Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028280Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028280Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028280Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 31
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 51
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- SonstigesSummarische Zusammenstellung der in der Budgetvorlage für ... 102
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 131
- Protokoll11. Sitzung 151
- Protokoll12. Sitzung 155
- SonstigesZusammenstellung, die nachbemerkten Abgeordnetenwahlen ... 182
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 211
- Protokoll15. Sitzung 219
- Protokoll16. Sitzung 231
- Protokoll17. Sitzung 241
- Protokoll18. Sitzung 281
- Protokoll19. Sitzung 313
- Protokoll20. Sitzung 341
- Protokoll21. Sitzung 371
- Protokoll22. Sitzung 397
- Protokoll23. Sitzung 425
- Protokoll24. Sitzung 435
- Protokoll25. Sitzung 459
- Protokoll26. Sitzung 487
- Protokoll27. Sitzung 495
- Protokoll28. Sitzung 523
- Protokoll29. Sitzung 551
- Protokoll30. Sitzung 585
- Protokoll31. Sitzung 591
- Protokoll32. Sitzung 599
- SonstigesHauptübersicht 609
- Protokoll33. Sitzung 611
- SonstigesVerzeichnis der königl. sächsischen Generalconsuln, Consuln und ... 627
- Protokoll34. Sitzung 629
- Protokoll35. Sitzung 667
- Protokoll36. Sitzung 699
- Protokoll37. Sitzung 733
- Protokoll38. Sitzung 771
- Protokoll39. Sitzung 793
- SonstigesB. Uebersicht der wegen Hüttenrauchschäden von der ... 815
- SonstigesC. Die Taxation der Futter- und Viehschäden betreffend. 818
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 833
- Protokoll42. Sitzung 869
- Protokoll43. Sitzung 883
- Protokoll44. Sitzung 899
- Protokoll45. Sitzung 911
- Protokoll46. Sitzung 945
- Protokoll47. Sitzung 987
- BandBand 1863/64,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bald zu Danke verpflichtet worden. Ich konnte dies aus dem Grunde sagen, weil die Missive datirt war vom 21. October. Die hohe Staatsregicrung hat hiernach am 21. October bereits gewußt, daß ich am 27. October würde gewählt werden! — Ich war auf derselbenMissive einbe- rufen zum 3. November und ausgcantwortet wurde sie mir am 5. November. Die Missive war also, chronologisch genommen, in jeder Zeile ein non-sons und ich halte dafür, es ist eine mißachtliche Behandlung, wenn mau dem Ver treter eines Bezirkes ein Documeut aushändigt, welches ebenso gut weniger, wie mehr bedeutet, als wenn man mir zu einer Legitimation ein leeres Blatt Papier in die Hand gegeben hätte! Fragt man nun weiter, ob der vorliegende Deputa tionsbericht wirklich dazu angethan sei, die Sache zu erle digen, so glaube ich das nicht. Meine Herren! Es han delt sich nicht um kleine Rechnungsfehler, welche vorge kommen sind in Folge der Neuheit des Gesetzes, vielmehr sehen Sie,, wenn Sie den Bericht Acsen, daß die Krankheit, wonach jedesmal beim Beginn des Landtags ganze Be zirke nicht vertreten sind, bereits chronisch geworden ist. Es sind acht oder neun Landtage im Berichte genannt, bei deren Beginn regelmäßig Wahlbezirke nicht vertreten waren. Die Krankheit ist bei den letzten beiden Landtagen zwar in Abnahme begriffen gewesen; jetzt aber kommt auf einmal ein bedenklicher Rückfall. Man sagt, die hohe Staatsregierung werde sich veranlaßt finden, darauf B e- dacht zu nehmen, daß eine Wiederholung derartiger Ver zögerungen thunlichst vermieden werde. Meine Herren, das genügt mir nicht. Dieses „thunlichst" läuft aus nichts Anderes hinaus, als wiederum auf ein Ermessen und auf einen facultativen Zustand; vor dem Ermessen aber wünschte ich dieStändeversammlung sowohl, als das Volk geschützt zu sehen; ich will das Volk auch in dieser Frage gebracht wissen auf den Standpunkt des Rechts. Ich halte mich deshalb veranlaßt, gegen den Schluß antrag der Deputation zu stimmen und zwar aus dem Grunde, weil, wenn man diesem Anträge beistimmte, man dadurch gewissermaßen die ganze Angelegenheit in der Hauptsache für erledigt erklären würde. Ich behalte mir ausdrücklich einen Antrag vor, welcher gerichtet ist auf Emanation eines Gesetzes/ wonach vor der Einberufung des Landtags die Wahlen beendigt sein und die Misstven in den Händen der Mitglieder sich befinden müssen; ande- selbe vorerst einer Begutachtung in der Deputation bedarf und ich glaube, meine Herren, wenn dies gescdeben sein wird, dann werden Sie diesem Anträge beistimmen; denn er führt uns von der glatten Eisfläche des Ermessens auf den sichern Boden des Rechts; den letzteren allenthalben zu erreichen, dahin geht unser Bestreben, das ist ein we sentlicher Zweck unseres Hierseins. Königl. Eommissar Schmalz: Der geehrte Abge ordnete, welcher soeben sprach, hat von dem Wahlvcrfah- ren in dem Bezirke, den er vertritt, ein Bild entworfen, welches Schritt vor Schritt der Kammer zeigen soll, wie von vielen Seiten gefeblt worden sei. Ich bitte nur um die Erlaubniß, den letzten Theil seines Bildes etwas ge nauer prüfen zu dürfen; ich meine den Theil, in welchem das Verfahren des Ministeriums in dieser Angelegenheit vom geehrten Abgeordneten geschildert ward. Der geehrte Abgeordnete erwähnte, daß, abgesehen von früheren An fragen bei der Einweifungscommission, er am 5. November des Morgens in der Canzlei des Ministeriums des Innern angefragt habe, ob er nicht die ihm bestimmte Missive ausgcantwortet erhalten könne, und daß man ihm geant wortet, daß dieselbe zwar bereit liege, aber nicht ausgeant wortet werden könne, weil der betreffende Rath nicht zu gegen sei. Reber diese Thatsache kann ich Nichts äußern, weil ich nicht dabei zugegen gewesen bin; wobl aber muß ich in Rebcreinstimmung mit dem Redner anerkennen, daß derselbe in den Vormittagsstunden in meine Wohnung zu kommen die Güte hatte. In diesem Augenblicke war der Bericht der Kreisdirection mir zuerst vorgelegt. Der betreffende Canzleibeamte hatte eventuell die Missive ausgeseriigt und beigesügt, und da der Ausantwor- tung kein Bedenken entgegenstand, wurde dieselbe sofort von mir verfügt; von einer Verzögerung, auch den damals obwaltenden besonderen Umständen gegenüber, glaube ich mich freisprechen zu können. Es konnte mir unmöglich bekannt sein, daß der Vortrag über die Wahl einlaufen würde, und es war daher keine Veranlassung, zu ganz ungewöhnlicher Stunde im Ministerium zu er scheinen, um etwa das Nöthige verfügen zu können. Der geehrte Abgeordnete hat auch gerügt, daß die Missive, welche ihm ausgestellt worden sei, eine unangemessene Form gehabt habe. Ich glaube, daß die geehrten Herren sich diese Thatsache bereits selbst werden erklärt ha ben; die Misstven werden metallographirt und nach einem Schema ausgefertigt. Von dem Augenblicke an, wo der Landtag Zusammentritt, soll das vorher angewen dete Schema nicht mehr benutzt werden, sondern ein an deres zu dem Behufe bestimmtes. Der Canzleibeamte hatte nun das alte Schema benutzt; ich aber glaubte nicht, daß es besser sei, die Missive nochmals zurückzugeben und dadurch den Eintritt des Abgeordneten zu verzögern; rersetts aber auch das Gesetz vom 27. November 1860, nach welchem die Kammern sieben Wochen vor Schluß der Fingnzperiode einberufen sein sollen, aufrecht erhalten wich, und. endlich der Fall vorgesehen ist, wenn eine außerordentliche Verzögerung der Wahlen eintritt. Ich habe diesenHntrag bereits gefaßt; halte aber dafür, daß, da er. auf. eine Ergänzung der Verfassungsurkunde hin- auWustnnd die Beschlußfahigleitssrage mit berührt, der- glaubte vielmehr, daß, da die vorhandene Missive jeden-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder