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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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Las Erzgebirge wird weit eher im Stande sein, sich durch die Aufzucht größeren Wiehes dem Drückenden Les neuen Systems zu entziehen, als wie die flachen Sandgegenden des Landes. Eine weitere Aeußerung ist die, welche der Abg. Riedel that, indem er meinte, er wünsche, daß die ganze Angelegenheit an die Deputation zur nochmaligen Berathung zNrückgegeben werden möge. Gegen diesen Antrag muß ich' wenigstens von meinem Standpunkte aus mich ganz entschieden ver wahren. Sollte die Kammer geneigt sein, den Bericht ihrer Deputation als nicht genügend zu erkennen, und glaubt sie, daß ein anderer, besserer darüber zu machen wäre, was ich keineswegs bestreiten will, ich glaube im Gegentheil, daß eine nochmalige Berathung von anderen Leuten die Sache wohl ein Stückchen weiter bringen kann, so werde ich wenigstens bitten, daß man für diese Angelegenheit eine andere, eine außerordentliche Deputation niedersetzt und diese die Sache nochmals überlegen läßt. Denn in unserer Mitte ist über dir Sache soviel gesprochen worden, daß auch eine nochmalige Berathung zu einem anderen, wesentlich verschiedenen Resul tate nicht führen wird. (Abg. Käfer stein erhebt sich.) Präsident v. Haase: Ich werde dem Abg. Käferftein spater das Wort geben, wenn es nicht etwas Faktisches ist, was er gegenwärtig berichtigen will. Abg. Käferftein: Es könnte mir allerdings der Vor wurf gemacht werden, daß ich meiner Meinung nicht treu ge blieben wäre, indem ich mehrere Lage zuvor in meiner Ein gabe an die Deputation für die Regierungsvorlage gestimmt habe, während daß ich gestern mich für das Minoritätsgut- achten aussprach. Ich habe indeß meine Meinung nur in sofern geändert und ändern müssen, wie es auch so manchem der Herrn Deputaten gegangen ist, weil ich den Grundsatz sesthielt, an dem ich unwiderruflich noch fcsthalte, nämlich den ärmern Mitbürger nicht zu bedrücken. Ich versuchte also mit der Regierungsvorlage vorzugehen, ich habe mir alle mögliche Mühe gegeben, habe, was die geehrte Deputation gewiß auch bescheinigen wird, sogar ein Rechnungsexempelaufgestellt, wo nach meiner Ansicht die Härten meistens alle vermieden wa ren, allein ich kam auf ein sehr großes Manquo, nämlich es fehlte dann in der Berechnung die Summe von ungefähr 90 bis 100,000 Lhlr. Ich kam damit nicht durch, das Postulat der Regierung von 500- und einigen 50,000Thlr. wurde durch diese Berechnung nicht erreicht. Es war nun allerdings kein Wunder, meine Herren, wenn ich auf die zwei Wege blickte, entweder das Minoritätsgutachtcn anzunehmen, es als rich tiger zu erklären, oder die hohe Regierung zu ersuchen, daß sie an dem Postulate etwas nachlassen möchte. Ich war eben ge stern im Begriff, ein Amendement zu stellen, um die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dies möglich zu machen, weil außerdem das Gutachten der Majorität der Deputation nicht gut durchgehen könnte, inzwischen aber kam mir der Abg. v. Nostitz schon zuvor, und ich schloß mich nun mit Freuden diesem Amendement an. Präsident 0. Haase: Ich muß dem geehrten Abgeord neten bemerken, daß seine Rede eigentlich keine Berichtigung faktischer hier vorgebrachter Thatsachen enthält. Zur Berich tigung ist blos dann zu sprechen, wenn wirklich eineThatsache zu berichtigen ist, z. B. ein Mißverständniß im Bezug auf die Rede des zur Berichtigung das Wort Begehrenden von letz terem aufgeklärt und beseitigt werden soll. Ich muß daher dem Abg: Käferstein jetzt das Wort entziehen und es demselben später geben, wenn ihn die Reihe trifft. Ich würde sonst den Abgeordneten, welche sich vor ihm zum Sprechen angemeldet haben, zu nahe treten. Abg. Käferstein: Ich glaubte freilich, ein Deputirter würde sich rechtfertigen können, wenn ihm vorgehalten wird, seine Meinung geändert zu haben. Präsidentv. Haase: Es wird dies geschehen können, wenn den Abgeordneten die Reihe zum Sprechen trifft., Abg. Naundorf: Das zu häufige Verwiegen einzel ner Schlachtstücke und der dadurch bedingte Zeitverlust für die Beamten, sowie auch die Beschwernisse für die Gewerb- treibenden haben der Staatsregierung Veranlassung gege ben, einen Gesetzentwurf vorzulegen, worin das Verwiegen ganz beseitigt ist. Da es indeß ungewiß ist, ob die Majorität: vder'die Minorität das Schlachtfeld behaupten wird, so gestatte ich mir, einige Bemerkungen zu machen. Daß der jetzt be stehende Tarif bei dem Bankschlachten für die Schweine drei verschiedene Sätze aufstellt, das muß das Verwiegungsge- geschaft ungeheuer vervielfältigen. Der Bericht weist auf S. 49 nach, daß nur 4911 Schweine, über 200 Pfund schwer, versteuert worden sind, folglich sind auch nur 4911 Khlr., als duxch den höchsten Satz geboten, in die Staatskasse geflossen. Würde nun der höchste Satz aus dem alten Gesetze ganz weg gelassen, also der zweite zu 1 Vs Ehlr., der letzte zu 1 Lhlr. aufrechterhalten, so würde dasganzeVerwiegungsgeschäftin ein ganz anderes Stadium treten. Der Gewerbtreibende würde, wenn er sich mit dem letzten Satze nicht durchzukom men getraut, den höchsten declariren, folglich würde dann die Verwiegung ganz wegfallen und es würde dadurch die Verwiegung um 50 bis 60 Procent bei dieser Thkergattung sich vermindern. Die Sache ist auch ganz einfach. Der Be richt giebt auch einen Nachweis, wonach sich die Summe der geschlachteten Schweine jährlich auf 90,000 belauft, davon sind ziemlich 30,000, welche den niedrigsten Satz geben. Nehme ich nun an, daß noch 10,000 Stück zu diesem Satze genommen werden, in der Beziehung, weil der Gewerbtreibende nicht in der Lage war, sogleich vorauszuwissen, wie es mit dem Ge wichte stünde, so würden sich die Verwiegungen auf 40,000 belaufen, während die übrigen 50,000 Stück dann ganz weg fallen würden. In dieser Beziehung glaube ich mich veran laßt zu sehen, bei der hohen Kammer einen Antrag einzubrin-
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