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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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nur tempestive und gleichmäßige Vertheilung der Referate innerhalb der Deputation geradehin unmöglich gemacht wird. Präsident v. Schünfels: NachDem, was wir soeben vernommen haben, scheint es vollkommen gerechtfertigt zu sein, dem Anträge, welchen Se. Excellenz ausfprach, Statt zu geben, und ich glaube sogar, daß es in dieserBeziehung kaum einer Frage an die Kammer bedürfen wird. Ich werde die beantragten beiden Wahlen auf die nächste Ta gesordnung setzen. Vicepräsident v. Friesen: Damit die erste Deputa tion uns nicht die besten Arbeitskräfte entziehe, so wollte ich, weil auch wir derselben bedürfen, im Voraus einen darauf bezüglichen Antrag anmelden, behalte mir jedoch vor, denselben noch besonders zu stellen und zu motiviren, da ich jetzt nicht darauf vorbereitet war. Präsident v. Schönfels: Es wird dies seiten des Direktoriums abzuwarten sein. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen und ich ersuche den Referenten des ersten Gegenstandes, Herrn v. Erdmannsdorf, uns von der Rednerbühne aus den Bericht der zweiten Deputation .über das allerhöchste Dekret, den Elsterbrunnen betreffend, vorzutragen. Referent v. Erdmannsdorf: (Nach Vortrag des Königlichen Dekrets, s. dasselbe L.-M. H. K. Nr. 31 S. 680.) Der Bericht lautet: Das oben genannte Dekret zerfällt in zwei Theile. Es enthält nämlich I. eine Nachweisung der nach Eingang der Landtags schrift vom 1. Februar 1850 aus der Staatskasse für den Elsterbrunnen erfolgten Verwendungen, II. eine Darlegung der Gründe, welche eine Vervoll ständigung und Erweiterung der Badeanstalt und der dazu gehörigen Anlagen dringend wünschens- werth erscheinen lassen, unter Veranschlagung des dadurch muthmaßlich entstehenden Aufwandes. aä I. Infolge der Landtagsschrift vom 1. Februar 1850 wa ren für das Elsterbad 90,000 Thlr. bewilligt worden. Dieser Bewilligung war aber ausdrücklich folgender Nachsatz hinzugefügt: „Auch sprechen die Kammern gegen die Staatsregierung die Erwartung aus, es möge die Bewilligung bezüglich des Elsterbrunnens dergestalt als eine letzte betrachtet werden, daß die vom Staate für Elster aus Staatsmit teln zu machenden Ausgaben für beendigt zu erachten seien." Von diesen 90,000 Thlr. waren 14,441 Thlr. 15 Ngr. 4 Pf. eigentlich nur zu verschreiben. Durch Uebernahme des Elsterbades mußten nämlich folgende Posten zur Verschreibung gelangen: ») b) e) 7441 Lblr 15 Ngr. 4 Pf-, welche bis dahin zur 7441 4,y:r. Emporbringung der El ¬ sterquellen bereits vom Staate verwendet wor den. (Es waren zwar in derständischenSchrift vom 10. Ium 1846 nur 3000 Thlr. bewil ligt worden. Das De kret vom 22. November 1849 giebt aber die Gründe an, warum diese Bewilligung über schritten werden mußte. - - — - zu Deckung eines be ¬ reits 1836 an dasCo- mitv zu Hebung des Elsterbrunnens gemach ten Darlehns und ZOgo - — - — - zur Deckung der un ¬ gefähren Schulden ge nannten Comitös. 8a. uts. Für Instandsetzung des Bades, namentlich für Erbau ung eines Badehauses, Curgebäudes, einer geräumigen Colonnade, für Verlegung und Correction des Elsterfluffes, sowie zu Erwerbung mehrerer in der Nähe der Brunnen anlage befindlichen Grundstücke postulirte die Regierung zwar 75,786 Thlr. Es wurde dieses Postulat aber dadurch, daß nur 90,000 Thlr. in Summa bewilligt wurden, auf 75,558 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. ermäßigt. Die Bewilligung war sonach um 227 Thlr. 15 Ngr. 4 Pf. niedriger als das Postulat. Die von der hohen Staatsregierung in dem Decrete Seite 304 bis 314 gegebene Nachweisung der Verwendung dieser Summe bekennt, daß die Bewilligung um 8000 Thlr. überschritten worden ist und wird die nachträgliche Geneh migung dieser Ueberschreitung verlangt. Die Deputation kann es nur lebhaft beklagen, daß es nicht gelungen ist, mit der verwilligten Summe auszukom men und daß sie in die jederzeit höchst unangenehme Lage kommt, eine Ueberschreitung nachträglich gutheißen zu sollen. Vergleicht man den von der Staatsregicrung damals vorgelegten, S. 104 des jenseitigen Berichts kurz rcferirten Plan mit Dem, was wirklich geschehen, so überzeugt man sich, daß sehr wesentliche und erhebliche Aenderungen statt gefunden haben. Das Königliche Decret bemüht sich nun zwar, Seite 305 bis 308 die Gründe darzulegen und zu rechtfertigen, welche die gänzliche Veränderung des Planes veranlaßt haben. In den der Deputation zugegangenen Unterlagen be findet sich ein sieben Seiten langes Expos«-, welches nach weist, wodurch diese Ueberschreitung von 8000 Thlrn. ent standen ist. Das Gewicht aller dieser von der hohen Staatsregie rung angegebenen Momente kann und soll keineswegs ver kannt werden, aber je richtiger alle diese jetzt angeführten Gründe erscheinen, als desto irriger müssen diejenigen An-
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