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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (25. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- ArtikelFerienreise und Reichstagung 489
- ArtikelDer Niedergang des Hausuhrgeschäftes 490
- ArtikelUeber die Beleuchtungsanlagen unserer Schaufenster 492
- ArtikelTreibt Schmuckpropaganda! 494
- ArtikelDie 49. Chronometer-Wettbewerbprüfung in der Deutschen Seewarte 495
- ArtikelWiener Brief 496
- ArtikelSprechsaal 497
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 498
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 503
- ArtikelVerschiedenes 503
- ArtikelFirmen-Nachrichten 504
- ArtikelPatentschau 504
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 504
- ArtikelEdelmetallmarkt 504
- ArtikelDu liebes Wien (2) 505
- ArtikelFeststellung der Refraktionsfehler (Fortsetzung) 507
- ArtikelOptik und Tagespresse 508
- ArtikelBerücksichtigung des Scheitelabstandes 509
- ArtikelBriefkasten 510
- ArtikelHeiteres aus der Optik 510
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 26 DIE UHRMACHERKUNST 503 ! Via 1 ' 1 ist die » lt dieCWWj TÜ& des Verbandes, Richard Landenberger (Schramberg), erstattete den Jahresbericht, nach dessen Erledignng er seinen festen Entschluß, nunmehr endgültig zurückzutreten, bekanntgab. Die Versammlung wählte infolgedessen Herrn Willi Haller (Schwenningen) als Vor sitzenden. Für den ebenfalls zurücktretenden II. Vorsitzenden Herrn Lanble (Triberg) wurde Herr Weißer (St. Georgen) gewählt. Der geschäftsführende Vorsitzende, Herr Dr. Dienst, blieb weiter im Amt. Prof. Dr. Höninger (Freiburg) hielt einen Vortrag über die kauf männische Korrespondenz in juristischer Betrachtung. Ein kleiner Ausflug zum Bismarckturm beschloß die einmütig verlaufene Tagung. Steuer- und Aufwertungsiragen Der Rangvorbehalt für den Eigentümer, die Wiedereintragung gelöschter Hypo theken und der öffentliche Glaube des Grundbuches Um dem Eigentümer eines Grundstückes die Erlangung von Kredit zu erleichtern, ist ihm ein gewisser Vorrang für solche Zwecke eingeräumt. Er ist befugt, im Range nach dem an erster Stelle eingetragenen aufgewerteten Rechte und vor den^ diesem nach gehenden Rechten eine Hypothek oder Grundschuld in Höhe von 25 % des Goldmarkbetrages des anfgewerteten Rechtes mit dem üblichen Zinsfuß eintragen zu lassen. Angenommen, auf einem Grundstück ruht eine erste Vorkriegshypothek von 100000 Mk. und eine zweite von 50000 Mk., und beide würden mit 25 % zuwerten sein, so gestaltet sich der Rang der Hypotheken wie folgt: 1. erste Hypothek 25000 G.-Mk., 2. Rangvorbehalt für den Eigentümer 25000 „ 3. zweite Hypothek 12500 „ Hierin liegt allerdings eine Benachteiligung des Inhabers der zweiten Hypothek, die nun an dritte Stelle gerückt ist, man kann aber den Rangvorbehalt, der dem Eigentümer eingeräumt wird, nicht als ungerecht für den nachfolgenden Hypothekengläubiger ansehen, wenn man bedenkt, daß letzterer unter Umständen, z. B. im Falle der Restkaufgeldfordernng, die Eintragung eines erheblich über 25 o/ 0 hinausgehenden Aufwertungsbetrages Bich gefallen lassen müßte. Die aufgewertete Hypothek behält sonst ihren bisherigen Rang, soweit sich nicht aus den geschilderten Vorschriften über den Rang vorbehalt für den Eigentümer oder aber über die Rückwirkung, was ich nachstehend erörtere, etwas anderes ergibt. Ist die Hypothek im Grundbuch bereits gelöscht, so findet bei Rückwirkung ihre Wiedereintragung in Höhe der Auf wertung mit dem sich für sie ergebenden Range statt, soweit nicht die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grund buches oder über das Erlöschen von Rechten durch den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung entgegenstehen. Die Wiedereintragung mit dem alten Range findet also nicht statt, wenn berechtigte Gläubiger, die im Range nach den gelöschten, jetzt aufzuwertenden Hypotheken eingetragen wurden, vorausgesetzt, daß sich solche Berechtigte auf ihren gnten Glauben berufen können. Nach dem § 892 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt der Inhalt des Grund buches als richtig zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Rechte durch Rechtsgeschäfte erwirbt, es sei denn, daß ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist. Ein Recht also, welches im Grundbuche nicht ein getragen ist, kann für den Erwerber dann keine Bedeutung er langen, wenn der Erwerber das Recht nicht gekannt hat. Zu unterscheiden ist der Erwerb des Rechts vor dem 14. Fe bruar 1924, dem Tage des Inkrafttretens der Dritten Steuernot verordnung und der Rechtserwerb in der Zeit vom 14. Februar 1924 bis 15. Juli 1925; am 16. Juli 1925 erschien das Aufwertungs- gesetz. Wer ein Recht an einem Grundstück vor dem 14. Februar 1924 erworben hat, ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt war, daß eine gelöschte Hypothek z. B. nur mit dem Papiermark nennbetrag zurückgezahlt und daraufhin gelöscht war. Die Dritte Steuernotverordnnng hatte Rückwirkung bei gelöschten Hypotheken noch nicht vorgesehen, es bestand somit in dieser Hinsicht noch keine Auf Wertungsberechtigung, wie sie das Aufwertungsgesetz ein geführt hat. Der Erwerber eines Rechts in der Zeit vom 14. Fe bruar 1924 bis 15. Juli 1925 war nur dann nicht in gutem Glauben, wenn er wußte, daß die Löschungsbewilligung mit Vorbehaltsklaurel gegeben oder das Kapital unter Vorbehalt angenommen war, ferner wenn er wußte, daß ein geringerer als der gesetzliche bzw. verein barte Aufwertungsbetrag seit dem 14. Februar gezahlt war. Zusammeufassend soll die Eintragung regelmäßig an der Rang stelle des alten Rechts erfolgen. Eine Ausnahme ist — abgesehen von dem Rangvorbehalt für den Eigentümer des belasteten Grundstückes — nur zugunsten derjenigen gemacht, die im Vertrauen auf die Rich tigkeit des Grnndbuchs nach der Löschung Rechte an dem be lasteten Grundstück erworben haben. Dr. H. cfiLGclonG^ SO]ahre Schimmln« & Autenrletb, Stuttgart. Die Goldwarengroßhandlung Schimming & Autenrieth begeht am 1. Juli d. J. die Feier ihres 50jährigen Bestehens. Die Firma, die heute im Handel mit Bijouterie waren aller Art besonders in Süd- dentschland eine führende Stelle einnimmt, ist — wie^ die meisten ihrer Art — aus kleinen Anfängen hervorgegangen. Sie wurde am 1. Jnli 1876 von den Kaufleuten W. Schimming und C. Autenrieth gegründet. Schon nach 2 Jahren schied Herr Autenrieth aus der Firma aus und Herr Schimming blieb als alleiniger Inhaber. Am 1. Juli 1904 kam dieselbe dann in den Alleinbesitz des Herrn Richard Wißmann, der das Geschäft seither leitet und auf seine heutige Höhe gebracht hat. Durch seinen Aufenthalt in Südamerika kamen ihm beim Ausbau seines Geschäftes auch noch seine Beziehungen besonders zu den Uhrmacherkreisen Chiles zustatten, und er unter nahm nach jenem fernen Lande wiederholte Reisen. Eine weitere Verbindung mit den südamerikanischen Ländern besteht dadurch, daß Herr Wißmann vor einiger Zeit zum Vizekonsu) von Ecuador ernannt worden ist. Ueber die schweren Jahre der Nachkriegszeit kam die Firma gut hinweg, besonders weil im Jabre 1923 noch der Verkauf von Blei-Kristallwaren unter der Firma Kristallglas-Ver triebs-Gesellschaft Gutzke & Wißmann, G. m. b. H., dem Geschäft angegliedert wurde. Wir wünschen der Firma ^auch für das zweite halbe Jahrhundert ihres Bestehens Wachsen, Blühen und Gedeihen! Wllh. Levln 70 ]ahre. Der Seniorchef der Firma Gebr. Levin in Braunschweig feiert am 3. Juli seinen 70. Geburtstag. Herr Wilhelm Levin, dessen Bild wir heute bringen, gehört der Firma fast seit ihrer Gründung an und hat sich in dieser langen Zeit manches Verdienst um ursere Branche erworben. Dank seiner noch erstaunlichen ^Rüstigkeit scheut er auch heute noch die Strapazen der Reise nicht. Wir gratulieren ihm zu seinem Geburts tage recht herzlich. Tliormannsdie Pendellinsen - Kupplung. Das Lizenzrecht auf die Thormannsche Kupplung ist von den Kienzle Uhrenfabriken, A.-G., erworben worden. Die genannte Firma wird, wie wir hören, ihre sämtlichen Haus- und Wanduhren mit dieser neuen praktischen Kupplung ausstatten. Die Kupplung besteht be kanntlich aus einer federnden Drahtklammer und bewirkt eine federnde Zusammenspannung der Pendellinse mit der Regelmutter, wodurch die Linse selbst auf die geringste Veränderung der Regel mutter reagiert. Die Nachteile des bisherigen losen Aufliegens der Pendelscheibe und das bisher erforderliche Nachdrücken der Pendel linse beim Verstellen der Regelmutter werden durch die neue Kupplung beseitigt. Bochum. Herr Kollege Josef Knöpper eröffnete Brückstr. 29 ein Uhren-, Gold- nnd Silberwarengeschäft. Charloftenbur«. Kollege Oskar Aldag feierte am 16. Juni sein 25 jähriges Geschäftsjubiläum. Herr Aldag ist der Mitbegründer der Ortsgruppe Charlottenburg und.ein treues Mit glied der Berliner Organisation und des Zentralverbandes. Essen (Rubr). Herr Kollege Paul Müller, Frau-Berta- Krupp-Straße 7, ist verstorben. Flensburg. Herr Kollege Rheder wurde durch einen Schaufenstereinbruch geschädigt. Forst. Frau Martha Knospe, Inhaberin der Firma Hermann Knospe, ist am 11. Juni verstorben. Leipzig. Herr Werner Behrens, Leiter der Leipziger Verkaufsstelle der Gebr. Junghans A.-G., ist verstorben. Sdiweldnlfz. Herr Kollege Albert Fiedler, Ehren mitglied der Uhrmacherinnung zu Schweidnitz, ist am 20. Juni verstorben. Stargard 1. Pont. Das Uhren- nnd Goldwarengeschäft Strauß Nachf., Holzmarktstr. 14, wurde von Herrn Bruno Fiedler aus Magdeburg erworben und wird unter der Firma S. Strauß, Nachf. Bruno Fiedler weitergeführt. Worbis. Herr Kollege Albert Sinzel ist verstorben.
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