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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (29. Oktober 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lehrlingsordnung
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- ArtikelDer erste Verkaufskunstkursus des Zentralverbandes der deutschen ... 849
- ArtikelDas Kriterium der Uhrformen 851
- ArtikelLehrlingsordnung 854
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 856
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 857
- ArtikelSprechsaal 858
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 858
- ArtikelVerschiedenes 861
- ArtikelFirmen-Nachrichten 863
- ArtikelMesse-Nachrichten 863
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 864
- ArtikelPatentschau 864
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 864
- ArtikelBriefkasten der Schriftleitung 864
- ArtikelEdelmetallmarkt 864
- ArtikelDu liebes Wien (17) 865
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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r NM4^ Modeformen 1 Produktion, schaffen und ist zu kost- Aufgabe des r ihn ein sehr hulen tritt es ie Ausbildung müssen. Ge- :er Werkzeug, ierung stetig en Produktion ltsprechendem id der Hand- Caufmann und afte Verkaufs- st für Uhren Wohnung kann ion feststellen, die nur zu oft int, daß eine vorgenommen n müssen en, wobei Aufmerk- s Werkes vird und rationelle n. tsführungen zum •läge bieten w resamten Uhren- 'erbe, zu dienen Nr. 44 DIE UHRMACHERKUNST Mitarbeit mögen sich besonders alle Väter gedrängt fühlen, die unter Einsatz aller Kraft sich in unserem Handwerke eine Existenz geschaffen und nun wünschen, daß ihren Nachkommen im Fache ein besseres oder zum mindesten kein schlechteres Los beschieden sei als ihnen selbst. Unter Aufwand beispiellos bescheidener finanzieller Aufwendungen hat sich die deutsche Uhrmacherschaft eine machtvolle Organisation geschaffen, um die sie mit vollem Recht von vielen, die eines solchen Haltes und Schutzes entbehren, bewundert und beneidet wird. Nur wenige Handwerkszweige können sich eines gleichwertigen Schutz- und Trutzbundes erfreuen. Wohl muß zugegeben werden, daß trotzdem immer noch, die Organisation der Buch drucker auch uns ein Vorbild bleibt, da sie in der Zu sammenarbeit mit der fachlich ebenso kraftvoll organisierten Arbeitnehmerschaft nicht nur die Lebensnotwendigkeiten beider Gruppen in der Gegenwart wahrt, sondern sie auch durch bindende Vorschriften über den Neuzugang zum Ge werbe für die Zukunft sichert. Diese Zukunftssicherung streben wir nach dem Ausgeführten ebenfalls an. Was bei uns Plan, ist bei den Buchdruckern bereits Bau, und so mag es für uns als Gleichstrebende wohl von Nutzen sein, zu erfahren, welche Gestalt er dort gewonnen. Die von der Handwerkskammer von Oberbayern vor ein paar Monaten erlassene „Lehrlingsordnung für das Buchdruck gewerbe“ sieht zunächst einen „Fach ausschuß“ bei der Handwerkskammer vor, dessen acht Mitglieder von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereini- gungen je zur Hälfte vorgeschlagen werden. Die Hand werkskammer bestimmt den Vorsitzenden aus der Reihe der Prinzipalsmitglieder und ist berechtigt, durch einen Vertreter bei den Verhandlungen des Fachausschusses mit vollem Stimmrecht teilzunehmen. Soweit keine Innungen vorhanden sind, die das Prüfungsrecht besitzen, kann die Handwerks kammer aus den Mitgliedern des Fachausschusses Gehilfen prüfungsausschüsse bestellen; die Mitgliederzahl des Fach ausschusses kann hierzu bis auf das Doppelte verstärkt werden. (Die Einrichtung solcher Fachausschüsse für das Uhrmachergewerbe wäre in jenen Handwerkskammerbezirken ebenfalls am Platze, in denen die Organisation noch nicht alle Fachangehörigen zu erfassen vermochte.) Bis ins einzelne gehen die Ausführungen über Werbung und Auswahl der Lehrlinge. . Die Werbung kann geschehen durch Drucksachen (Versendung an die Schul leiter und Lehrer der in Frage kommenden Klassen samt Merkblättern über Berufsanforderungen und -aussichten und Einladung in eine Druckerei zur Beobachtung der Berufs tätigkeit), Vorträge von einem Fachkundigen in einem Betriebes während der praktischen Arbeit und Nutzbar machung der öffentlichen oder gemeinnützigen Berufs beratung. Die Lehrlingsannahme soll nicht dem Zufall oder äußeren Umständen überlassen sein, sondern die per sönliche Neigung des Jugendlichen und seine körperliche und geistige Eignung berücksichtigen. Ueberall muß darauf gesehen werden, daß nur gesunde, gut veranlagte und aus reichend vorgebildete Jugendliche dem Berufe zugeführt werden. Solche erhalten Anmeldevordrucke, welche aus gefüllt direkt oder durch eine Druckerei an den Fach ausschuß weiterzuleiten sind. Dieser veranlaßt zu einem bestimmten Termine die Untersuchung durch einen Ver trauensarzt und die Vornahme einer Eignungsprüfung, deren Kosten die Arbeitgebervereinigung trägt. Nichtmitglieder zahlen 20 Mk. Gebühr. (Diese Regelung ist zwar nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse im Uhrmachergewerbe über tragbar; besonders beachtlich aber erscheint die Sammlung einer größeren Anwärterzahl und deren unparteiische Siebung durch die Untersuchungen, „wobei das letzte Schulzeugnis mit zu beachten ist“, und die so ermöglichte Gewinnung einer wirklichen Auslese.) 855 Der Abschnitt über „Einstellung des Lehrlings“ staffelt zunächst die Lehrlings- nach den Gehilfenzahlen, bringt dann die durch die Gewerbeordnung festgelegten Bestimmungen über Probezeit usw. und bestimmt schließlich, daß alle Streitigkeiten aus dem Lehrvertrag durch den Fach ausschuß als Schiedsgericht entschieden werden. „Jahresziele und Lehrgänge“ für alle Zweige des Buchdruckgewerbes (als Beispiele) nehmen volle 12 Seiten ein. Der Ausbildungspflicht ist der Lehrherr nachgekommen, wenn er den Lehrling durch einen geordneten Stufengang zu einer solchen Beherrschung der Arbeit führt, daß er am Schluß der Lehrzeit imstande ist, selbständig Arbeiten inner halb einer Zeit herzustellen, die den lohntariflichen Be stimmungen entspricht. — Der Wille zur Errichtung und Förderung von Berufsschulen und -Fachklassen tritt besonders in die Erscheinung: „Der Fachausschuß hat sich Einfluß auf die Dauer der Schulpflicht, die Schulzeit, den Lehr- und Stundenplan, die Anstellung der Fachlehrer, die Gestaltung des gesamten Unterrichtes und den Umfang der praktischen Versuchsarbeit zu sichern. — Jeder Lehrherr ist verpflichtet, seine Lehrlinge während der ganzen Dauer der Lehrzeit in die Fachschule zu schicken. Selbst wenn sie wegen Besuchs einer höheren Schule von der Berufsschul pflicht befreit sind, haben sie wenigstens am Fach- und Zeichenunterricht teilzunehmen. — Um ein ersprießliches Zusammenwirken zwischen Fachschule und Lehrherrn herbei zuführen, muß der Lehrherr oder dessen Beauftragter die Leistungen des Lehrlings in der Schule durch Einsichtnahme der Hefte und Zeichnungen nachprüfen und ihre Durchsicht durch Unterschrift bestätigen. Er ist nach Vereinbarung mit der Fachschule auch gehalten, sein Urteil über die Leistungen des Lehrlings im Betrieb in das Schulzeugnis einzutragen.“ Der letzte Abschnitt der Lehrlingsordnung behandelt die Prüfungen. Nach Ablauf des zweiten Lehrjahres COettlißiüierb für Sclmuleiuterstücke mit Centra-Reklame In Verbindung mit dem bereits in Nr. 40 der UHR MACHERKUNST ausgeschriebenen Schaufenster- Wettbewerb veranstaltet der Verlag der UHR MACHERKUNST noch einen weiteren Wettbewerb zur Erlangung von sogenannten Schaufensterstücken mit Centra-Reklame. Einzusenden sind die Originale oder deutliche Photo graphien nebst Detailzeichnungen — soweit diese zum Verständnis nötig sind — und eine zur Ver öffentlichung geeignete Beschreibung. Jede zur Veröffentlichung gelangende Einsendung wird mit 50 Mk. honoriert. Zugelassen zum Wettbewerb sind alle Abonnenten der UHRMACHERKUNST, deren Familienangehörige, ' Angestellte oder Verkäufer. Im übrigen gelten von den Bedingungen des Schaufenster - Wettbewerbes (siehe Nr. 40, S. 785) die Punkte 5, 7 und 8. Die Entscheidung fällt das gleiche Preisgericht. Schlußtag ist der 8. November Wir hoffen auf eine recht große Zahl interessanter Einsendungen. DIE UHRMACHERKUNST A. Scholze L
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