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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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stellt, daß rücksichtlich der Besoldungen die eine Branche der andern gleichgestellt werden möge, was damals nicht geschehen war. Derselbe Zweck, durch welchen man zu jenem Anträge bestimmt wurde, konnte auch jetzt der Deputation Veranlassung geben, auch bei den Unterbehörden eine gleiche Rücksicht geltend zu machen, da, wie der Abgeordnete Cuno sehr richtig ange führt hat, doch wohl verlangt werden kann, daß in jeder Dienst- Branche die Beamten, die auf derselben Stufe und in der Ar beit und Verantwortlichkeit einander gleich stehen, auch gleich besoldet werden. Auch die Justizpflege ist eine wichtige Ein richtung für den Staat; er muß darauf sehen, Manner für sie zu finden,, welche frei und selbstständig ihrem wichtigen Berufe sich widmen, und wenn auch die Aussicht auf eine Veränderung besteht, sollte diese doch nicht abhalten,, eine von der Regierung selbst als nöthig anerkannte Erhöhung der Gehalte durchzufüh ren, wenigstens dadurch, daß eine allgemeine Summe dem Ju stizministerium zur Disposition für diesenZweck überlassen würde. Möge man, wenn die definitive Organisation der Justizbehör den erfolgt, später bestimmte Vorschläge machen; allein dies immer aus jenem Grunde zu verschieben, scheint mir nicht ge recht zu sein. Abg. Sachße: Die Sache der Gleichstellung verhält sich nicht ganz so, wie der Abgeordnete angeführt hat. Wenn ich nicht irre, geschah eine Gleichstellung erst auf Antrag des Justizministeriums, .da die Gehalte der Räthe, Secretairs bei den Justiz-Mittelbehörden gegen die der Kreisdirektionen unangemessen angesetzt waren. Es war immer Sache der Staatsregierung Wollte die Deputation darauf eingehen, die Gehalte nach den Leistungen zu bemessen, so wäre das eine Arbeit ohne Ende; sie würde davon wieder abgehen müssen und zuletzt auf das kommen, was die Staatsregierung vorge schlagen hat. Daher ist es eine ferner zu beobachtende Pra xis der Deputation, daß sie sich an das Postulat hält und eine Erhöhung der Gehalte nicht beantragt. Staatsminister v. Zeschau: Würde der geehrte Secre- tair nicht so gefällig sein, diesen Gegenstand bis zurBerathung über das Ausgabebudjet des Justizministeriums auszusetzen? Ich bin jetzt nicht im Stande, über diese Angelegenheit eine weitere Erklärung abzugeben, als diejenige, welche ich be reits gegeben habe; und da sich gegenwärtig herausstellt, daß man an sich die vorliegenden Gehalte nicht zu hoch hält, son dern nur im Vergleich mit den Gehalten des Justizpersonals, so scheint mir in der Thal diese Angelegenheit mehr dahin zu gehören. Uebrigens kann ich versichern, daß die Regierung nicht etwa durch diese Verschiedenheit der Gehalte hat ausspre chen wollen, als stelle sie die Leistungen der Beamten bei der Justiz nicht so hoch, als sie gestellt werden müssen; sie hält gerade den Beruf derselben für einen der schwierigsten, zumal man bekennen muß, daß diese Beamten bei der ihnen oblie genden großen Verantwortlichkeit nur sehr mäßig besoldet sind. Abg. v. Schröder: Ich wollte Dasselbe äußern, was nunmehr der Hetr Staatsminister schon ergegnet hat, da nicht von der Verminderung der vorliegenden Gehalte, sondern von einer Erhöhung der Gehalte beim Justizdepartement die Rede ist. Ich glaube also, daß man hier darüber hinweggeheu könnte. Stellvertretender Meer. Cuno: Das ist allerdings auch meine Absicht. Ich habe mir nur erlaubt, die Kammer hier gerade am betreffenden Platze auf die Besoldungen der Ver waltungsbeamten aufmerksam zu machen. Ein besonderer Antrag und weitere Erörterung kann der Berathung über dey Etat des Justizministeriums Vorbehalten bleiben. Abg.v.Kiesenwetter: Ich gestehe, daß ich mich mit dem Abgeordneten Dammann nicht einverstehen kann. Ich bin der Ansicht, daß dadurch mehrere Klassen der Staatsbürger be- nachtheiligt werden. Vor allen Dingen glaube ich, daß dieser Antrag, wenn er durchginge, Diejenigen benachtheilige, welche Grundsteuern zu bezahlen haben; denn wenn ein Ausfall in der Staatseinnahme entsteht, so wird er durch nichts Anderes gedeckt werden, als durch die Grundsteuer. Alle übrigen Steuern sind auf gewisse Sätze gegründet. Der Erfolg ist also der, daß das, was hier ausfällt, durch die Grundsteuer wieder aufgebracht werden muß. Nun ist zwar die Grundsteuer zweckmäßig, aber nicht gut ist es, darauf hinzuwirken, sie zur einzigen zu machen. Zweitens meine ich, daß er gegen das Interesse der Armen ist. Diejenigen Personen, welche nicht so viel haben, daß sie ein Stück Vieh für sich schlachten können, oder in Gesellschaft mit einem Andern, können das Fleisch nirgends anders kaufen, als dein; Fleischer. Warum also Diejenigen nöthkgen, die am be dürftigsten sind, ihr Fleisch nach dem höchsten Steuersätze zu nehmen? Ich meine ferner, daß es auch gegen das Interesse der Gewerbtreibenden ist; und ich würde es für eine harte Maß regel halten, wenn man den Grundsatz annehmen wollte, dem Fleischer als Gewerbtreibenden einen noch höhern Satz auflegen zu wollen. Es ist ganz natürlich, daß, jemehr man die Steuer für den Fleischer erhöht und die Steuer für die Uebrigen, welche im Hause schlachten, erniedrigt, um so mehr wird auch das Ge werbe des Fleischers zurückgesetzt. Ich kann mir nicht denken, daß es billig sei, die Gewerbtreibenden höher zu besteuern. End lich wird auch eine Ungleichheit zwischen den Abgaben des Lan des und der Städte herbeigeführt; das Hausschlachten findet in den Städten weniger statt, als auf dem Lande. Ich sehe nicht ein, warum in den Städten eine höhere Steuer gegeben wer den soll, als von dem größeren Theile des Landes. Ich halte es für wünschenswerth, daß dergleichen Steuern nach gleichen Sätzen erhoben werden, und sehe keinen Grund, warum das Hausschlachten zu begünstigen wäre. Abg. v. d. Planitz: Der Redner vor mir hat 4 Gründe aufgestellt, weshalb er sich bewogen gefunden, sich gegen das von dem Abg. Dammann gestellte Amendement auszusprechen. Der erste Grund war: die Grundbesteuerten würden genöthigt sein, den dadurch herbeigeführten Ausfall an der Einnahme zu decken. Ich lasse es dahin gestellt sein, inwiefern das be gründet ist; es will mir aber doch scheinen, als ob der Aus fall keinesweges so bedeutend sein könne. Ich habe nicht Ge-
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