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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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wozu das führt, man wird in drei Jahren ebenso gut sagen können: es ist noch nicht an der Zeit, wie man es mit dem 1. Januar 1850 sagen wird. Wenn die Anweisungen über haupt auf eine so lange Zeit laufen, so werden schon die Mo nate, die noch zwischen jetzt und dem 1. Januar 1850 liegen, ausreichen, um Jedem Gelegenheit zu geben, andere Einrich tungen zu treffen, wenn er Anweisungen ausgestellt hatte, die darüber hinaus zahlbar sind. Ich werde daher jedenfalls für das Minoritätsgutachten stimmen. Regicrungscommifsarv. Treitschke: Ich muß bemer ken, daß die Vorlegung eines Gesetzes, wodurch die Beibehal tung der bisher schon langeund seit undenklicher Zeit üblichen Anweisungen beabsichtigt wird, nicht ohne besondere Veran lassung geschehen ist. Es sind ausdrückliche Anträge von Seiten des LeipzigerHandelsstandes aufBeibehaltung dieser Anweisungen gestellt worden, es hat der Leipziger Handels stand sofort, nachdem es gewiß war, daß die deutsche Wechsel ordnung auch in Sachsen eingeführt würde, die dringendsten Vorstellungen gemacht, daß dadurch nicht etwa, wie man viel leicht befürchten könnte, die Anweisungen für beseitigt oder abgeschafft erachtet werden möchten, indem sie durchaus noth- wendig für den Verkehr wären, und namentlich für die leben dige Aufrechterhaltung des Fabrikwesens im Gebirge. Es ist also durchaus nichts Neues, was hier eingeführt werden soll, und wenn bemerkt worden ist, daß der Anweisungsverkehr manchs nachtheilige Folgen habe, daß Mißbrauch damit ge trieben werde, so sind wohl diese nachtheiligen Folgen und Mißbräuche zu.schwarz geschildert worden, und dies liegt darin, daß man sich hier nur an dasjenige halt, was hervor tritt, an die jetzige Erscheinung der Sache, während diese es am Ende gar nicht ist, welche alle die Uebel, die man geschil dert hat, hervorbringt. Die Sache sucht sich eine gewisse Form. Der Credit, welcher Bedürfniß ist zu Betreibung der Geschäfte, die jetzt eben durch das Mittel der Anweisungen betrieben oder erleichtert werden, der Credit würde, wenn die Anweisungen nach dem Wunsche des Sondererachtens ver boten oder abgeschafft würden, sehr leicht eine andere Form finden und erreichen, die ihm dasselbe gewahrte. Nicht diese Form ist es, die also die nachtheiligen Wirkungen hervor bringt. Aber auch diese sind gewiß nicht so nachtheilig, als man zu schildern versucht hat, denn man hat, um dies zu be gründen, immer nur ins Auge gefaßt, daß die Arbeiter mit solchen Anweisungen bezahlt würden, daß dieses nicht selten vorkäme. Schon früher ist bemerkt worden, daß gewiß nur ein geringer Theil den Arbeitern gegeben wird, ich bin auch überzeugt, der allergrößte Theil von den Anweisungen, oder wenigstens ein sehr großer Theil wird von den Fabrikanten gegeben, welche Rohstoffe für ihre Fabrikation anzuschaffen haben und nicht fabriciren könnten, wenn sie dieselben nicht auf Credit bekommen. Dieser wird eben durch die Anwei sungen begründet, die man dafür giebt, indem dadurch Capi talien geschaffen werden, welche jetzt schon circuliren, wenn sie gleich erst nach'Monaten realisirt werden sollen. Wäre dabei ein bedeutender Verlust für dieLeute, welcheAnweisungen be kommen, so würde das Geschäft nicht bestehen, es würde sehr bald endigen. Es mag sein, daß derjenige, welcher Anwei sungen bekommt, wo er baares Geld bekommen sollte, darunter leidet, daß er weniger bekommt, als er erhalten sollte; es mag < dies auch ost vorgekommen sein; allein er muß doch dabei bestehen können, sonst würde er auf dieses Geschäft nicht ein gehen. Es wird ja Niemand gezwungen, Anweisungen zu nehmen, es beruht ja immer auf freier Uebereinkunft, und wer dieses Geschäft eingeht, und mehrere derartige Geschäfte längere Zeit hindurch fortsetzt, von dem muß man gewiß an nehmen, daß er dabei nicht Schaden, sondern Nutzen hat, sonst würde das nicht so sortgehen können und sich sehr bald von selbst heben. Es. ist bemerkt worden, daß die Beibehaltung der Anweisungen im Widerspruch mit der deutschen Wechsel ordnung stehen würde, weil diese sie nicht kennt. Dagegen habe ich nur das ,zu bemerken, daß das eben der Grund ist, weshalb sie nicht damit in Widerspruch stehen, indem sie in der deutschen Wechselordnung nicht verboten sind. Sie sind eben kein Wechsel, weil sie das Hauptcriterium des -Wechsels nicht haben, daß die Acceptation davon sofort gesucht werden kann, und daß diese Acceptation, und daß sie sofort erfolge, von dem Ausgeber des Wechsels garantirt werden muß. Das ist das Wesentlichste bei dem Wechsel; das ist hier nicht der Fall. Es ist sicher, daß die Anweisungen deshalb weniger Garantie gewähren und daß der Credit, der darauf gebaut wird, ein schwankender und unsicherer ist, ebenso aber auch, daß sie dennoch genommen werden. Wenn man steht, daß damit Verkehr getrieben wird, und wenn dieser Verkehr ein solcher ist, welcher die Industrie befördert und hebt, wie die Erfahrung bisher gelehrt hat, so sieht man nicht ein, weshalb man einen solchen Haß auf die Anweisungen werfen könnte. Wie gesagt, alle Mißbräuche, die damit getrieben werden mögen, diese würden dadurch nicht wegfallen, daß man die Anweisungen abschaffte, die nun eine einmal gebräuchliche Form sind, denn für dieinden Augen der Gegner verwerflichen Handlungen würde eine andere Form sehr leicht zu finden sein. Präsident Joseph: Wegemvorgeschrittener Zeit werde ich die Debatte hier abbrechen, aber noch den Antrag des Abg. Zschweigert zur Unterstützung bringen, welcherso lautet: „daß alle dermalen in Sachsen gültigen, die kaufmännischen An weisungen bereifenden Gesetze nach Ablauf von 3 Jahrenauf gehoben werden." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident Joseph: Die nächste Sitzung wird morgen um 10 Uhr stattfinden. Auf die Tagesordnung derselben stelle ich dre Fortsetzung der Berathung des gegenwärtigen Berichts, dann die Berathung der beiden heute eingegange nen Anträge, die deutsche Verfassung betreffend, und drittens, wenn noch Zeit dazu übrig ist, die Berathung des Berichts über Abänderung der Kriegs artikel. Bevor ich die Sitzung schließe, wünscht der Abg. Riedel noch eine Landtagsschrist , vorzutragen. (Dies geschieht.) Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer diese Landtagsschrift? — Gegen 1 Stimme Ja. Präsident Joseph: Nachträglich habe ich der Kammer noch mitzutheilen, daß der Abg.Böricke für heute und morgen um Urlaub gebeten hat, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Urlaub gestattet? — Einstimmig Ja. Schluß der Sitzung 5 Minuten nach 2 Uhr. Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. —- Druck von B. G. Teubner in Dresden. Setzte Berfen-rmg dieser Nummer in -Le Provinzen r am 16. April.
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