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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 47. Sitzung, am 19. Februar 1914 1588 (Berichterstatter Abgeordneter Schade.) (L) trägen. Wegen der Ermäßigung derselben müßten sie' sich an die Bezirksvereine selber wenden In tz I der Ärzteordnung heißt es: „Die ärztlichen Bezirksvereine werden durch sämt liche innerhalb eines Medizinalbezirks wohnende und Praxis ausübende, mit Approbation versehene Ärzte und diejenigen Ärzte und Wundärzte gebildet, welche bereits vor Verkündigung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 21. Juni 1869 zur Praxis be rechtigt waren" In einer Erklärung dazu heißt es bei Rumpelt, Säch sische Arzteordnung (Juristische Handbibliothek, Bd. 167): „Im Regierungsentwurf stand, wie in Z I dieses Gesetzes vom 23. März 1896, „ihre .Praxis aus übende". Ärztliche Kreise erblickten hierin eine „jeden falls nicht beabsichtigte Beschränkung". Infolgedessen hat die Dep. Il das Wort „ihre" vor „Praxis" ge strichen und im Bericht S. 10 dazu bemerkt: „Unter Ärzten, die „ihre Praxis ausüben", verstehe man Ärzte, die ihre eigene, selbständige Praxis betreiben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten aber offen bar alle Ärzte, die - praktische ärztliche Tätigkeit aus übten, Mitglieder der Bezirksvereine sein, also auch diejenigen Ärzte, die keine selbständige Praxis be trieben, sondern, wie z. B. Assistenzärzte bei Privat ärzten, die Praxis ihres Chefs betreiben helfen. Das selbe gelte von Assistenzärzten, Volontärärzten an (8) Krankenhäusern und sonstigen dergleichen Anstalten und Instituten." Es kann also gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Assistenzärzte dem Ärztlichen Bezirksvereine beizutreten haben. Die Assistenten führen in ihrer Petition weiter aus, das Einkommen der Assistenten im Gegensätze zu dem der praktischen Ärzte sei ein so außerordentlich geringes, daß es kaum zu ihrem Lebensunterhalte ohne private Unterstützung ausreiche. Die Einnahme eines städtischen Assistenten am St. Jakobs-Krankenhanse in Leipzig z. B. be trägt neben freier Wohnung und Verpflegung 83 M.33Pf. monatlich ohne Steigernng nach dem Dienstalter. Dabei setzen sich die Assistenten keineswegs nur aus jüngeren Herren, die kurz nach der Approbation stehen, sondern vielfach aus solchen Ärzten zusammen, die sich 6 bis 7 Jahre nach der Approbation befinden und die in der Klinik lediglich im Interesse der wissenschaftlichen Aus bildung zur Vorbereitung für die spätere Praxis bleiben. Junge Ärzte gehen eben, um zu lernen und um sich für die Praxis vorzubereiten, als Assistenten und werden deshalb nicht gut bezahlt. Dasselbe ist bei allen an deren Assistenten an Universitäten und anderen Hoch schulen der Fall. Gewöhnlich werden dort monatlich 125 M. gewährt ohne Wohnung und Verpflegung. Wenn die Assistenten an dem St. Jakob-Krankenhause in Leipzig M 83 M. 33 Pf. bei freier Wohnung und vorzüglicher Verpfle gung, wie sie dort erteilt wird, erhalten, so stehen sie sich wesentlich besser als die anderen Assistenten. Wieviel ohne Wohnung und Verpflegung gezahlt wird, wird hier nicht angegeben. Es ist immer ein großer Andrang von Assistenten da, denn es gibt für den jungen Arzt keine besfere Empfehlung, als wenn er an einem Krankenhause oder bei einem Professor als Assistent gewesen ist. Die Ärzte machen drittens weiter geltend, daß die in der Mehrzahl befindlichen unverheirateten Assistenten kein Interesse an der Invaliden-, Witwen- und Waisen versicherung haben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Assistenten an der Klinik nur zu einem geringen Bruch teile Sachsen sind und später in Sachsen bleiben, die überwiegende Mehrzahl nach beendeter Ausbildung Sachsen verläßt. Wenn die Arzte später sich außerhalb Sachsens niederlassen, finden sie, wenn sie in der sächsischen Kasse freiwillig bleiben wollen, vielleicht andere Bestimmungen vor, denen sie sich unterwerfen müssen, so daß die wäh rend der Assistentenzeit geleisteten Beiträge nutzlos ge zahlt sind. Die Ärzte, die in Sachsen bleiben, haben selbst verständlich später Vorteile davon, wenn sie eine längere Beitragszahlung geleistet haben, diejenigen, die in das Ausland gehen, natürlich nicht. Es ist bedauerlich, daß so viele Ausländer Assistentenstellen erhalten und nur ein kleiner Bruchteil an Sachsen vergeben wird, obwohl sie sich in genügender Anzahl anbieten, so daß eine Auswahl getroffen werden kann. Die Herren Professoren möchten deshalb bei Besetzung von Assistentenstellen die Sachsen mehr berücksichtigen. Wenn Nichtsachsen durch die hohen Beiträge hart getroffen werden, so ist das deshalb nicht sehr bedauerlich Die Herren führen weiter aus: die in der Minder zahl befindlichen verheirateten Assistenten sind durch Zwangsbeiträge besonders schwer belastet, da ihre Aus gaben größer, ihre Einnahmen aber nicht höher sind als die der unverheirateten Kollegen. Diejenigen von ihnen, welche bereits vor ihrem Zuzug nach Sachsen private Versicherungen abgeschlossen hatten, müssen jetzt sogar doppelte Beiträge zahlen, die in grobem Mißverhältnis zu ihren geringen Einnahmen stehen. Verheiratete Assistenten und Assistenzärzte haben allen Grund, den vollen Beitrag zu bezahlen wegen der Familie, für die sie im Notfälle aus der Kasse Unter stützung erhalten. Sie schreiben weiter: „Die Unterzeichneten machen ferner besonders darauf aufmerksam, daß ihre an theoretisch wissenschaftlichen Instituten beschäftigten Kollegen, deren
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