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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Mitiheil»»ge<t über die Verhandlungen des Landtags. MII 184S Dresden, am 1. Mai Auflösung des Neun und vierzigste ö ffentlich e Sitzung der ersten Kammer am 30. April 1849. Inhalt: Vortrag einer Landtagsschrift. — Registrandenvortrag. — Münd licher Vortrag des Abg. Heubner, die Erledigung der Differenz punkte beider Kammern in Bezug auf die deutsche Verfassungs frage und die darauf bezügliche Landtagsschrist betreffend. — -Auflösung des Landtags durch den Regierungs- commissar Todt. Die Sitzung beginnt ^12 Uhr mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch Secretair Hohlfeld geführten Proto kolls, welches sofort genehmigt und von den Abgg. Riedel und Sch werd tn er mit vollzogen wird. Präsident Joseph: Der Herr Schriftführer wird Ihnen eine Landtagsschrift vorlesen. (Der Secretair Hohlfeld verliest die auf die Blum'fche AngelegenheitbezüglicheLandtagsschrift.) Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer diese Land tagsschrift ? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Es erfolgt der Vortrag aus der Registrande. 1. (Nr. 733.) Petition und Beschwerde Gottlob Friedrich Neubert's und Genossen zu Oberneuschönberg, die Steuer- freiheitsentschadigung der Besitzungen derselben betreffend; vom Abg. Hilbert überreicht. Präsident Joseph: An den fünften Ausschuß. 2. (Nr. 734.) Beschwerde des Gutsbesitzers Gottlieb Billing zu Kleinbernsdorf, die Erhebung des Muldenbrücken geldes zu Remse betreffend; vom Abg. Böricke überreicht. Präsident Joseph: An denselben Ausschuß. 3. (Nr. 735.) Petition der unterdasAmtPegau gehöri gen Ortschaften Niederau u. s. w., Johann Joseph Menge's und Genossen, die gesetzliche Aufhebung der Hofeleistungs- dienste und gänzlichen Wegfall des Hufengeldes betreffend. Präsident Joseph: An den Bittschriftenausschuß. 4. (Nr. 736.) Anträge des Abg. Jahn auf Erlaß ver- ain*3v. April 1849. schiedener Bekanntmachungen Seiten derKammern zu Sicher stellung der Staatsmittel und Staatseffecten, Niedersetzung einer Commission zu Revision des Staatsschatzes rc. Präsident Joseph: Der Abgeordnete wünscht den Druck. Genehmigt die Kammer, daß dieser Antrag gedruckt wird? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: An den Finanzausschuß. Der Abg. Heubner wünscht mündlich Bericht zu erstatten über die Differenzpunkte in der ersten und zweiten Kammer LnBe- zug auf dieAnträge, welche wegen des deutschenVerfassungs- werks an die Regierung zu bringen sind. Ist die Kammer der Meinung, daß dieser Bericht sofort erstattet, darüber be- rathen und Beschluß gefaßt werde? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Heubner: Meine Herren, die erste Kammer hat in Bezug auf die Gültigkeit der deutschen Reichsverfassung folgenden Beschluß gefaßt: „Die Regierung wolle die von der deutschen verfassunggebenden National versammlung beschlossene und verkündigte Verfassung des deutschen Reichs sammt dem Reichswahlgesetze, ohne hierüber mit andern deutschen Regierungen in irgend welche Verhand lungen vorher einzutreten, sofort anerkennen und dieselbe sammt dem Reichswahlgesetze zu dessen Beurkundung alsbald auf dem verfassungsmäßigen Wege in Sachsen publiciren." Auf Antrag des Vicepräsidenten Schaffrath hat die zweite Kammer in derselben Frage folgenden Beschluß gefaßt: „1) Die zweite Kammer wolle in Gemeinschaft mit der ersten Kammer an die Staatsregierung den Antrag stellen: daß sie die von der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung in Frankfurt in zweimaliger Lesung beschlossene und am 29. März d. I. als „Reichsverfassung" bereits verkündigte, von ihrem Gesammtvorstande und ihren Mitgliedern unterschrie bene „Verfassung des deutschen Reichs" nebst dem am 28. März in zweiter Lesung gleichfalls angenommenen „Reichs wahlgesetze" für das Königreich Sachsen als endgültig und verbindlich im verfassungsmäßigen Wege bekannt mache; 2) daß auch sie, die Staatsregierung, wie die Kammern jeder Aenderung dieser „Verfassung des deutschen Reichs" und die ses „Neichswahlgesetzes," welche auf andere, als die in jener selbst bestimmte Weise etwa versucht werden sollte, den ent schiedensten Widerstand entgegensetze; 3) rücksichtlich des Ab schnitts VII. der Reichsverfassung jedoch mit der beziehendlich sechsten konstitutionellen Landtags
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