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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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über? — Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich eine Frage an die Kammer über den Antrag der Deputation zu stellen haben. Die Deputation beantragt, daß die Kammer die Er klärung abgebe an die Staatsregierung, dieselbe wolle so schleunig als möglich den Kammern zur Aufhebung des ersten Satzes des §.85 der Verfassungsurkunde mit einem Gesetz entwürfe des Inhalts: „Der §. 85 der Verfassungs urkunde ist aufgehoben. An dessen Stelle tritt folgende Bestimmung: Gesetzentwürfe können sowohl von der Regierung an dieKammern, als von den Kammern an die Regierung gebracht werden. Auch können die Kammern auf neue Gesetze, so wie aufAbanderung oder Aufhebung bestehender antragen. Jedem Gesetzentwürfe sind Motiven beizufügen." entgegenkommen. Will die Kammer eine solche Erklärung abgeben? — Einstimmig angenommen. Präsident Joseph: Will die Kammer zur Zeit und bis auf weiteres die Stellung eines besonder« Antrags auf sich beruhen lassen? — Einstimmig angenommen. Prasident.Joseph: Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Vicepräsident Kzschucke: Da die Ge setzvorlage von der Regierung wahrscheinlich zuvörderst an die erste Kammer gelangen wird, so glaubt die Deputation, Ihnen noch Vorschlägen zu müssen, daß ohne weiteres die jetzt bestehende Deputation mit der Berichterstattung über diesen Gegenstand beauftragt werde, damit die vorgängige Ver weisung in die Abtheilungen vermieden und dadurch Zeit er spart werde. Ich trage also als Berichterstatter darauf an: die Kammer möge die jetzt bestehende Deputation mit der Berichterstattung über die künftige Gesetzesvorlage beauf tragen. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hierüber? Abg. Oberländer: Es würde sich dagegen im Ganzen nichts einwenden lassen; nur scheint es, als ob dadurch die Berathung in den Abtheilungen umgangen würde. Es fragt sich demnach, da wir die Geschäftsordnung provisorisch ange nommen haben, ob wir in der Lage sind, eine solche Umgehung ohne weiteres eintreten zu lassen. Präsident Joseph: Es würde eine solche Umgehung der Bestimmung der provisorischen Geschäftsordnung entgegen sein, wonach bei königl. Decreten, welche Gesetzvorlagen ent halten, die vorgängige Wirksamkeit der Abtheilungen ein tritt, und diese nicht anders als mit Zustimmung der Staats regierung umgangen werden dürfen, und ich würde, wenn es die Ansicht der Kammer wäre, daß man von derUeberweisung der in dieser Sache zu erwartenden Gesetzvorlage an die Ab theilungen Umgang nehme, zuerst die Staatsregierung zu fragen haben, ob sie zu dieser Abweichung von der proviso rischen Geschäftsordnung ihre Einwilligung gebe? Abg. He.ubner: Ich habe zu bemerken, daß in dieser Beziehung ein analoges Verfahren bereits vorliegt. Denn als, wenn ich nicht irre, gleich in der ersten Sitzung der An trag wegen provisorischer Annahme der Geschäftsordnung eingebracht wurde, ist zugleich beschlossen worden, die Be rathung darüber nicht in die Abtheilungen zu verweisen, son dern eine besondere, aus der Kammer gewählte Deputation für diese Angelegenheit niederzusetzen. jEs kann also die Kammer auch jetzt einen ähnlichen Beschluß fassen. Berichterstatter Wicepräsident Lzschucke: Die Depu tation glaubt um so mehr der Zustimmung der Regierung gewiß zu. sein, da in Folge der Petition des Abg. Kaiser dieser Gegenstand bereits in den Abtheilungen berathen worden ist und eine künftige Vorlage der Staatsregierung doch wahr scheinlich nicht etwas Anderes enthalten wird, als was eben in der Petition des Abg. Kaiser enthalten ist. Es würde also der Gegenstand, wenn er wieder an die Abtheilungen ver wiesen werden sollte, nun noch einer zweimaligen Berathung unterworfen werden müssen, und das schien der Deputation wegen der Klarheit der Sache überflüssig. Abg. Böricke: Die Geschäftsordnung ist provisorisch angenommen worden; indeß auch hierin ist in §. 184 eine Be stimmung enthalten, wodurch gewisse in dieser Geschäftsord nung vorgeschriebene Formen abgekürzt werden können, in der Weise, daß in außerordentlichen und dringenden Fällen jede Kammer im Einverständniß mit den Regierungscommis- sarien beschließen kann, „die in dieser Geschäftsordnung vor geschriebenen Formen der Berathung und Entscheidung ab zukürzen." Sobald sich nun gegenwärtig ein Mitglied der Regierung damit einverstanden erklärt, daß der Gegenstand in die Abtheilungen nicht verwiesen werden soll, so bedarf es nur der Anfrage an die Kammer. Ergiebt sich hier, daß sie in zwei Dritteln übereinstimmt, so wird nachher ein Bedenken, diese Angelegenheit an die bereits bestehende Deputation zu verweisen, nicht vorhanden sein. Präsident Joseph: Ich schlage vor, daß wir die Be schlußfassung darüber, ob wir das königl. Decret an die Ab theilungen oder an die zu Begutachtung des Kaiser'schen Antrags gewahlteDeputation unmittelbar verweisen wollen,, bis dahin verschieben, wo das königl. Decret selbst auf unserer Registrande erscheinen wird. Die Staatsregierung wird durch unsere heutige Debatte Gelegenheit und bis dahin Zeit erhalten haben, eine bestimmte Erklärung vorzubereiten darüber, ob sie einwilligc, daß wir den Gegenstand sofort an die Deputation verweisen. Berichterstatter Vicepräsident Tzschucke: Ich erkläre mich damit einverstanden. Präsident Joseph: Da das ohnehin der regelmäßige Gang ist, so brauche ich keine Frage weiter an die Kammer hierüber zu richten. Es ist heute noch uns ein Bericht über die Wahl von zwei Abgeordneten zu erstatten, und ich ersuche den Abg. Oberländer, denselben uns vorzutragen. Berichterstatter Abg. Oberländer: Es betrifft die
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