch hat bereits eine Conferenz mit einem Regkerungscommiffar über die kirchlichen Fragen stattgefunden. Sobald es irgend möglich sein wird, wird auch die hier einschlagende vereins rechtliche Seite der Frage zur Berathung beim Ausschüsse ge langen, und es wird sich derselbe deshalb mit einem zweiten Regierungscommissar vernehmen. Ich kann nur die Hoffnung aussprechen, daß es uns bald gelinge, zu bestimmten Resul taten zu gelangen, und versichere, daß es weder an dem Bor stande, noch an den Mitgliedern des Ausschusses gelegen hat, daß Ihnen nicht bereits ein Bericht vorliegt. Abg. v. Th ei le: Als mit dem Referate in dieser Sache beauftragt erlaube ich mir dem noch Einiges hinzuzufügen. Die uns vorliegende Eingabe betrifft nur die freien Gemein den in Freiberg, Saida und Brand; die hiesige und die Leip ziger kommen dabei nicht in Betracht. Es hat sich aber dabei der große Uebelstand herausgestellt, daß man nicht ganz klar steht, ob es eine Petition oder eine Beschwerde sein soll. Soweit wir uns mit dem Regierungscommissar hierüber ver nommen haben, wird vyn Seiten des Cultusministeriums erklärt, man habe sich in dieser ganzen Sache durchaus möglichst passiv verhalten zu müssen geglaubt, und es sei an das Cultusministerium gar keine Beschwerde eingegangen, es habe also auch in mehrfacher Beziehung eine Entschließung nicht erfolgen können. Dadurch wird aber die ganze Stellung der Berichterstattung wesentlich geändert. Ich muß also allerdings bemerken, daß die Beschwerdeführer hier mehrere nothwendige äußere Formen unterlassen haben. Sollen wir den Gegenstand blos als eineBeschwerde betrachten, so kom men wir auf einen andern Standpunkt, als der den Beschwer deführern genehm sein möchte. Mg. Wkgard: Mit der Erklärung des Herrn Borstan des des Ausschusses kann ich mich einverstanden erklären und werde also dem entgegensehen, wann der Bericht auf der Ne- gistrande erscheint; rücksichtlich der Erläuterung, welche der Abg. Thekle beigefügt hat, muß ich jedoch bemerken, daß eine solche Erklärung des Regierungscommiffars, wenn sie im All gemeinen gethan sein sollte, geradezu auf einer Unwahrheit beruhen würde. Denn mir ist bekannt, daß eineBeschwerde — ich sage ausdrücklich eine Beschwerde — bezüglich der jenigen Circularverordnung des Ministeriums des Cultus an die Kreisdirection und an die Kirchenbehörde, welche hier in Frage kommt, von der hiesigen Gemeinde bei dem Cultusmi- nisterium eingereicht worden ist, und daß eineBeschwerde der hiesigen freien Gemeinde auch darüber bei dem Cultusmini sterium erhoben worden ist, daß man hier die Versammlungen der freien christlichen Gemeinde und sogar die Abhaltung von Erbauungsstunden oder Gottesdienst derselben untersagt. Ist also von dem Regierungscommissar eine solche allge meine Erklärung abgegeben worden, daß keine Beschwerde vorliege, während ich weiß, daß jene Beschwerdeschon seit längerer Zeit bei dem Cultusministerium eingereicht wor den ist: so muß ich wiederholt erklären, daß eine solche allge meine Erklärung auf einer Unwahrheit beruhen würde. Darin, daß die hiesige freie christliche Gemeinde ihre Be schwerde zunächst bei dem Cultusministerium cinreichte, um den verfassungsmäßigen Weg inne zu halten, liegt auch der Grund, warum ihre Beschwerde nicht früher bei dem Land tage eingereicht werden konnte, indem sie wohl wußte, daß sie damit auf dem verfassungsmäßigen Wege zunächst an das Cultusministerium sich zu wenden habe. Das Ministerium hat aber die Beschwerdeführer sehr lange Zeit ohne Entschlie ßung gelassen, und ich kann dem noch beifügen, daß das Mi nisterium erst vor ein paar Tagen seine Entschließung ertheilt und dieBeschwerdeführergänzlich abgewiesen hat, daß natür lich diese nunmehr ebenfalls an den Landtag sich wenden wer den, und die Beschwerde wohl schon morgen oder übermor gen auf der Registrande erscheinen wird. Abg. vr. Th eile: Dem möchte ich doch etwas zur Er läuterung hinzufügen. Vicepräsident vr. Held: Ich muß bemerken, daß wir jetzt nicht weiter auf Erläuterungen eingehen können. Der betreffende Ausschuß wird von dem, was der Abg. Wizard bemerkt hat, gewiß Notiz nehmen und ihn vielleicht noch näher darüber befragen. Abg. vr. LH eile: Nur rücksichtlich dessen, was der Abg. Wigard über die vom Regierungscommissar abgegebene Erklärung äußerte, wollte ich zur Erläuterung bemerken, daß sich diese Erklärung wohl nur auf die freien Gemeinden in Freiberg, Saida und Brand bezogen haben wird. Vicepräsident vr. Held: Nachträglich habe ich der Kammer noch anzuzeigen, daß sich gegenwärtig auch der Abg. Schweizer wegen dringender Abhaltung für heute hat ent schuldigen lassen. Nun gelangen wir zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich zur Wahl eines Hülfssecretairs für die Zeit des Be dürfnisses. Es istZhnen nämlich bekannt, daß unser Secretair Prüfer um einen längeren Urlaub gebeten hatund dieser Urlaub sich wohl noch auf längere Zeit ausdehnen dürste, daß ferner unser zweiter Secretair Nake unwohl ist und sich daher auch dem ihm übertragenen Geschäfte nicht so widmen kann, wie er es zu thun wünscht. Die Herren haben daher zur Wahl
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