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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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verschiedenen Landesgegenden wiederholt bevorworteten Er höhung des numerischen Bestandes des Land-Gendarmerie- Corps für's erste wenigstens den Anfang zu machen. Das letztere ist dadurch inj den Stand gesetzt worden, in seiner von jeher in rühmlicher Weise bewährten Khätigkeit für Er haltung der öffentlichen Sicherheit und Verhütung sowie Entdeckung von Verbrechen nicht nur fortzufahren, sondern dieselbe auch weiter auszudehnen und wirksamer zu gestal ten. Noch ist aber den bei Handhabung der Sicherheits- Polizeipflege durchs den gegenwärtigen Stand der socialen und Vcrkehrsverhältnisse, besonders bei der geographischen Lage des Landes, bedingten Bedürfnissen und Anforderungen keineswegs vollständig genügt und die Staatsregierung hat hierin eine bewegende Veranlassung finden müssen, den schon früher verfolgten Plan einer umfassenderen, wenn auch nur successiv zu verwirklichenden Organisation des Gendarmerie- Instituts neuerdings aufzunehmen, worüber die entsprechen den Eröffnungen und Anträge an die Kammern gelangen werden. Dem in Verfolg der Abtretung der städtischen Ge richtsbarkeit an den Staat von der hiesigen Stadtgemeinde gestellten Anträge auf Uebernahme auch der Sicherheitspoli zeipflege innerhalb der Residenz zur unmittelbaren Verwal tung durch eine vom Staate eknzusetzende Behörde ist die Staatsregierung, in Anerkennung der im allgemeinen Interesse des Landes für eine solche, nur ein früher bestandenes Ver- hältniß wiederherstellende Maaßregel sprechenden, gewichtigen Gründe entgegengekommen und die darüber mit den Ver tretern der Stadtgemeinde gepflogenen Verhandlungen haben zum Abschluß eines Vertrags geführt, wodurch ein bestimmt abgegrenzter Theil der städtischen Polizeiverwaltung gegen einen, von der Stadtgemeinde an die Staatskasse zu leisten den jährlichen Kostenbeitrag aus den Händen der zeither damit beauftragt gewesenen städtischen Polizeibehörde auf den Staat übergegangen und einer allhier errichteten König lichen Polizeidirection zur Ausübung übertragen worden ist. Die dadurch nöthig gewordenen organischen und bau lichen Einrichtungen, sowie die damit zusammenhängenden finanziellen Regulirungen werden den Gegenstand besonderer Mitthcilungen an den gegenwärtig versammelten Landtag bilden. Die Feuersbrünste, von welchen das Land im Laufe der letzten drei Jahre, leider in ungewöhnlich großer Zahl und zum Lheil sehr bedeutender, örtlicher Ausdehnung, heimgesucht worden ist, haben, während sie einerseits den Behörden die dringende Verpflichtung auflegen, ihre Aufmerksamkeit und Fürsorge in sicherheitspolizeilicher, sowie in bau- und feuer polizeilicher Beziehung zu verdoppeln, um den offenen und ge heimen Ursachen jener beklagenswerthen Erscheinungen ent gegenzuwirken und deren Wiederkehr für die Zukunft möglichst zu verhüten, zugleich die Kräfte der Immobiler-Brandver- sicherungscaffe in einer Weise in Anspruch genommen, wo durch deren laufende Mittel für den Augenblick vollständig erschöpft wurden und die Nothwendigkeit entstand, durch eint unter dem 21. Februar vorigen Jahres in Gemäßheit §. 68 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung, welche der Stände versammlung demnächst zur Genehmigung vorgelegt werden soll, auf deren Verstärkung Bedacht zu nehmen. Es werden sich auch ferner, um den theils schon entstandenen, theils für die Folgezeit mit Wahrscheinlichkeit vorherzusehenden Bedarf zu decken, ohne die von den Versicherten an das Institut zu leisten den Beiträge auf eine allzu drückende Weise steigern zu müssen, vorübergehende Maaßnahmen finanzieller Natur nöthig machen, deren Modalität noch der Erwägung unterliegt, für die es aber jedenfalls noch währenddes gegenwärtigen Landtags ständischer Mitwirkung bedürfen wird. Die aufAnlaß der ständischen Schrift vom 21. Mai 1852 eingeleiteten Erörterungen wegen Ergreifung von Maaßregeln, um dem in manchen Volkskreisen wahrzunehmenden, immer mehr um sich greifenden Sittenverderbnisse entgegenzuwirken, sind bei ihrer Umfänglichkeit zwar noch nicht auf den Punkt gediehen, daß ein bestimmtes Gesammtergebniß den Standen vorgelegt werden könnte. Wie jedoch die Staatsregierung diesen hochwichtigen Gegenstand unausgesetzt im Auge behalten hat und fortfahren wird, demselben ihre besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge zu widmen, so sind auch in den einzelnen hier einschla genden Beziehungen, insbesondere durch Einschärfung und kon sequente Handhabung der die Sonntagfeier, den Branntwein schank, die verbotenen Glücksspiele, namentlich das Lotto, die Lanzvergnügungmu. s. w. betreffenden gesetzlich en und Strafbe stimmungen, ferner durch Maaßregeln zu Beschränkung und Beseitigung der Concubinate, durch vorsichtiges Verfahren bei Ertheilung von Concessionen zum Schankbetrieb und zu öffent lichen Schaustellungen, endlich und hauptsächlich durch die Bil dung und Förderung der schon über einen großen Eheil des platten Landes verbreiteten Armenvereine, deren hauptsächlich auf Beschränkung und Ausrottung des Bettelwesens und Her stellung einer geregelten Armenpflege gerichtete Lhatigkeit sich bereits in sehr ersprießlicher Weise bewährt hat, schon zeither mehrfache wirksame Vorschritte im Sinne des ständischen An trags geschehen, die einen, wenn auch nur allmählichen, doch um so sicherem Erfolg, soweit ein solcher auf diesem Gebiete durch äußere Mittel überhaupt zu erzielen steht, wohl erwarten lassen. In den dem Heil- und Verforgungszwecke einerseits und dem Straf- und Correctionszwecke andererseits gewid meten Landesanstalten haben die in der vorletzten Finanz periode in das Werk gesetzten Reformen ihre weitere Ent wickelung erhalten. In den Straf- und Correctionsanstalten insbesondere ist Man bemüht gewesen, den Anforderungen Geltung zu verschaffen, welche der Straf- und Besserungszweck erheischt, soweit nicht die unabweislichen Pflichten der Menschlichkeit und die nicht minder gerechtfertigten Rücksichten auf die finan ziellen Verwaltungsergebniffe dieselben nothwendig begrenzen. Obschon die für das Zuchthaus und für die Arbeits-
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