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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Erledigung des Provisoriums eintreten möge. Diese Gründe haben die Deputation veranlaßt, Ihnen nun vorzuschlagen, dem jenseitigen Beschlüsse beizutreten. Jedoch muß die Deputation noch ausdrücklich hinzufügen, daß, wenn es sich im Laufe der Verhandlung selbst wirklich Heraus stellen sollte, daß deshalb der Landtag verlängert wer den müßte, sie dann zu geeigneter Zeit auch geeignete Anträge an die Kammer bringen werde. Zu dieser Erklärung sieht sie sich um somehr veranlaßt, als der Gegenstand, wenn er an die Kammer gelangen wird, in die Hand der ersten Deputation kommt und sie sich angelegen sein lassen wird, die Sache ihrerseits möglichst zu beschleunigen; sie muß sich aber auch Vorbehalten, mit anderweiten geeigne ten Anträgen hervorzutreten, sofern sie sehen sollte, daß nicht schleunigst zum Ziele zu gelangen sei. Dies ist es, was die Deputation Ihnen anderweit vorzutragen hatte. Präsident v. Schönfels: Meine hochgeehrten Herren! Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen in Bezug auf den vor liegenden Berathungsgegenstand meine Ansicht in einigen Worten darlege. Ich müßte, was mich betrifft, den eige nen Erfahrungen, die ich in dieser Beziehung gemacht habe, geradezu selbst entgegentreten, wenn ich mich dem von der geehrten Deputation gestellten Anträge widersetzen wollte. Ich bin daher entschieden für diesen Antrag. Es ist aber nickt allein die provisorische Eigenschaft der der malen geltenden Landtagsordnung, welche mich bestimmt, zu wünschen, es möchte uns eine definitive Landtagsord nung vorgelegt werden, obschon auch dieser Umstand nichts weniger als angenehm ist, da auf Grund desselben beim Beginn eines jeden Landtags eine zweimalige Abstimmung über einen und denselben Gegenstand nothwendig wird; zuerst nämlich darüber, ob die provisorische Landtagsord nung provisorisch für den bevorstehenden Landtag gel ten soll, und dann nach Eingang eines desfallsigen König lichen Decrcts darüber, ob die provisorische Landtagsord nung definitiv für den bevorstehenden Landtag gelten soll. Es ist dies gewiß ein Uebclftand, der mit der An nahme einer definitiven Landtagsordnung jedenfalls ver schwinden wird, dem ich jedoch weniger Wichtigkeit beilege, als dem Umstand, den ich sogleich näher berühren will. Die provisorische Landtagsordnung enthalt jedenfalls eine große Anzahl vortrefflicher Bestimmungen, die durchaus nicht zu entbehren sind, sofern die Leitung der Verhand lungen möglich sein soll; aber diese Bestimmungen, so zweckmäßig sie auch sein mögen, reichen in vielen Fällen nicht aus; es hat sich daher eine Praxis gebildet sowohl in Bezug auf solche Bestimmungen, die nicht in der Land tagsordnung vorhanden sind, als wie auch in anderer Hinsicht. Durch diese Praxis entsteht dann freilich eine gewisse Unsicherheit, ein unsicherer Zustand, der namentlich bei Verhandlungen über wichtige Gegenstände mitunter sehr in Verlegenheit setzt. Dies trifft insbesondere Den, der den Platz einnimmt, den ich in diesem Augenblicke l. K. (I. Abonnement.) einzunehmen die Ehre habe, der die Kammerbeschlüsse verkündigen soll, in Bezug auf welche nicht immer ganz fest steht, wie solche auszulegen sind. Es trifft aber dieser unsichere Zustand auch aRe Kammermit» glieder und insbesondere die neu eintretenden. Diese Letz tem kommen hier an, studiren die Landtagsordnung aufs Gründlichste, erscheinen wohl präparirt in den Sitzungen und müssen sehr häufig zu ihrem Befremden erfahren, daß diese oder jene Bestimmung nicht mehr gelte, daß sich in Bezug auf manche Vorschrift eine andere Praxis heraus gebildet habe, sie sind aber gar nicht im Stande, diese Praxis kennen zu lernen, denn wir besitzen kein Verzeich nis« dieser Abänderungen. Es scheint doch dieser Zustand ein sehr unangenehmer zu sein für Alle, die sich für die Verhandlungen interessiren und denen daran liegt, nicht anzustoßen in Bezug auf die bestehenden Vorschriften. Jedenfalls würde aber diesem Uebelstande dadurch abgehol fen, daß eine definitive Landtagsordnung vorgelegt und angenommen wird. Dies sind die hauptsächlichsten Gründe, weshalb ich mich zu dem Votum, das ich bereits abgege ben, veranlaßt gesehen habe und ich wünsche von ganzem Herzen, daß die geehrte Kammer meinem Beispiele nach folgen möge, um so mehr, als ich glaube, daß durch die sen Berathungsgegenstand der Landtag, wenn überhaupt, doch gewiß nur ganz kurze Zeit verlängert werden würde, und diese kurze Zeit steht gewiß in keinem Verhältnisse zu dem großen Gewinn, welchen die Ständeversammlung im Ganzen machen wird, wenn endlich eine definitive Land tagsordnung besteht. Der Gegenstand trifft mich so sehr, daß ich um Entschuldigung bitte, wenn ich mich etwas weitläufig darüber ausgelassen habe. Ich glaube aber, die geehrte Kammer wird auch darüber, da es gewiß nur der Sache galt, mit Nachsicht urtheilen. Ich habe zu erwarten, ob noch weiter Jemand das Wort begehrt, — es scheint dies nicht der Fall zu sein, — ich werde daher die Debatte schließen, und da auch der Herr Referent nichts weiter zu bemerken hat, nun zur Abstimmung übergehen über den Antrag, den die Deputation zur Annahme empfiehlt und der bereits in der zweiten Kammer angenommen worden ist. Der selbe lautet folgendermaßen: „die hohe Staatsregie rung im Einverständniß mit der zweiten Kam merzuersuchen, noch der gegenwärtig en Stände versammlung so bald als möglich den Entwurf einer definitiven Landtagsordnung zur Bera- thung und Beschlußnahme vorzulegen." Ich frage, ob die Kammer sich mit diesem Anträge einverstehen will? — Einstimmig Ja. So wäre denn dieser Gegenstand erledigt. Etwas Weiteres liegt nicht vor und es liegt mir nun nur noch ob, in Bezug auf die nächste Sitzung der geehrten Kammer das Nöthige zu eröffnen; ich bin nun abermals nicht in dem 8
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