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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (5. März 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vollständige Beseitigung der Luxussteuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- ArtikelUmwälzung auf dem Gebiete der Uhrenöle? 175
- ArtikelEine Führung durch das Wiener Uhrenmuseum 178
- ArtikelDie Unternehmerverbände im deutschen Edelmetall- und ... 180
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung) 183
- ArtikelDer Sehakt in der griechischen Naturphilosophie 185
- ArtikelFeststellung der Refraktionsfehler (Fortsetzung) 186
- ArtikelDie Lupe 187
- ArtikelBüchertisch 188
- ArtikelVollständige Beseitigung der Luxussteuer 189
- ArtikelSteuerfragen 189
- ArtikelZum "Inventurausverkauf" 190
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 190
- ArtikelVerschiedenes 194
- ArtikelFirmen-Nachrichten 195
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 196
- ArtikelVom Büchertisch 196
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 196
- ArtikelEdelmetallmarkt 196
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (16) 197
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 10 DIE UHRMACHERKUNST 189 Vollständige Beseitigung der Luxussteuer Eine Erklärung des Im Reichsfinanzministerium sind in diesen Tagen Er wägungen darüber angestellt worden, ob es zweckmäßig sei, die Luxussteuer für einige wenige Erzeugnisse beizu- behalteö. Der Reichsfinanzminister Dr. Reinhold hat sich nunmehr entschlossen, an seinem ursprünglichen Entschluß festzuhalten und die Luxussteuer völlig fallen zu lassen. Der Dresdener Vertreter der N. L. Z. berichtet darüber: Herr Dr. Reinhold bestätigte, daß Erwägungen darüber geschwebt haben, ob es aus finanziellen Gründen ratsam erscheine, die Luxussteuer nicht völlig zu beseitigen, sondern nur auf einen engeren Kreis von Artikeln zu beschränken, wie Juwelen, Gold- und Silberarbeiten, Pelze und Musik instrumente (Grammophone), Feinerzeugnisse der Süßwaren industrie (Pralinen usw.), kosmetische Artikel und Geheim mittel. Bei näherer Prüfung hat sich jedoch gezeigt, daß das finanzielle Ergebnis einer derart verengten Luxussteuer außerordentlich gering sein würde, nämlich etwa 20 Millionen im Jahre. (Das Gesamtaufkommen aus der Luxussteuer war im Reichsetat für 1926 mit 100 Millionen Mk. geschätzt worden, zu einer Zeit, als eine Herabsetzung oder Be seitigung noch nicht in Aussicht genommen war.) Dieser verhältaismäßig geringen Einnahme würde bei einer nur teilweise aufgehobenen Luxussteuer die Tatsache gegen überstehen, daß sie sich bei den ihr unterworfenen Industrien, wie bei der Rauchwarenindustrie, der Pforzheimer Edel metallindustrie, beim Süß waren- und kosmetischen Gewerbe mit besonderer Härte auswirken würde. Es handelt sich hier ausnahmslos um Gewerbe, die hochwertige Qualitäts arbeiten ausführen und ein besonders geschultes, gut be zahltes Arbeiterpersonal beschäftigen. Bei der praktischen Auswirkung der Luxussteuer darf auch das psychologische Moment nicht außer acht gelassen werden Der Käufer solcher, mit einer hohen Sondersteuer belegten hochwertigen Reidisfinanzministers Artikel hat die Empfindung, die als Luxuserzeugnis be handelte Ware übermäßig bezahlen zu müssen und für sein Geld nicht den vollen Gegenwert zu erhalten. In Ver bindung mit der schwierigen Wirtschaftslage, die ohnehin dem Ankauf hochwertiger Qualitätserzeugnisse ungünstig ist, drückt dieses Moment zweifellos stark auf den Absatz. Besonders von der Edelmetallindustrie wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß bei dem Kauf von Schmuckstücken und sonstigen Erzeugnissen aus Edelmetall der Wunsch, ein möglichst vollwertiges Stück zu erwerben, eine große Rolle spielt. „Aus allen diesen Gründen», so erklärte der Reicfasfinanzminister, „habe ich mich entschlossen, an meinem ursprünglich gefaßten Entschluß, die Luxussteuer völlig fallenzulassen, festzuhalten. Die Beseitigung soll bereits vom 1. April ab erfolgen. Sie wird, wie ich hoffe, zu einer Belebung der hoch- entwickelten deutschen Qualitätsindustrie beitragen.» Der Entschluß des Ministers wird zuerst besonders auf der gegenwärtigen Leipziger Messe, die in hohem Grade an der Belebung des Marktes für Qualitätsarbeit interessiert ist, mit Genugtuung begrüßt werden. Auf die weitere Frage, ob eine weitere Herabsetzung der Umsatzsteuer unter das bereits angekündigte Maß von °,6 °/ 0 für später ins Auge gefaßt sei, erklärte der Minister, daß nach seiner Ansicht, solange auf Deutschland die Lasten aus dem Dawes-Abkommen ruhen, auf die Erträgnisse dieser Steuer nicht verzichtet werden könne. Der in Deutschland getätigte steuerpflichtige Umsatz werde auf 150 bis 200 Milliarden pro Jahr geschätzt. Bei einem Steuersatz von o,6 °/o ergäbe sich eine Einnahme von rund 1 Milliarde. Ein solcher Einnahmeausfall könnte unter den gegenwärtigen Umständen nicht getragen werden. (Siehe Arbeitsmarkt.) Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zer Einkommensteuervorauszahlungen und die bevorstehende Einkommensteuer- Veranlagung Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen des Ein kommens für das Jahr 1925 ist auf die Zeit vom n. März bis 25. März 1926 festgesetzt worden. Für diese Veranlagung kommen hauptsächlich die nach dem Kalenderjahr Steuernden und diejenigen, die sonst in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1925 ihr Wirt schaftsjahr abgeschlossen haben, in Frage. Da ein Steuerbescheid auf Grund dieser Veranlagung bis zum 10. April, dem nächsten Vorauszahlungstermin, noch nicht zugestellt sein wird, so haben diese Vorauszahlungen noch nach den bisherigen Vorschriften zu erfolgen, auch gelten hierbei die Bestimmungen des Steuerüber leitungsgesetzes, die die Vorauszahlung der mutmaßlichen Ein kommensteuer angleichen sollen. Auf Seite 690 v. J. der UHR MACHERKUNST sind unter „Anpassung der Einkommensteuer vorauszahlungen an das mutmaßliche Einkommen des Kalender jahres 1925“ nähere Angaben gemacht. Buchführende Gewerbetreibende dürfen bei der am 10. April 1926 fälligen Vorauszahlung vorläufig ein Viertel des Betrages entrichten, der sich rach der abgegebenen Steuererklärung als Steuerschuld berechnet. Führt die Veranlagung zu einer höheren Steuerschuld als nach der Steuererklärung berechnet ist, so ist der für die Voraus zahlung am 10. April sich ergebende Unterschied innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids nachzuzahlen. Eine Verpflichtung, der nächsten Vorauszahlung, die Angaben der abge gebenen Steuererklärung zugrunde zu legen, besteht indessen nicht, es kann diese Vorauszahlung auch, wie bisher üblich, nach dem Umsatz (0.9 °/ 0 ) oder bei Körperschaften nach dem Vermögen ent richtet werden. Die Veranlagung soll nun möglichst schnell durchgeführt werden, damit die Einkommen- und Körperschaftssteuervoraus zahlungen auf Grund äußerer Merkmale (Umsatz, Vermögen) bald fortfallen und die Vorauszahlungen künftig nur noch auf Grund eines Steuerbescheids geleistet werden. alverbandes der Deutschen Uhrmacher (Binheitsverband) Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind alle ver pflichtet, die im Steuerabschnitt ein Einkommen über 8000 Mk. gehabt haben, jedoch ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Ein kommens die Steuererklärung abzugeben, wenn der Gewinn auf Grundlage des Abschlusses der Bücher zu ermitteln ist. Ferner ist in jedem Falle eine Einkommenserklärung dann erforderlich, wenn mehrere an den Einkünften beteiligt sind, z. B. einer offenen Handels gesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft. Nichtbuchführende Gewerbetreibende mit mutmaßlich mehr als 6000 Mk. Gesamtumsatz werden zur Abgabe einer abgekürzten Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 1925, die gleichzeitig zur Vorbereitung der Einkommensteuerveranlagung dienen soll, aufgefordert. Haben nichtbuchführende Gewerbetreibende jedoch mutmaßlich ein Einkommen von mehr als 8000 Mk. gehabt, so müssen sie eine vollständige Umsatzsteuererklärung und ebenso Einkommcnsteuererklärnng einsenden. Für Handwerker sind von den Landesfinanzämtern vorläufig Nutzungssätze ermittelt worden, die jedoch erheblich voneinander abweichen. Sie fußen auf den allgemeinen Verhältnissen des be treffenden Erwerbszweiges, und insbesondere auf der dort üblichen Kalkulation. Wenn einzelne Finanzämter beim Uhrmachergewerbe ihres Bezirks den Gewinn mit 25 0/0 des Umsatzes annahmen, so müssen sich die etwa zugezogenen Sachverständigen von Einzel fällen haben leiten lassen, allgemein kann aber ein solcher Ge winndurchschnittssatz für die Ermittlung des Gewinnes nach dem Umsatz beim Uhrmacher nicht in Frage kommen, weil mit einem so hohen Prozentsatz des Umsatzes hier nicht gerechnet wird. Ge eignete Anhaltspunkte werden die Finanzbehörden erst haben, wenn Veranlagungen aus vorhergehenden Jahren, was jetzt noch nicht der Fall ist, vorliegen, wobei sich die erzielten Ergebnisse buch führender Betriebe zu einem Vergleich werden verwerten lassen. Um nun eine gangbare Unterlage für die Schätzung des Ein kommens zu bekommen, will man die Gewerbetreibenden einer Gattung zunächst in etwa drei bis fünf Gruppen oder Klassen ein teilen (Betriebe mit giößerem Ertrage, mit mittlerem und mit kleinerem Ertrage). Sodann soll festgestellt werden, ob der vom
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