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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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II. K. 16. Sitzung, am 17. Januar 1918 (Sekretär Kleinhempel.) -D Leistungsfähigkeit, der alte Einfluß, die moralische Höhe, die nun in unserer Beamtenschaft seit den Zeiten Friedrich Wilhelms I. innewohnen, zum Segen unseres Vaterlandes erhalten bleiben." Meine Herren! Das klingt sehr beruhigend. Ich erkenne an, daß auch in Sachsen viel für die Arbeiter schaft, für die Angestellten und Beamten in den Staats betrieben getan worden ist, aber sie haben doch noch verschiedene Nachteile gegenüber denselben Gruppen im Reiche und in Preußen, und daraus ist auch der Wunsch nach Steuerfreiheit der Teuerungszulagen als ein gewisser Ausgleich erklärlich. Meine Herren! Der Verfasser der Begründung der Regierungsvorlage mag nicht die Absicht gehabt haben, die Gefühle der im öffentlichen Dienste stehenden Arbeiter, Angestellten und Beamten zu verletzen. Nach Ansicht meiner politischen Freunde geschieht das aber; es wird ein großer Teil dieser Kreise in seinen Gefühlen verletzt und schwer beunruhigt. Die Begründung wendet sich in dieser Beziehung nicht nur gegen Staatsbeamte, sondern auch gegen alle Arbeiter und Angestellten des Staates, ferner auch gegen Lehrer, Geistliche, Ge meinde- und Kommunalbeamte und auch an die in Sachsen beschäftigten Reichsbeamten. Denen wird dort aus drücklich zu Gemüte geführt, daß die Steuerpflicht der Teuerungszulagen im Interesse der Allgemeinheit auch auf sie auszudehnen ist. Alle diese von mir benannten Berufsgruppen erhalten Bezüge und Teuerungszulagen aus öffentlichen Mitteln. Entschiedener Widerspruch muß aber gegen die Darstellung erhoben werden, als ob wegen der Bezüge dieser Personen direkte Steuern erhoben wer den müssen. Meine Herren! Wenn ein gewöhnlicher Sterblicher behauptet, daß wegen des Gehaltes eines Beamten oder wegen der Teuerungszulagen eines Beamten Steuern erhoben werden müssen, so läßt man das hin gehen und sagt: er weiß nicht, was er tut. Wenn aber so etwas in einer Regierungsvorlage erscheint und diese Darstellung dort wiederholt gegeben wird, und wenn sie außerdem der Herr Finanzminister heute hier noch ein mal besonders feststellt, dann können wir das nicht be greifen. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wir weisen das entschieden zurück, und diese Zurück weisung geschieht hiermit namens der nationalliberalen Fraktion und in deren besonderem Auftrage. Meine Herren! Auch der konservative Sprecher, Herr Abgeordneter Schönfeld, hat sich der Ansicht der Re gierung angeschlossen. Ich bedaure das, und ich möchte Sie fragen: Glauben Sie denn, daß wir folgern können, daß, weil der Landwirt jetzt mehr Geld für seinen Hafer fordert und das Reich mehr Geld ausgeben muß, wir (0) deshalb mehr Steuern erheben müssen? Kann man den Landwirt dafür verantwortlich machen? Oder weil jetzt für die Kohlen mehr bezahlt werden muß, kann man da auch den Bergarbeiter dafür verantwortlich machen, daß mehr Steuern erhoben werden müssen? So geht das in alle Wege nicht. Wenn das in einer öffentlichen Re gierungsvorlage geschieht, so bedaure ich das, und ich hätte nicht geglaubt, daß etwas Ähnliches vorkommen könnte. (Sehr richtig! in der Mitte.) Meine Herren! Ganz unhaltbar ist diese Darstellung aber mit Rücksicht darauf, daß über die Hälfte aller im öffentlichen Dienste stehenden sächsischen Arbeiter, Ange stellten und Beamten in Betrieben beschäftigt sind, die keine Zuschüsse erfordern. Allen, die im Staatseisenbahn dienste, bei den Forsten, bei den staatlichen Hütten- und Bergwerken und anderen Betrieben, die den Privat betrieben ähnlich sind, tätig sind, wird man doch nicht nachsagen können, daß wegen ihrer Besoldung oder ihrer Teuerungszulagen direkte Steuern erhoben werden müssen. Diese Betriebe erhalten sich selbst, sie bringen zwar hin und wieder einmal Ausfälle, meist aber doch Überschüsse, von denen der Staat andere Erfordernisse bestreiten kann. Rechnet doch die sächsische Regierung sogar mit Über- schüssen bei der „Leipziger Zeitung", und man wird den Herren doch auch nicht nachsagen können, daß wegen ihrer Tätigkeit Steuern erhoben werden müssen. Will man denn etwa die Arbeit eines Amtsrichters in der Straf rechtspflege, wo nichts eingenommen wird, oder eines Oberregierungsrates beim Oberversicherungsamte, weil das nur Geld kostet, um deswillen anders beurteilen als die Arbeit eines im Industriebetriebe des Staates Be schäftigten? Meine Herren! Meine politischen Freunde — ich wiederhole das — lehnen den auf S. 11 und 12 der Regierungsvorlage angewendeten Ton entschieden ab und halten die Erinnerung der im öffentlichen Dienste stehen den Arbeiter, Angestellten und Beamten an die selbst verständliche staatsbürgerliche Pflicht und an den vater ländischen Sinn für mindestens überflüssig. Meine Herren! Gegenüber den Ausführungen auf S. 12 der Begründung zur Regierungsvorlage, wo ge sagt ist, daß sich die Betreffenden damit bescheiden müßten, daß sie seither Steuerfreiheit für die Teuerungszulagen genossen hätten, möchte ich darauf Hinweisen, daß viele von denen, die jetzt betroffen werden, die Teuerungszulagen überhaupt erst seit dem 1. Juli 1917 erhalten haben, aber jetzt sofort zu den Steuern herangezogen werden. Denen 67*
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