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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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25M H. K 72. Sitzung, (^.Nitzschke sLcutzschj.) "" (L) Gerichte in den Zeiten der Streiks und der Wirtschaft lichen Unruhen jedenfalls fehr viel zu tnn haben. Meine Herren! Nach alledem bleibt uns weiter nichts übrig, als nach dem Grundsätze ,,Glei ches Recht für alle" den Arbeitswilligen vollen Schutz zu gewähren mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln. Dieser Standpunkt bedeutet kein Aus nahmegesetz gegen die Arbeiterschaft. Dieser Stand punkt bedeutet doch nur, daß wir einen Aus nahmezustand, der durch die Sozialdemo kratie herbeigeführt worden ist, beheben wollen. (Sehr richtig!) Wir wollen einen ungerechten Zustand einer Korrektur unterziehen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Wir worden also niemals zugeben, daß der wirtschaft liche Kampf, den wir an sich bedauern, weil er für alle Beteiligten unangenehme Erscheinungen im Ge folge hat, auf die Straße verpflanzt wird. Wenn ich Sie im Geiste in das Land Ihrer Träume, in dieVereinigten Staaten vonNordamerika,führendarf, (Lachen bei den Sozialdemokraten.) dann werden Sie finden, daß das Streikpostenstehen dort überhaupt verboten ist. Was in diesem Muster lande der Freiheit — das ist es doch für Sie — möglich ist, das sollte doch auch bei uns am Platze sein. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Wir sehen eben die Freiheit nicht in dem Zwange, wir sehen sie darin, daß jedem, auch dem Arbeiter, die freie Betätigung seines Willens über lassen bleibt, und mit diesem Standpunkte, meine Herren, glauben wir einmal unserer wirtschaftlichen Entwicklung, wir glauben aber auch unserer Arbeiter schaft zu dienen, sofern sie sich nicht bedingungslos zur Sozialdemokratie bekennt. (Lebhaftes Bravo! in der Mitte.) Sekretär Anders: Das Wort hat der Herr Abg. Opitz. Abg. Dpitz: Meine Herren! Was den Standpunkt meiner politischen Freunde zu der Frage der Zulässig keit des Streikpostenstehens. anlangt, so stehen wir unsererseits vollständig auf dem Standpunkte,, den der Herr Staatsminister als denjenigen der Regierung bezeichnet und vorhin eingehend begründet hat- Auch am l k. April 1912 wir gehen von dem Grundsätze aus, daß das Koalitions- M recht allen Seiten gleichmäßig gewahrt werden soll, gleichmäßig gewahrt einmal de:: Arbeitern, anderer seits aber auch den Arbeitnehmern. Und wenn die ''Arbeitnehmerschaft hierbei glaubt ihr Koalitionsrecht wirksamer machen zu können dadurch, daß sie im Falle des Ausbruches eines Ausstandes dazu verschreitet, Streikposten zu stellen, so erkennen wir ihr auch dieses Recht in keiner Weise ab, aber wir wollen dieses Recht eingegrenzt wissen dahin, daß man sich bei Ausübung des Streikpostenstehens innerhalb derjenigen Grenze zu halten hat, die Gesetz und Recht für jedermann vor- fchreiben. (Sehr richtig! rechts). .Nun hätte man ja nach den Darstellungen des Herrn Interpellanten glauben dürfen, daß der letztere Grund satz, der ja auch der Grundsatz der Herren der äußersten Linken ist, im vorliegenden Falle, in dem Falle des Streikes in Plauen, durchaus beobachtet worden ist. Nach seinen Darstellungen, die sehr eingehender, Art gewesen find, hat ja nirgends auch nur im mindesten durchgeblickt, daß bei der Ausübung des Streikposten rechts in jener einer unserer größten Städte irgendwie . die gesetzlichen Befugnisse überschritten worden wären. Sehr viel anders haben sich allerdings die Verhält-, nisse nach den Darstellungen des Herrn,.Ministers herausgestellt, und man muß annehmen, daß diese: Darstellungen jedenfalls auf gründlichen, nach. allen: Richtungen hin glaubwürdigen Unterlagen beruhen,,, so daß in dieser tatsächlichen Beziehung für uns im, Hause, die wir ja sämtlich den Verhältnissen durchaus, fern stehen, nicht die Darlegungen des Herrn Inter-, pellanten, sondern das maßgebend sein muß, was; vom Regierungstische als vorliegend, als tatsächlich vor gekommen uns versichert worden ist. Wenn wir uns aber auf diesen Standpunkt stellen und, wie ich be haupte, stellen müssen, ja, dann ist es doch ganz un möglich, so weit zu gehen, daß man behauptet, wie es. der Herr Interpellant getan hat,,im vorliegenden Falle sei das Streikpostenrecht innerhalb der Grenzen aus-, geübt worden, die die Gesetze vorzeichnen. Im Gegenteil muß man davon ausgehen, daß im vorliegenden Falle in der Tat die Polizeiorgane der Stadt Plauen, indem sie in einzelnen Fällen von dem Rechte der Zurück- drängung von Belästigungen und Beleidigungen Ge brauch gemacht haben, nicht bloß innerhalb ihres Rech tes, sondern innerhalb ihrer Pflicht gehandelt haben. (Sehr richtig!) .
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