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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Dieselbe wolle bei Berathung des Budgets und in speoiv des Etats für das GenSdarmerieinstitut der hohen Sraatsregierung die künftige permanente Stationirung eines Gensdarmen in der Stadt Wildenfels Empfehlen. Eine Petition des Stadtrathes zu Thum, sehr ähn lichen Inhalts, hat die geehrte Kammer, auf den Vortrag ihrer vierten Deputation, in der Sitzung am 13. Mai d. I. „der Staatsregierung zur Kennlnißnahme zu über geben" beschlossen (Mittheilungen der Ersten Kammer S. 1345). Die Deputation bezweifelt keineswcges die Richtigkeit der in der Petition vorgestelltcn Umstände. Da jedoch der Wunsch der Petenten bereits der Sraatsregierung vollkom men bekannt ist, so kann sie nicht darauf antragen, die Petition zur Kenntnißnahme zu überreichen. Sie würde dies auch kaum thun können, da er eine höchst spec-elle Verwaltungsmaaßregel betrifft, worüber der Beschluß wohl der Staatsregierung zustebt. Sie giebt sich der Erwartung hin, daß die Staatsregierung vielleicht durch Abordnung eines Hülfsgensdarmen Abbüife treffen wird, glaubt aber in dieser, wie in ähnlichen Petitionen, ein Bedürfniß nach einiger Vermehrung des Untergensdarmenepersonals zu er kennen, das einer künftigen Erwägung sich nicht entziehen lassen wird. Bei dieser Sachlage muß man sich daher auf den Vor schlag beschränken. die Petition auf sich beruhen, dieselbe jedoch noch an die Zweite Kammer gelangen zu lassen. Präsident v. Schönfels: Es würde nur, über Po sition 23 b. l, die Gensdarmerieanstalt betreffend, die Debatte zu eröffnen sein. Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt? — Freiherr v. Schönberg. Freiherr v. Schönberg-Bibran: Unsere geehrte Deputation ist nach mehrfachen Berathungen zu der Ansicht gelangt, sich dem Beschlüsse der Zweiten Kammer anzu schließen, wonach der Beitritt zu der jenseitigen Ablehnung des Postulats für die Gensdarmerieinspcctoren auch hier angerathen wird. Obgleich ich den Anträgen bei dieser Position zustimmen werde, so kann ich doch hierbei mein Bedauern nur ausdrücken, daß die Deputation zu einem solchen Endresultate gelangt ist. Die Abneigung gegen das Institut der Polizei im Allgemeinen scheint bei uns traditionell zu sein und der Vergangenheit angehörend auf uns herübergekommcn, indem wir die Polizei immer mit einer Willkürherrschaft identisiciren. Umsomehr scheint mir aber, sollte das Streben der hohen Staatsre- gierung Anerkennung finden, die Polizei zeitgemäß zu reor ganisier» und namentlich ist dieses Streben daran zu er kennen, daß die Negierung gewillt ist, durch Anstellung vorgebildeter Beamten dieser Aufgabe gerecht zu werden. Wie man auf der einen Seite die Entwickelung der freieren Verkehrsverhältnisse verlangt, und wir thcilen diese Ansicht, so will man auf der anderen Seite dieses Streben nicht unterstützen, damit diese Angelegenheit zum Abschluß ge bracht werde. Wenn man fremde Länder bereist/ welche die freiesten Institutionen besitzen, so wird man sehr leicht gewahr werden, daß gerade in solchen Ländern die Polizei vortrefflichst organisirt ist und dies bei uns auch heimisch werden zu lassen, scheint ein Wunsch, den die Jetztzeit bei den großen Verkehrsverhältnisscn in sich faßt. Bei der Sachlage jedoch bescheide ich mich, daß hier dem Beschluß der geehrten Deputation nur beizutreten und eine Aende- rung desselben nicht herbeizuführen sein dürfte und glaube, daß das Minimum, was wir thun können, nm die von der Deputation vorgcschlagene Gehaltserhöhung sei. Secretar v. Egidy: Ich schließe mich ganz den Aeuße- rungen des geehrten Herrn Vorredners an. Ich fühle aller dings, daß es ein gewagtes Unternehmen sein würde, jetzt noch zu versuchen, eine Lanze zu brechen für das projec- tirte Institut der Gensdarmcrieinspectoren, nachdem in der Zweiten Kammer so entschiedener Wiverwille gegen dieses Institut ausgesprochen worden ist und nachdem auch unsere geehrte Deputation sich dahin ausgelassen hat, wie dieses Institut nicht nolhwendig erscheine und lieber dafür die Kreisobergensdarmericeinrichtung beibehalten, resp. reactkvirt wissen will. Nichtsdestoweniger fühle ich mich doch gedrun gen, wenigstens meine Abstimmung zu motiviren. Ich schicke voraus, daß ich die Motiven, die von der hohen Staats regierung ihrem Projekte, das Gensdarmerieinspcctoreninsti« tut zu erweitern, zu Grunde gelegt worden sind, vollstän- digst anerkenne und richtig finde. Im anscheinenden Wider spruche mit dieser Anerkennung werde ich mich aber den noch dem Vorschläge unserer geehrten Deputation anschlie ßen, indessen lediglich robus sic stantibus, d. h. weil ich begreife, daß dermalen nichts Weiteres zur Zeit zu errei chen ist und das bonum nachgerade da genügen müsse, wo das melius noch nicht erlangbar geworden. —> Wenn ich einen Blick auf die Gründe werfe, die sowohl von der jen seitigen, als auch von der diesseitigen Deputation ihren Vor- schägcn untergelegt worden sind, so meine ich, daß nament lich die Gründe jenseitiger Deputation allerdings sehr schwach und unausreichend sein dürften. Man sagt, es sei in Be zug auf die Gensdarmerie ein ganz anderer Organismus in jenen Ländern, wo das Jnspectoreninstitut vorwalte, gegen hier, wo die Oberaufsicht über die Gensdarmen le diglich durch die Thäligkeit der Amtshauptleute gehandhabt werde; das ist ganz richtig, aber die Frage scheint mir viel wichtiger und richtiger: genügt auch diese Anleitung und Oberaussicht? Ich muß von meinem Standpunkte aus ge stehen, daß ich sie nicht mehr für genügend erachten kann, nicht etwa aus Mangel an gutem Willen Seiten der Vor gesetzten, sondern lediglich aus dem Mangel an Möglichkeit dazu. Die Amtshauptleute können sich diesem Theile ihres Berufes jetzt nicht mehr so widmen, wie sie es früher gy, than und thun konnten, obschon hierzu der beste Wille noch ungeschwächt vorhanden, so langt doch dazu ihre Kraft und Zeit nicht mehr aus. Eine weitere Anschauung ist von der
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