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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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und Nahrungsverhältm'sse hier und da eine unabweisliche Steigerung erlitten, dennoch die Füglichkeit erlangt worden, im Jahre 1853 einen Steuererlaß nach Höhe Wines Pfen nigs bei der Grund- und Eines halben Jahresbetrags bei der Gewerbe- und Personalsteuer gewahren zu können. Bei -er Fortdauer jener ungünstigen Verhältnisse — auf welche auch die Vergangenheit der Jahre 1848 und folgende noch immer nicht ohne Einfluß erscheint — sowie im Hinblick auf die Ungewißheit der in nächster Zukunft etwa bevor stehenden politischen Verwickelungen hat zwar von einer Steuerermäßigung im Allgemeinen noch ferner abgesehen werden müssen. Sr. Königlichen Majestät Regierung gereicht es jedoch zur besonderen Befriedigung, mit Hülfe der in der abgewichenen Finanzperiode erzielten Ueber- schüsse, einen partiellen Steuererlaß von der nämlichen Höhe wie im Jahre 1853 auch auf die neue Periode in Aussicht stellen zu können, unter der Voraussetzung, daß nicht etwa außerordentliche Ereignisse dieser Absicht entgegentreten. Die Mittheilung des ordentlichen und außerordentlichen Staatsbudgets für die jJahre 1855, 1856 und 1857, neben welcher den Ständen zugleich auch der Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1849, 1850 und 1851 vorzulegen ist, wird das Nähere hierüber an die Hand geben. Inwieweit die Verstärkung der baaren Cas- senbeftände für außerordentliche Staatszwecke die Ergreifung weiterer finanzieller Maaßnehmungen erheischen wird, bleibt gleichfalls besonderer Eröffnung Vorbehalten. Inzwischen hat Man in Folge der unvermeidlichen Verspätigung des Zusammentritts der gegenwärtigen ordentlichen Ständever sammlung nicht umhin gekonnt, durch Verordnung vom 8. December 1854 auf Grund des Verfaffungs-Ergänzungs- Gesetzes vom 5. Mai 1851 §. 6 die Forterhebung der bis herigen Steuern und Abgaben bis auf Weiteres und läng stens noch auf Ein Jahr zu verfügen. Die in den Vertragsverhältnissen des Zollvereins und der Elbuferstaaten, sowie in den Zoll- und Handelsbezie hungen zu andern Staaten eingetretenen Erweiterungen und Veränderungen sind bereits Gegenstand besonderer Er öffnung an den jüngst verabschiedeten außerordentlichen Landtag gewesen. Anlangend das Staatseisenbahnwesen, so wurde die Chemnitz-Riesaer Bahn am 1. September 1852 ihrer gan zen Ausdehnung nach dem Betriebe übergeben; eine gleiche Betriebseröffnung hat ohnlängst auf der neugebaüten Zweig bahn zwischen Zwickau und Cainsdorf (der sogenannten Kohlenbahn) stattgefunden, lieber Vie weiterhin aus Staats mitteln zu beschließenden Eisenbahnbauten werden den Stän den ausführlichere Mittheilungen zugehen. Durch zwei Nachtragsverträge vom 14. October 1851 und 23. September 1853 zu dem Hauptvertrage der dem Deutsch-Oesterreichischen Kelegraphenvereine angehörenden Regierungen, dem immittelst noch Hannover, die Niederlande, Mecklenburg-Schwerin und Baden sich angeschlossen, wurden für die" internationale telegraphische Correspondenz sehr be langreiche neue Grundlagen gewonnen, es macht sich aber deshalb auch noch eine Ergänzung der durchgehends nach dem Principe der oberirdischen Leitung 'auszuführendenlTe- legraphenanlagen erforderlich, wegen deren ebenfalls nähere Mittheilung erfolgen wird. Die in den Geschäftskreis des Finanzministerium ein schlagenden, an die Stände zu bringenden Vorlagen werden, wie zum Theil schon aus dem Vorbemerkten üzu entnehmen ist, folgende Gegenstände betreffen: das ordentliche und außerordentliche Staatsbudget auf die Jahre 1855 bis mit 1857, den Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1849, 1850 und 1851, die Ergreifung fernerer finanzieller Maaßregeln zu Ver stärkung der baaren Cassenbestände behufs der Er weiterung der Eisenbahnen und der Ausführung son stiger außerordentlicher Bauten, die Veranstaltung neuer Wahlen in den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden, das Eisenbahn- und Telegraphenwesen, in drei besonderen Vorlagen, den Domainenfonds und die Veränderungen mit dem Staatsgute in den Jahren 1851, 1852 und 1853, die Creirung und Ausgabe neuer Caffenbillets an die Stelle der einzuziehenden und zu vernichtenden der- maligen Caffenbillets, die nach dem Gesetz vom 1. Juni 1852 ausgefertigten Staatsschuldencassenscheine, die Umtauschung der Actien der vormaligen Sächsisch- Bayerschen Eisenbahn-Compagnie gegen ein 3 Procent tragendes Staatspapier. Das mit der letzten Ständeversammlung verabschiedete Gesetz über die Erwerbung und den Verlust des Untertha- nenrechts im Königreiche Sachsen ist, sammt den damit in Verbindung stehenden, in ein besonderes Gesetz zusammen gefaßten zusätzlichen Bestimmungen zum Heimathsgesetze, seiner Zeit zur Publikation gelangt und hat während der länger als zweijährigen Dauer seiner Wirksamkeit in Be ziehung auf den dabei ins Auge gefaßten Hauptzweck, die bei der Aufnahme von Ausländern, sowie bei den Auswan derungen in Betracht kommenden Verhältnisse auf eine das Staats- und Gemeinde-Interesse sicher stellende Weise zu regeln, ohne doch andererseits die in den natürlichen Wech selbeziehungen, insbesondere zu den deutschen Bundesstaa ten, begründete und gegenseitig wohlthätige Freiheit der Uebersiedelung aufzuheben oder unnöthig zu beengen, die davon gehegten Erwartungen nach den zeitherigen Erfah rungen durchaus gerechtfertigt. Die der Staatsregierung durch die ständische Bewil ligung des letzten ordentlichen Landtags gewährten Mittel haben es ermöglicht, mit der durch die Umstände unum gänglich gebotenen und durch dringende Anträge aus den
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