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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Zweiten Kammer darin kundgegebcn worden, daß man dort sagt, es möchte zwar möglich sein, daß die Gens- darmerieinspectoren, die jetzt fungiren, ihre Pflicht redlich gethan haben und zur Zufriedenheit ihren Beruf redlich er füllt hätten; allein man gebe sich der Hoffnung hin, daß auch ohne deren Leitungen und unter der Direktion der Ci- vilbehörde, d. h. der Amtshauptlcute, fernerhin unser Gens- daraneriecorps sich als tüchtig und ausreichend erweisen werde. Ich möchte glauben, es wäre dies nur eine Hoff nung, die um so weniger gewährleistet erscheint, als kein Zweifel darüber obwaltet, daß die bisherige Quantität der Gensdarmen ebenso, wie die Aufsichtsmodalität über diesel ben bei allem Pflichteifer, der zu rühmen war, als nicht aus reichend sich dargestrllt hat, wie dies schon wiederholt hier in der Kammer hcrvorgehoben worden ist und wie dies auch Petitionen aus dem Lande zur Sprache gebracht haben. Diese Petitionen bezeichnen es ganz unverhohlen, daß und wie wir selbst der Zahl nach nicht genug Gensdarmen haben. Also auch diese Hoffnung scheint auf unsicheren Pfeilern zu ruhen und da das Corps in dieser Beziehung einer Umgestaltung wahrhaft bedürftig scheint, so bemüht sich die Staatsregierung, ihm wenigstens mehr intensivere Kraft zu verleihen, da es zu schwierig geworden zu sein scheint, in qualitativer Beziehung es aufzustärken, indem sie in geeigneterer Weise Aufsichls. und Leitungsorgane für dasselbe beschaffen will. Wenn endlich in jenen Ableh- nungsgründcn mit ausgeführt ist, wie man von den Kreis- obergensdarmen erwarte, daß sie in Zukunft mit Er folg und Thatigkeit die Leitung als Vorgesetzte effectuiren würden, wenn ihnen nur erst gegen ihre Untergebenen eine ausschließende und nicht kameradschaftliche Stellung an gewiesen worden sein wird, da weiß ich nicht, wie das zu verstehen sein soll; es erscheint mir diese Hindeutung wahrhaft räthselhast. Ich möchte beinahe fragen: wie man sich dies wohl gedacht habe? Ich glaube, es ist gerade ein sehr nöthigcs und wirksames Element, daß in gewisser Be ziehung und nach gewissen Modalitäten hin ein kamerad schaftliches Band zwischen den Oberaufsichtsorganen und den Gensdarmen selbst statlfindet. Natürlich, daß die Obcraufsichtsorgane nicht, wie man zu sagen pflegt, auf „Du und Du" mit den Gensdarmen stehen dürfen; aber ein gewisses kameradschaftliches Band ist das wirksamste geistige Wesen, was das Corps zusammenhält, was das Interesse des Vorgesetzten für den Untergebenen ausbildet und ausprägt und das möchte ich unter keinen Umständen Preis gegeben sehen. Ich schäme mich nicht, zu bekennen, daß ich von diesem Standpunkte aus es mir-zur Ehre rechne, mit' den Gensdarmen in einem gewissen kameradschaft liches Verhältnisse zu stehen. Ich achte das Gensdarmerie- co-rps seines vortrefflichen Geistes halber und werde immer hin jede Gelegenheit gern benützen, den einzelnen Gliedern daran zu bethäcigen, daß ich sie in meinem Verbände zu ihnen als Kameraden zu betrachten mich nicht scheue. Der Hauptgrund endlich, der von der Deputation unserer Kammer zur Ablehnung des Postulates angeführt worden, ist der, daß die Absicht vorzuwalten schiene, daß die Gens« darmerieinspectoren den Amtshauptleulen coordinirt sein sollen. Nun allerdings dieser Grund hat für mich auch viel Gewicht- Diese Coordinirung könnte viel Unzuträg liches erzeugen, mit ihr würde es nur schwer gehen. Vom praktischen Standpunkte aus betrachtet ist es gewiß unzu träglich, wenn die Gensdarmerieinspectoren den Amtshaupt- leuten coordinirt sein sollen. Aber, meine Herren, das ist eine Kleinigkeit, nur ein Fehlgriff in der organischen Bil dung des Instituts, das kann leicht geändert werden; es kommt nur darauf an, daß man diesen Uebelstand anregt und die gehörige Erläuterung darüber giebr und die Staats regierung geneigt stimmt, dies abzustellen, um dafür ein anderes Verhältniß zu instituiren. Wenn übrigens bei die ser Coordinirungsfrage auf das nicht Richtige dieses Zu standes mit Recht ein großer Werth gelegt wird, so frage ich, wie reimt sich damit, daß man einen Obergenö darm erieinspector, der nun erst recht die gerügte Stellung der Amtshauptmannschaft gegenüber einnimmt, der aber allerdings bei dem Institute der Kreisobergensdarmen gar nicht entbehrt werden kann, fortbestehen lasten will? Der wird also der Amtshauptmannschaft coordinirt bleiben kön nen und sollen, dagegen hat die Deputation Nichts einzu wenden? Ick finde dies eben so wenig cvnscquent, als überhaupt richtig. Es wird durch dieses Dienstverhältniß, diese Erfahrung habe ich allerdings gemacht, Conflicten Nahrung gegeben bleiben. Indessen möchte ich doch auch meine Anschauung und meine Auffassung nach dieser Rich tung hin einigermaaßen modisiciren; wenigstens fürchte ich mich nicht, wenn das Institut der Gensdarmerieinspectoren ins Leben gerufen werden sollte und die Regierung nichts Anderes hierunter instituiren will, als das coordinirte Ver hältniß, vor dergleichen Conflicten. Bei gleich gutem Willen und richtiger Auffassung des Zieles, was man vor sich hat, läßt sich schon selbst bei einer coordinirten Stellung das wahre Gute im Dienste und Geschäft erreichen, gehe man nur im mer von der Ansicht aus, daß beide Organe ein und dasselbe Ziel zu verfolgen haben; freilich guter Wille und reger umsich tiger Eifer will hier vor Allem sein und wenn man das Glück hatte, geeignete Personen zu finden, so ist schon manches noch weit Delicateres mit bestem Erfolg erlangt worden. Von unserer geehrten Deputation ist außerdem nicht abzu leugnen, sondern zuzugestehen gewesen im Berichte, daß allerdings Vortheile des Gensdarmerieinspectoreninstitutes vorhanden und bekannt seien und nur in Vergleichung mit dem Uebelstande, den die fragliche coordinirte Stellung ver anlassen möchte, sei man zu der Befürchtung gekommen, daß dieser jene überwiege. Ich glaube, daß die nicht zu verkennenden Vorlheile, die im Depuiaiionsgutachten be kannt werden, bei derartigem Vergleiche keineswegs in den Hintergrund treten. Nun, wie gesagt, es kommt auf eine
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