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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,1
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028258Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028258Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028258Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 67
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 97
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 135
- SonstigesUebersicht der gegenwärtig an die Oberrechnungskammer zur ... 155
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 167
- SonstigesGeschäfts-Uebersicht der höheren Justizbehörden auf das Jahr ... 190
- Protokoll13. Sitzung 193
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- BeilageI.-III. 254
- Protokoll16. Sitzung 257
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 309
- Protokoll19. Sitzung 345
- SonstigesZusammenstellung der Zuschüsse aus Staatscassen für die ... 367
- Protokoll20. Sitzung 369
- BeilageDie Beschlüsse der zweiten Kammer hinsichtlich des ... 402
- Protokoll21. Sitzung 405
- Protokoll22. Sitzung 433
- Protokoll23. Sitzung 461
- Protokoll24. Sitzung 489
- Protokoll25. Sitzung 513
- Protokoll26. Sitzung 541
- Protokoll27. Sitzung 569
- Protokoll28. Sitzung 597
- Protokoll29. Sitzung 621
- Protokoll30. Sitzung 647
- Protokoll31. Sitzung 663
- Protokoll32. Sitzung 689
- Protokoll33. Sitzung 713
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 763
- Protokoll36. Sitzung 785
- Protokoll37. Sitzung 817
- Protokoll38. Sitzung 837
- BandBand 1851/52,1 -
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bringt, daß für die kleinern Lhiergattungen der Ansatz auf 6 Lhlr. herunterkommt. Ich habe schon erklärt, ich stelle kei nen Antrag» ich stelle ihn aus den beiden Gründen nicht, dsi ich vorher erwähnt habe. Abg. Lritholdt: Mit dem Satze wegen des Haus- Machtdns für Kühe kann ich keineswegs einverstanden fern; wer jetzt 25Ngr. gegeben hat, der soll künftig 1Lhlr.25Ngr. geben, und das scheint-doch etwas übertrieben zu sein, denn welchem Landwirthe wird es nicht bekannt sein, wie oft eine Ruh, wenn sie gut im Nutzen gewesen und gut gemolken hat, dann nicht mehr mastfähig ist und gutes Fleisch hat. Diese muß nun der Landwirth für sich selbst schlachten, sie wiegt aber nicht einmal 260 Pfund; und da scheint doch der Satz zu hoch angenommen zu sein. Referent Abg. Rittner: Nur noch zwei Worte zur Rechtfertigung des Unterschiedes zwischen dem Satze von 7 und dem von '6 Lhlr. -Ein-allgemeines Motiv hierzu hat die Majorität'der Deputation darin gefunden, -daß, wenn-auch zwei Stück Bich von ganz gleicher Güte und Schwere -in dM Minen Städten wie in den großen geschlachtet werden, jedenfalls der Fleischer in -einer großem Stadt Gelegenheit hüt, gewisse Stücke des Thiers höher zu nutzen, -als wie ihm hierzu -gleiche Gelegenheit in kleinern Städten geboten sein wird, und hat die Deputation den Unterschied zwischen gro ßem und kleinern Städten hierdurch motivirt zu finden ge glaubt. Präsident V. H aa se: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Naundorf: Ich habe gestern einen Antrag ein gebracht., der deshalb aufgeschoben wurde, weil der Herr Präsident meinte, er gehöre zu der speciellen Debatte und nicht zu der allgemeinen. Die Hauptsache ist die, daß die in dem alten Steuergesetze bei demBankschlachten für Schweine aufgestellten drei Sätze auf zwei reducirt werden sollen. Ich habe gestern den Antrag bereits motivirt, beziehe mich daher jetzt blos auf die bei dieser Gelegenheit gemachten Bemerkun gen, und bitte die geehrte Kammer, den Antrag zu unter stützen. -Präsident v. Haase: Ich hatte eben die Absicht, den Ahg.Raundorf zu fragen, ob derselbe, da nach dem Gutachten der Majorität der Deputation der fragliche Steuersatz noch geringer ausfallen soll als der von ihm, für den annehmbar höchsten, vorgeschlagene, diesen Antrag als überflüssig zmück- zichen-wolle?— Der Antrag des Abgeordneten-geht dahin, daß der Steuersatz, welcher in dem Gesetze vom 13. Septem ber 1850 für das Bankschlachten der Schweine mit 2 Lhlr. 20 Ngr. gestellt ist, vermindert werde. Diesem Wunsche des Herrn Abgeordneten ist schon dadurch vollkommen Genüge geschehen, daß die Deputation statt dieser 2U Lhaler blos 1 Lhlr. 10 Ngr. als Steuersatz vorgeschlagen hat. Ich sollte also glauben, daß der Herr Abgeordnete mit der Deputation einverstanden sei. Abg. Naundorf: Ich habe meinen Abtrag in der Weise gestellt, für den Fall, daß das Minoritätsgutachten an genommen würde; denn es würde dadurch das Verwiegungs geschäft bei dieser Lhiergattung allerdings vermindert. Präsident v. Hia ase: Es wäre dies also ein eventueller Antrag. Abg. v. Hertel: Ich habe bereits erklärt, daß ich mich im Allgemeinen der Majorität derDeputationanschließe, in- deß muß ich mir doch erlauben, Einiges zu dem zu bemerken, was der Herr Abg. Kölz vorhin äußerte. In Bezug auf die locale Erhöhung des Steuersatzes für Ochsen auf 7 Lhaler in den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz, verkenne ich keineswegs die Absicht, welche die Deputation, sowie die Staatsregierung dazu veranlaßt hat. Desungeachtet muß ich auf einen Punkt aufmerksam machen, welcher hierbei noch nicht in Berücksichtigung gezogen worden zu sein scheint. Ware es der Fall, daß alles in Dresden consumirte Fleisch auch daselbst geschlachtet würde, so würde sich gegen diesen erhöhten Satz vielleicht weniger einwenden lassen. Da aber der Eingang von auswärts geschlachtetem Fleisch in Dresden freigegeben ist, auch ein Verbot desselben aus höheren Rück sichten nicht füglich eintreten kann, so liegt eine große Be- nachtheiligung des hiesigen Fleischergewerbes in -der vorge schlagenen Schlachtsteuererhöhung. Denn wenn die aus wärtigen Fleischer ihr hier einzubringendes Fleisch zu billigeren Sätzen versteuern können, so wird dadurch eine sehr drückende Concurrenz für die hiesigen Fleischer wieder herbeigeführt. Dazu kommt noch ein anderer wichtiger Umstand, der von localer Natur und deshalb vielleicht weniger bekannt ist, der aber hier eingreift. Dresden nämlich ist genöthigt gewesen, in Folge der bedeutenden städtischen Ausgaben, die es zu be streiten hat — wovon die geehrten Herren Abgeordneten,, welche vielleicht den ihnen mitgetheilten Haushaltplan der Stadt Dresden für dieses Jahr der Durchsicht gewürdigt haben, eine nähere Kenntniß erlangt haben werden — Dresden ist, sage-ich, genöthigt gewesen, deshalb eine beson dere Abgabe auf das Fleisch zu legen, und es ist demnach hier von jedem Rinde noch I LHlr. 5 Ngr. städtische Steuer zu be zahlen. Diese tritt zu der Staatsabgabe hinzu und so kommt dann auf ein Rind am hiesigen Orte '8 Lhlr. 5 Ngr. Wenn man mithin diese beiden Summen zusammenrechnet, so muß sich die Concurrenz, welche die auswärtigen Fleischer ausüben können und werden, als noch viel bedeutender Her ausstellen. Ich habe diese Mittheilung bei der Wichtigkeit der Sache der geehrten Kammer nicht vorenthalten können. Referent Abg. Rittner: Das, was der Herr Abgeord nete soeben berührt hat, ist auch von der Deputation mehrfach besprochen worden. Im Allgemeinen muß ich darauf auf merksam machen, daß man die Richtigkeit diesn Angabe hat anerkennen müssen und daß dies eben Ursache war, weshalb man nicht mehrere Abstufungen nach verschiedenen Städten
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