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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Sekretär Kleinhempel.) nach den Bestimmungen des Staatseinkommensteuergesetzes zu berechnende Einkommen des Beitragspflichtigen steuer pflichtigist. Meine Herren! Ich wiederhole auch hier wieder: Das bezieht sich nicht bloß aus die Teuerungszulagen, sondern auch auf die Unterstützungen, die von Arbeit gebern — mag das das Reich, der Staat oder ein anderer Arbeitgeber sein — der Familie eines zum Kriegs dienst Eingezogenen gewährt worden sind oder noch gewährt werden, das trifft auch nicht bloß Beamte, sondern ebenso Angestellte und Arbeiter aller Betriebe. Ausgenommen müssen aber — das ist meine persönliche Ansicht, die wohl geteilt wird — von der Steuerpflicht die Unterstützungs beträge sein, die die Kriegerfamilien auf Grund des be kannten Reichsgesetzes erhalten müssen und die von den Kommunalverbänden gezahlt werden. Es kommt das nicht klar zur Erscheinung in der Begründung. Seither waren nicht bloß die Teuerungszulagen, sondern auch die Unterstützungen, die Arbeitgeber und Gemeinden zahlten, steuerfrei. Wenn auch die Einschätzungskom missionen freie Hand hatten zur ersten Entschließung darüber, so hatte doch das Finanzministerium Anweisung gegeben, daß diese Unterstützungen, wenigstens soweit sie bis zu 3100 M. gingen, steuerfrei blieben. Der preußische Standpunkt mag sehr viel für sich haben, ich weise aber doch darauf hin, daß in Preußen nur die im Reichs-, M Staats- und Kommunaldienst Stehenden die Steuer freiheit wegen der Teuerungszulagen genießen, daß da gegen alle diejenigen, die in Privatbetrieben beschäftigt sind, dieselbe Steuerfreiheit nicht haben. Nach außen hin erscheint es immer so, als ob dort alles steuerfrei wäre. Für die steuerfreie Behandlung in Preußen wird in ziemlich zutreffender Weise folgendes geltend gemacht: „Für die steuerfreie Behandlung der Teuerungs zulagen und Beihilfen aller Art läßt sich wohl im wesentlichen nur ein Grund geltend machen, daß es nämlich nicht folgerichtig und auch unbillig erscheine, Bezüge, die zu dem ausgesprochenen Zwecke der Be streitung erhöhter Kosten des Lebensunterhalts der Empfänger und ihrer Familien gegeben werden, durch Steuerleistungen wieder zu schmälern." Meine Herren! Das läßt sich hören, das trifft aber ebenso zu für die Privatbetriebe, und es darf wohl nicht so verfahren werden, daß man mit zwei Händen wieder wegnimmt, was mit der einen Hand gegeben worden ist. Darum bedauern meine politischen Freunde, daß die StaatSregierung für ihren Teil, und zwar für die in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Beamten, nicht zugleich mit dieser heutigen Vorlage auch auf einen Ausgleich bedacht war nach der Richtung hin, wie ich eben andeutete, und diese Vorlage mit zur Entschließung vorlegte. Gelegenheit dazu hätte die Staats regierung gehabt, wenigstens zum großen Teil, denn M beide Kammern haben übereinstimmend die Neuordnung des Wohnungsgeldes gefordert, damit Ungleichheiten und Nachteile, die den sächsischen Staatsbeamten und -ange stellten gegenüber denen im Reiche und Preußen erwachsen, möglichst ausgeglichen werden. Meine politischen Freunde haben mich mit der Er klärung beauftragt, daß sie es sehr bedauern, daß die Königliche Staatsregierung die dahingehenden überein stimmenden Beschlüsse beider Kammern bis jetzt unbeachtet gelassen hat und den Beschlüssen der Ständeversammlung so wenig Wert beilegt. Wir erwarten, daß die eben erwähnte Neuordnung des Wohnungsgeldes doch noch und recht bald erfolgt, und ebenso hoffen wir, daß die zugesagten neuen einmaligen Teuerungszulagen bald kom men werden, und daß sie befriedigen. Wenn ich mich in Übereinstimmung mit der Staats regierung wegen ihrer ablehnenden Haltung bezüglich des preußischen Standpunktes befinde, so möchte ich doch andererseits darauf Hinweisen, daß die Art und Weise, wie der preußische Herr Finanzminister sich bezüglich der Teuerungszulagen im Abgeordnetenhause ausgesprochen hat, sich sehr wesentlich unterscheidet von dem Tone, wie er in der Regierungsvorlage, die heute zur Behand lung steht, vorzufinden ist. (Sehr richtig!) Meine Herren! Im preußischen Abgeordnetenhause stand am 14. Dezember 1917 die Vorlage über Gewährung von Teuerungszulagen nicht nur an Beamte, sondern auch an Hinterbliebene, Pensionäre usw. zur Behandlung. Die Parteien waren dort einig, und es standen einmütig beschlossene Anträge zur Behandlung. Der preußische Fiuanzminister hat dort ausgeführt: „Der Herr Berichterstatter hat hervorgehoben, daß nach seiner Ansicht und nach der einstimmigen Ansicht der Kommission fiskalische Rücksichten hier nicht in Be tracht kommen konnten. Ich kann das ruhig auch von meinem Standpunkte aus unterschreiben. Fiskalische Interessen im gewöhnlichen Sinne des Wortes dürfen nicht in Betracht kommen in einer Frage, in der es sich darum handelt, unseren Beamtenkörper, das Rück grat des ganzen Staatsorganismus, vor Not zu be wahren und ihn leistungsfähig zu erhalten." Und zum Schluß hat er gesagt: „Die Beamtenschaft möge überzeugt sein, daß die Regierung es nie und nimmermehr zulassen wird, daß die Beamtenschaft etwa infolge dieser Umwälzungen auf der Stufenleiter, wie es oft ausgedrückt wird, herab gleitet, sondern sie wird sich mit aller Entschiedenheit bei den künftigen Maßnahmen dafür ins Zeug legen, daß das alte Ansehen der Beamtenschaft, die alte
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