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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/68,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028274Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028274Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028274Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 71
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 81
- Protokoll10. Sitzung 103
- Protokoll11. Sitzung 111
- SonstigesD. Summarische Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des ... 135
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 183
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 215
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 253
- Protokoll20. Sitzung 265
- Protokoll21. Sitzung 283
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 335
- Protokoll24. Sitzung 357
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 373
- Protokoll27. Sitzung 379
- SonstigesS. Uebersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres ... 392
- Protokoll28. Sitzung 395
- Protokoll29. Sitzung 399
- Protokoll30. Sitzung 411
- Protokoll31. Sitzung 415
- Protokoll32. Sitzung 421
- Protokoll33. Sitzung 443
- Protokoll34. Sitzung 447
- Protokoll35. Sitzung 469
- Protokoll36. Sitzung 493
- Protokoll37. Sitzung 501
- Protokoll38. Sitzung 513
- Protokoll39. Sitzung 527
- Protokoll40. Sitzung 549
- Protokoll41. Sitzung 585
- Protokoll42. Sitzung 609
- Protokoll43. Sitzung 631
- Protokoll44. Sitzung 661
- Protokoll45. Sitzung 689
- Protokoll46. Sitzung 705
- Protokoll47. Sitzung 725
- Protokoll48. Sitzung 735
- SonstigesEntwurf eines Allgemeinen Berggesetzes für das Königreich ... 777
- Protokoll49. Sitzung 841
- Protokoll50. Sitzung 913
- Protokoll51. Sitzung 957
- Protokoll52. Sitzung 979
- Protokoll53. Sitzung 1007
- BandBand 1866/68,1 -
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auch erbeten worden ; aber Lis heute noch nicht zu erlangen gewesen. Ebenso verhält es sich rücksichtlich der zweiten Angelegenheit, der Lutherischen Beschwerde, wo es unum gänglich der Einforderung und Einsicht der vorgängigen Nachlaßacten bedarf; erstere hat aber bis jetzt noch nicht bewerkstelligt werden können. Aus diesen Gründen ist es daher der Deputation, unmöglich gewesen, diese beiden Gegenstände bis heute zum Vortrag und zur Erledigung zu bringen; sie werden vielmehr bis zum Wiederzusam mentritt derKammern zu asserviren sein, wenn sie nicht in zwischen anderweitige Erledigung finden sollten. Es wür den also diese beiden Petitionen bis zu gedachtem Zeit punkte zurückzulegen sein. Präsident vonFriesen: Diese beidenPetitionen sind zur Berathung zu bringen und ich frage zuerst und er warte, ob Jemand über die Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Riesa, Ablösung der dasigen Elb- ufergebühren betreffend, die Absicht hat, sich auszusprechen? — Es meldet sich Niemand zum Wort. — Die Deputa tion zeigt an, daß sie noch nicht im Stande gewesen sei, sich über diese Petition mit einem königl. Commiffar zu vernehmen, und sie beantragt daher, die Petition bis zum Wiederzusammentritt der Kammern zu asserviren, und ich frage nun die Kammern . i . -f4e beschließ en. wolle, die Pswit'iom bis t 'W-dliesem'Zeitpunkt zu asserviren?". Einstimmig beschlossen. Sodann folgt die Beschwerde des Malers Luther in Grimma wider das Gerichtsamt Dresden in einer Nach laßsache. Die Deputation zeigt an, daß es ihrnoch nicht mög lich gewesen sei, dieNachlaßacten zu erhalten und zu prüfen; sie «könnte daher Bericht in der Sache noch nicht erstatten und schlägt vor, die Petition ebenfalls bis zu dem eben genannten Zeitpunkte zu asserviren. Ich frage nun die Kammer: „ob sie beschließen wolle, auch diese Be schwerde des Malers Luther bis zu dem ge nannten Zeitpunkt zu asserviren?" Einstimmig beschlossen. Es folgt nun die Anzeige der vierten Deputation über die Beschwerde Dammmüller's zu Dresden wider das königl. Ministerium des Innern wegen einer angeordneten Herstellung einer Einfriedigung. Referent Rittergutsbesitzer Meinhold: Ich habe zuvörderst zu bemerken, daß es in Betreff dieser Beschwerde nicht blos bei einer Anzeige zu bewenden haben wird, son dern daß die vierte Deputation in der Lage ist, diese An gelegenheit der hohen Kammer zur Beschlußfassung vor zutragen. Ich ersuche nun den Herrn Präsidenten, zu nächst an die hohe Kammer die Frage zu richten, ob sie von der Vorlesung der ziemlich umfänglichen Beschwerde abschen wolle. Präsident von Friesen: Ich frage die Kammer/ ob sie gestatten wolle, daß. von der Vorlesung dieser Be-' schwerde abgesehen werde? — Einstimmig. Referent Rittergutsbesitzer Meinhold: In Bezug aus den Sachverhalt erlaube ich mir der hohen Kammer Folgendes in Kürze mitzutheilen: Als es sich darum han delte, hier in Dresden die Victoriastraße zu eröffnen und den Ferdinandsplatz zu reguliren, wurde vor dem hiesigen Stadtrathc als Baupolizeibehörde die Regulirung meh rerer Verhältnisse nothwendig, welche gewisse Rechte und Verpflichtungen der verschiedenen Adjacenten betrafeni Zwei dieser Adjacenten waren: der Schuldirectvr Mar quardt und der Bauunternehmer Dammmüller Hierselbst. — Es scheint die ganze Angelegenheit der Eröffnung der neuen Straße mehr im Interesse Dammmüller's gelegen zu haben, als in dem Marguardt's; wenigstens scheine aus den Verhandlungen hervorzngchen, daß der Schul director Marquardt danach trachtete, sich mehrerer Ver pflichtungen zu entledigen, die ihm ursprünglich als Adja centen obgelegen hatten. Es brachte derselbe zu diesem Zwecke bei dem hiesigen Stadtrathc den Entwurf zu einer Vereinigung ein und es lauteten Punkt 6 und 7 dieses Ent- nwrfs folgendermaßen —^ ich mutz mir erlauben, diese Punkte speciell vorzulesen, weil es diejenigen sind, worauf es bei Beurtheilung der vorliegenden Beschwerde haupt sächlich ankommt —: Punkt 6 heißt es: Marquardt trägt überhaupt keinerlei Unkosten oder Ausgaben, welche infolge der eintretenden Arealver änderung durch Arrondirung des Ferdinandplatzes und durch Eröffnung der neuen Straße längs der Mar- quardt'schen Gartenplanke zu irgend welchen Zwecken als durch die Bauordnung geboten oder sonstwie als nothwendig sich Herausstellen sollten. Er hat daher nicht die Herstellung neuer Einfriedigung zu bestreiten". Nnn kommt noch ein Passus, der weniger hierher gehört; dann heißt es weiter: „Und hat Dammmüller für sich und seine Besitznach folger Marquardt in diesen Beziehungen der Behörde gegenüber vollständig zu vertreten". In Punkt 7 heißt es, ebenfalls nach Wegfall eines Passus, der nicht hierher gehört: „Sollte an der durch die neu zu eröffnende Straße blosgelegten Marquardi'schen Gartenplanke irgend eine Aenderung oder Erneuerung des Materiales feiten der Behörde für erforderlich erachtet werden oder sonst als unumgänglich nöthig sich Herausstellen, so ist dies nicht auf Marquardt's Kosten zu bewirken, doch begiebt Marquardt sich aller Eigenthumsansprüche an das hierbei zur Verwendung kommende Material". Dieser Entwurf war, wie gesagt, von Marquardt bet dem Stadtrathc eingereicht worden. Der Stadtrath hat sodann ein Verhör mit den Betheiligten eröffnet und haben sich
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