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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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hat man zur Begründung dieses Beschlusses Heils for melle, Heils materielle Momente als Stützpunkte angeführt. Insbesondere hat sich der jenseitige Herr Referent in for meller Hinsicht darauf bezogen, daß es wünschenswerth sei, aus einem provisorischen Verhältnisse herauszukommen, um so mehr, als über den fraglichen Gegenstand bei jedem Landtage zweimal Beschluß gefaßt werden müsse, nämlich einmal sofort bei Beginn des Landtags, und dann wieder infolge des nur wenige Tage später erscheinenden allerhöch sten Decrets über diesen Gegenstand. Ferner wurde her vorgehoben, daß schon mehrfache Anträge auf definitive Regelung dieses Verhältnisses von Seiten der Ständever sammlung an die Staatsregierung gestellt worden, daß in folge dieser Anträge bereits vor mehrer» Jahren einer des halb constituirten Zwischendeputation ein Entwurf zu einer definitiven Landtagsordnung vorgelegt, daß aber rücksichtlich desselben ein definitives Resultat nicht erzielt worden sei, daß später von Seiten der Stände im Jahre 1852 aber mals der Antrag erneuert worden sei auf Vorlegung des Entwurfs einer definitiven Landtagsordnung', und daß in folge dessen auch die hohe Staatsregierung im Landtags abschiede von 1852 erklärt habe, daß, sofern es nur irgend thunlich sek, dem nächsten außerordentlichen Landtage der dkesfallsige Entwurf vorgelegt werden würde. In materiel ler Beziehung hat man in der zweiten Kammer Gewicht darauf gelegt, daß im Lauf der Zeit die provisorische Land tagsordnung Heils durch die Praxis, Heils durch die Ge setzgebung mehrfache Abänderungen und Modifikationen er litten habe, z. B. hinsichtlich der Bestimmung über das Abtreten der Minister und Königlichen Commkssare bei einer definitiven Abstimmung, ferner hinsichtlich der Vor schrift über die Reiseauslösungen der Kammermitglieder, ferner in Bezug auf die Controls bezüglich des Aufwandes bei den ständischen Canzleien und was dergleichen mehr. Deshalb sei es, so wurde ausdrücklich hinzugefügt, beson ders für neu eintretende Mitglieder gewiß sehr unangenehm, eine Landtagsordnung in die Hände zu bekommen, worin die Bestimmungen über die Geschäftsführung nicht allent halben erschöpfend enthalten seien. Auf diese Gründe ge stützt hat die erste Deputation der jenseitigen Kammer vor geschlagen, den bereits gedachten Beschluß zu fassen. Die Staatsregierung hat bei Berathung dieses Gegenstandes in der zweiten Kammer durch Se. Ercellenz Herrn Staats minister v. Beust erklärt, daß zwar schon vor Beginn des außerordentlichen Landtags die Regierung einen Ent wurf über eine definitive Landtagsordnung habe anfer- Ligen lassen, daß über die Regierung bei Beginn des außerordentlichen Landtags, im Hinblick auf die demselben zugewiesene Kürze der Zeit, von der Vorlegung desselben absehen zu können geglaubt habe und daß sie bei Beginn des gegenwärtigen ordentlichen Landtags von der Vorle gung des Entwurfs ebenfalls Umgang nehmen zu können gemeint gewesen sei, einmal, um das Material des gegen wärtigen Landtags nicht noch zu vermehren, und dann noch inshesondere um deswillen, weil nach den neuern Er fahrungen die Staatsregierung von der Ansicht 'ausgehen zu können geglaubt habe, daß ein allzu dringliches Be- dürfniß in dieser Beziehung nicht vorzuliegen scheine. Jn- deß werde, so wurde ausdrücklich von Sr. Ercellenz hinzu gefügt, die erfolgte Anregung für die Regierung jedenfalls entscheidende Veranlassung sein, die Vorlegung einer defi nitiven Landtagsordnung nochmals in Erwägung zu ziehen, und man hoffe baldigst in der Lage zu sein, den Kammern darüber eine Mittheilung machen zu können. Nachdem die Ihnen jetzt mitgetheilten Gründe der zwei ten Kammer vorgetragen waren, und nachdem die Staats regierung die Ihnen ebenfalls mitgetheilte Erklärung abge geben hatte, ist der erwähnte Beschluß einstimmig in der jenseitigen Kammer gefaßt worden. In dieser Angelegenheit haben Sie, meine Herren, die erste Deputation unsrer Kammer beauftragt, den Gegen-, stand zur Erwägung zu ziehen. Dies ist auch geschehen; und es konnteMe Deputation bei Prüfung dieser Angele genheit nur bestätigen, daß es allerdings wünschenswerth ist, aus dem provisorischen Zustande heraus und rücksicht lich der Landtagsordnung definitiv in Ordnung zu kom men, zumal in der provisorischen Landtagsordnung Bestim mungen enthalten sind, welche vollständige Giltigkeit nicht mehr haben, und andererseits Bestimmungen darin nicht enthalten sind, welche durch die Praxis eingeführt sind undGil- tigkeit erlangt haben. Von diesem Standpunkte aus be trachtet, war die Deputation auch geneigt, sich mehr der Ansicht der zweiten Kammer anzuschließen, zumal sich auch unser verehrter Herr Präsident v. Schonfels, welchen die Deputation mit Rücksicht auf die ihm zur Seite stehenden vielfachen Erfahrungen zur Berathung beigezogen, mehr dafür ausgesprochen hat, daß ein Bedürfnis; nach einer de finitiven Landtagsordnung vorzuliegen scheine, als daß man das Gegentheil annehmen könne. Es würde daher die De putation nicht abgeneigt gewesen sein der geehrten Kam mer den Beitritt zum jenseitigen Beschluß zu empfehlen. Allein von der andern Seite mußte doch auch von der De putation in Erwägung gezogen werden, daß allerdings die baldige Beendigung des gegenwärtigen Landtags um so wünschenswerther sei, als der Anfang des gegenwärtigen Landtags und das Ende des außerordentlichen Landtags sich an einem Tage die Hände gereicht haben und daß mehrere Mitglieder, welche schon länger als anderthalb Jahr in der Residenz beschäftigt sind, berechtigter Weise Sehn sucht haben, in ihr Amt und ihre Heimath zurückzukehren. Man ging also in unsrer Deputation von der Ansicht aus, daß, wenn auch die Verabschiedung einer definitiven Land tagsordnung wünschenswerth sei, doch deshalb nicht anzu- rathen sein dürfte, den gegenwärtigen Landtag durch neue Vorlagen zu verlängern. Um nun in dieser Beziehung eine vollständige Unterlage zu erlangen, hielt die Deputa-
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