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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,4
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028276Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028276Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028276Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- Die Beilagen zum königl. Decret, das über das Immobiliarversicherungswesen unter dem 23. August 1862 erlassene Gesetz und die Petitionen um Errichtung einer Landesmobiliar-Feuerversicherungsanstalt betreffend, lautet:
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll115. Sitzung 3069
- Protokoll116. Sitzung 3097
- Protokoll117. Sitzung 3131
- Protokoll118. Sitzung 3153
- Protokoll119. Sitzung 3191
- Protokoll120. Sitzung 3213
- Protokoll121. Sitzung 3221
- Protokoll122. Sitzung 3255
- Protokoll123. Sitzung 3295
- Protokoll124. Sitzung 3335
- Protokoll125. Sitzung 3377
- Protokoll126. Sitzung 3405
- Protokoll127. Sitzung 3433
- Protokoll128. Sitzung 3475
- Protokoll129. Sitzung 3505
- Protokoll130. Sitzung 3527
- Protokoll131. Sitzung 3569
- Protokoll132. Sitzung 3599
- Protokoll133. Sitzung 3631
- Protokoll134. Sitzung 3661
- Protokoll135. Sitzung 3705
- Protokoll136. Sitzung 3749
- Protokoll137. Sitzung 3787
- Protokoll138. Sitzung 3821
- Protokoll139. Sitzung 3847
- Protokoll140. Sitzung 3887
- BeilageDie Beilagen zum königl. Decret, das über das ... 3922
- Protokoll141. Sitzung 3943
- Protokoll142. Sitzung 3987
- Protokoll143. Sitzung 4015
- Protokoll144. Sitzung 4069
- Protokoll145. Sitzung 4101
- Protokoll146. Sitzung 4159
- BandBand 1863/64,4 -
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1. 2. 3. für welche Organisationsart man sich entschieden habe, welche Prärogativen, der Landesanftalt beigelegt werden follen und ob ihr insbesondere ein Aus schließungsrecht zuzugestehen sei, sowie ob mit den oben aufgestellten Hauptprincipien der- Verwaltung Einverständniß stattfinde? Hält man es aber für nöthig, daß mit dem Mobiliar- Feuerversicherungswesen eine Reform vorgenommen werde, dann darf man auch nicht auf halbem Wege stehen bleiben, wenn man nicht einen blos vergeblichen und nutzlosen Versuch machen will. eLinrichiung eines Landesinstituts wesentlich! Feuerversicherungsaustalt zu verschreiben, noch für so arm gestaltet werde. Die Fälle, in denen wegen schlechter! zweifelhaft an, daß sie die Initiative dafür zu ergreifen Beschaffenheit der Gebäude die Mobilien nicht versichert! und die Sache schon setzt eingehend zu behandeln Be- werd en tonnen, vermindern sich von Jahr zu Jahr und identen getragen und sich darauf beschränken zu dürfen es fragt sich, ob dazu die Privatanstalten nicht indireet! geglaubt hat, das zu einer Beschlußfassung erforderliche mit beitragen, indem sie Versicherungen unter weicher! Material zu sammeln und die verschiedenen Momente Dachung und in sonst feuergefährlichen Gebäuden nicht! hervvrzuheben, welche bei der Abwägung der dafür und annehmen. Man wird übrigens nicht irren, wenn man! dawider sprechenden Gründe der Erwägung Werth und annimmt, daß die vielen und umfänglichen Brände,! bedürftig erscheinen. rvelche in Sachsen leider seit einer Reihe von Jahren Sollten sedoch die Kammern die Errichtung eines vorgekommen sind, die Privatversicherungsanstalten gerade Landesinstituts für Mobiliarversicherung als angemessen rn Sachsen besonders vorsichtig und unwrllfahrrg gemacht Krackten und hierauf einen bestimmten Antrag stellen, so Haben. Solche brandreiche Perioden treten erfahrungs- ^de es zum Behufe der in diesem Falle der Regierung gemäß von Zeit zu Zeit ein, sind aber nicht andauernd, vorzubehaltenden weiteren Maßnahmen nothwendig sein, Gs werden, wre es früher der Fall gewesen, auch wreder v«ß gleichzeitig darüber Erklärung erfolge: Jahre kommen, wo die Zahl der Brände auf das bei! solchen Calamitäten gewöhnliche Maß beschränkt bleibt -und es kann dann nicht fehlen, daß das infolge dessen! wiederkehrende und durch die inmittelst mehr und mehr! tn Wirksamkeit getretenen Verbesserungen in den feuer polizeilichen Einrichtungen befestigte Vertrauen die Privat anstalten bestimmen wird, mit mehr Coulanz, als bisher, gu verfahren und auch denjenigen Verstcherungsbednrf- ^tigen thunlichst Rechnung zu tragen, für die allerdings die Privatanstalten zeither wenig oder gar nichts gethan Haben. Die Regierung sieht nach alle Dem die Frage, ob Ls räthlich sei, zur Errichtung einer Landesmobiliar- — ... - "X za ,1 Kn er in Dresden. Redacteur H. Mein hold, Secretar rm Königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Le»"' Letzte Absendung M Post: am 31. August 1864.
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