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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-03
- Titel
- Erster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das Militairwesen wegen Abänderung des Kriegsartikels 5.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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(Secretalr Fritzsche tragt das Protokoll der heutigen Sitzung vor.) Abg. Meinet: Im Protokoll ist gesagt, daß ich die ge gebene Antwort des Herrn Kriegsministers nicht verstanden Habe. Es könnte dies so ausgelegt werden, als ob ich sie Nicht mit meinem Verstände gefaßt habe.. Ich bitte daher, zu sagen: „mit den Ohren". Abg. v.Bertling: Es ist im Protokoll angegeben, Laß der zweite Antrag der Deputation, über welchen zuletzt abgestimmt worden ist,gegen 24Stimmen angenommen wor- Len sei. Der Abg. Riedel hat aber seine Stimme erst abge geben, nachdem dieAbstimmung vollendet war. Seine Stimme kann also nicht gezahlt werden; und es muß daher im Protokoll heißen: „gegen 23 Stimmen angenommen". Präsident Hensel: Es wird zum Protokoll bemerkt werden. Wenn nichts weiter einzuwenden ist, so frage ich: ob dasProtocoll Genehmigung findet? Wirdgenehmigt und von den Abgg. Schneider und Schni eb s mit unter zeichnet. Präsident Hensel: Die nächste Sitzung, morgen Vor mittag 10 Uhr, ist eine gemeinschaftliche mit der ersten Kam mer, und die Tagesordnung: die Berathung über die Diffe- renzpunkte in Bezug auf die Geschäftsordnung. Schluß der Sitzung 3A Uhr. Anhang zu Mr. AF der MLLtheilimgen der zweiten Kummer. Erster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das MMairwesen wegen Abänderung des Kriegsartikels 5. Berichterstatter: Vicepräsident Tzschirner. In der vierten Sitzung der zweiten Kammer hat derAbg. Müller aus Dresden den Antrag auf Revision der Kriegs artikel und des Dienstreglements gestellt und dabei nament lich den Artikels als solchen bezeichnet, welcher in Folge der Lermaligen Stellung des Militairs einer Abänderung be dürftig sei. Dieser Artikel lautet: „Jeder Soldat ist seinen Obern in und außer dem Dienste Achtung und Gehorsam schuldig und hat alle Dienstverrichtungen, welche ihm aufgetragen werden, genau und pünktlich zu erfüllen. Schildwachen und die zum Sicherheitsdienste Com- mandirten sind den Obern gleich zu achten. Den obrigkeitlichen Behörden ist die ihnen schul dige Achtung und Gehorsam gegen ihre Anordnungen zu bezeigen/' Die Deputation, welche zur Begutachtung der frag lichen Angelegenheit niedergesetzt worden ist, hat das Ergeb nis ihrer Prüfung in Folgendem mitzutheilen. Mit dem Strafgesetzbuche für die Truppen vom 4. Fe bruar 1822 sind zugleich als Anhang Kriegsartikel publicirt worden, die einen Auszug aus den Hauptbestimmungen des selben enthalten und der Verpflichtung des Militairs zum Grunde gelegt werden sollten. Dem neuen Militairstrafgesetzbuche vom 5. April 1838 ist ein solcher Anhang nicht beigefügt, es sind indeß hierauf wieder Kriegsartikel angefertigt worden, die einen Extrakt -er dermaligen Vorschriften des Strafgesetzbuchs bilden sol len, auch werden sie beim Fahneneide in Anwendung ge bracht. Da die nur beregten Kriegsartikel als verfassungsmäßi ges Gesetz mcht publicirt sind, so kommt ihnen nur alsdann Gültigkeit zu, insofern sie mit dengesetzlichenBestimmungen, worauf sie sich gründen, übereinstimmen. Was nun den oberwähnten Artikel 5 anlangt, so soll derselbe dem Capitel 3 des Militairstrafgesetzbuchs vom 5. April 1838 entsprechen, obschon der §. 96 hierin, streng ge nommen, nur für gewisse Fälle, nicht im Allgemeinen, wie es der Kriegsartikel thut, des Gehorsams der Niedern außer dem Dienste gedenkt, und es somit die Frage sein könnte, ob das Kriegsministerium berechtigt gewesen sei, gegen die Bestim mung im §. 27 der Verfassungsurkunde den Soldaten durch die Kriegsartikel eine größere Beschränkung der Freiheit vor zuschreiben, als sie gesetzlich ausgesprochen rst. Jedenfalls wird, wenn eine Abänderung des Artikels 5 erforderlich wird, zugleich die theilweise Abänderung des an gezogenen Capitels aus dem Militairstrafgesetzbuche, welches die gesetzliche Unterlage für die Krkegsartikel sein soll, zu be antragen sein. Daß nun der Soldat imDienst seinen Obern Achtung und Gehorsam schuldig ist, das läßt sich zur Erhaltung der Disciplin und der damit verbundenen Kraft des Heeres nicht bestreiten; allein anders gestaltet sich das Verhaltniß bei allen nicht dienstlichen Angelegenheiten. Durch die Vereidung des Militairs auf die Verfassung ist dasselbe seiner früher» exceptionellen Stellung entrückt und in die Classe der allgemeinen Staatsbürger eingereiht worden. Es kommen dem Militair hiernach, so wie ihm die dar aus abzuleitenden Pflichten obliegen, folgerecht auch alle die Rechte zu, die den übrigen Staatsbürgern gebühren. Der Soldat ist daher völlig freier und selbstständiger Staatsbürger, wo er nicht im Dienst ist. Es läßt sich aber damit nicht vereinigen, wenn es heißt,
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