Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1866/68,1
- Erscheinungsdatum
- 1868
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1866/67,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028275Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028275Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028275Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1866/68
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1867-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1866/68,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 75
- Protokoll7. Sitzung 91
- Protokoll8. Sitzung 93
- Protokoll9. Sitzung 115
- Protokoll10. Sitzung 127
- Protokoll11. Sitzung 153
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 205
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 247
- Protokoll16. Sitzung 267
- Protokoll17. Sitzung 279
- Protokoll18. Sitzung 289
- Protokoll19. Sitzung 315
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 351
- Protokoll22. Sitzung 363
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 439
- Protokoll25. Sitzung 471
- Protokoll26. Sitzung 483
- Protokoll27. Sitzung 499
- Protokoll28. Sitzung 525
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 555
- Protokoll31. Sitzung 577
- Protokoll32. Sitzung 595
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 615
- Protokoll35. Sitzung 635
- Protokoll36. Sitzung 647
- Protokoll37. Sitzung 663
- Protokoll38. Sitzung 669
- Protokoll39. Sitzung 679
- Protokoll40. Sitzung 691
- Protokoll41. Sitzung 709
- Protokoll42. Sitzung 717
- Protokoll43. Sitzung 723
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 781
- Protokoll46. Sitzung 827
- Protokoll47. Sitzung 829
- Protokoll48. Sitzung 843
- BandBand 1866/68,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nothwendig erachtet würde, die Annahme des zuletzt gedach ten Antrags für wünschenswerter ansehe, als denBeitritt zu dem Gutachten der Deputation, und das; die Regierung, wenn die in Frage befangene Ermächtigung ertheilt werden sollte, innerhalb der gezogenen Grenzen von derselben Gebrauch machen, zuvor aber in jedem einzelnen Falle die sorgfältigsten Erörterungen und Erwägungen ein treten lassen werde, erfolgte Ablehnung des Deputations gutachtens und Annahme des in der Kammer gestellten Antrags mit 26 gegen 15 Stimmen. Die Deputation hat sich mit thunlichster Beschleu nigung der anderweitcn Vorberathung der einschlagen den hochwichtigen Frage untenogen. Sie ist dabei ein stimmig zu der Ansicht gelangt, daß cs den Beschlüssen der jenseitigen Kammer gegenüber nicht rathsam erschei nen dürfte, auf dem diesseits mit geringer Majorität gefaßten Beschlüsse, soweit sich derselbe auf eine Unter scheidung zwischen Städten von mehr, als 10,000 Ein wohnern und anderen Ortschaften bezieht, zu beharren. Sie würde vielmehr, wenn nur in dieser Hinsicht ein Diffcrenzpunkt vorläge, der Kammer anzurathen haben, denselben sofort durch Aufgabe jener Unterscheidung zur Erledigung zu bringen, zumal nicht verkannt werden mag, daß die Einwohnerzahl immerhin ein nicht ganz sicheres Anhalten für die fragliche Unterscheidung an die Hand gicbt. Dagegen trägt die Deputation Bedenken, der Kammer vorzuschlagen, dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer im Allgemeinen ohne Weiteres beizutreten. Sie ist dabei zunächst davon ausgegangen, daß die Qnartiervcrgütung von täglich 1 Ngr. für den Kopf wenigstens für die jetzt vorliegenden außergewöhnlichen Garnisonvcrhältnisse, als Regel betrachtet, nicht genügend erscheine und daß daher eine Erhöhung derselben indem zur Verabschiedung vorliegenden provisorischen Gesetze nicht füglich umgangen werden könne. Die dadurch be dingte größere Belastung des Budgets verdient gewiß die reiflichste Erwägung. Diese Rücksicht muß aber nach dem Dafürhalten der Deputation dann in den Hinter grund treten, wenn es darauf ankommt, eine Last, von der nur einzelne Klassen der Bevölkerung und auch diese nur in einzelnen Ortschaften des Landes, thatsäcklich betroffen werden, deren Übertragung aber der Gesammt- heit der Staatsbürger obliegt, durch Gewährung an gemessener Vergütung möglichst gleichmäßig zu vcrtheilen. Die Deputation zieht der Hoffnung Raum, daß es wohl gelingen wird, den vorstehend näher bezeichneten Differenzpunkt im künftigen Vereinigungsverfahren zu be seitigen. Da aber Vermittelungsvorschlägc im gegen wärtigen Stadium der Kammcrverhandlung nicht an ihrem Platze sein würden, hat sie sich dermalen des näheren Eingehens auf die dabei einschlagenden Fragen zu ent halten. Nur beiläufig mag daher schon jetzt erwähnt werden, daß eine blose Ermächtigung der Staatsregie rung unter den obwaltenden Verhältnissen doch wohl nicht genügen dürfte, vielmehr damit wenigstens ein ständischer Antrag zu verhindern sein würde, der dann mit der dadurch bedingten Ermächtigung nicht sowohl dem Gesetze selbst als Zusatz beizufügen, sondern in die Ständische Schrift anfzunehmen sein möchte. Die Deputation sieht sich daher aus den vorstehend angedeuteten, zum Th eil mehr formellen Gründen in die Nvthwendigkeit versetzt, der Kammer anzurathen: bei dem früher gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben und in dessen Verfolg den Beitritt zu dem abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer ab zulehnen. Präsident Haberkorn: Die Debatte ist zu Punkt I eröffnet. Abg. von Könneritz: Meine Herren! Ich habe seiner Zeit gegen den von der Majorität der Kammer ge faßten Beschluß gestimmt und werde auch heute consequcn- terweise gegen den Vorschlag der Deputation stimmen; in derHoffnung aber, daß die geehrte Deputation imVereini- gungsverfahren auch den verschiedenen Ansichten der Kam mer einige Rechnung tragen wird, bitte ich um dieErlaub- niß, meine Abstimmung näher motiviren zu dürfen. Bei dem gegenwärtigen Stande der vorliegenden Angelegenheit sind es hauptsächlich zwei Gesichtspunkte, welche nach meiner Ansicht in Betracht zu ziehen sind. Der erste Ge sichtspunkt ist der, ob eine Erhöhung der in den Ordon- nanzgesetzen festgesetzten Vergütung für Quartier im All gemeinen nothwendig, insbesondere so dringend ist, daß es geboten erscheint, dieselbe alsbald und unerwartet der durch die neuen Bundesverhältnisse bedingtenRevision der Ordonnanzgcsetze eintreten zu lassen. Diese Frage, meine Herren, muß ich verneinen. Erst im Jahre 1864 hat eine Revision der Entschädigungssätze für Militärleistungen stattgefunden, ohne daß man damals für nothwendig be funden hat, eine Erhöhung des Quartiervergütungssatzes eintreten zu lassen. Es ist nun zwar, wenn ich mich recht erinnere, früher hier gesagt worden: man hätte keinen An laß gehabt, auf diese Frage einzugehen, weil keine Peti tionen in dieser Richtung vorgelegen hätten. Allein dieser Umstand scheint mir gerade den Beweis zu liefern, daß eine Erhöhung damals nicht für nothwendig befunden wurde; denn ebenso, wie Petitionen eingegangen sind um Erhöhung der übrigen Vergütungssätze, um Erhöhung der Quartiervergütung für die Offiziere, ebenso würden Pe titionen eingegangen sein um Erhöhung des Quartier geldes für Soldaten, wenn man letztere für unan gemessen befunden hätte. Ja, es ist in den Verhand lungen der hohen Kammer damals ausdrücklich gesagt worden: es herrsche im Lande Einverständnis; mit diesen Sätzen, ohne daß gegen diese Aeußerung Widerspruch von irgend einer Seite erhoben worden ist. Nun, meine Her ren, seit 1864 können sich doch die Verhältnisse nicht so gewaltig verändert haben, daß jetzt eine alsbaldige Erhö hung des Vergütungssatzes für Quartier geboten wäre, daß man nicht die Beschlußfassung hierüber aussetzen könnte, bis sich übersehen läßt, wie künftig die Bundes verhältnisse sich gestalten werden. Im Jahre 1864 blüh ten im Lande Industrie und Gewerbe, in den Städten wurde über Wohnungsmangel geklagt; jetzt fiockenHandel und Gewerbe, jetzt stehen die Wohnungen leer und jetzt 103*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder