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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (1. Juli 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- ArtikelReichstagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in ... 475
- ArtikelEröffnung der Uhren- und Schmuckwarenausstellung 479
- ArtikelDer Begrüßungsabend im Löwenbräu-Saal 482
- ArtikelZweiter Tag der Hauptverhandlungen 483
- ArtikelDritter Tag der Hauptverhandlungen 487
- ArtikelFachlehrertagung am 25./26. Juni 1927 in München 488
- ArtikelTagung des Wirtschaftsverbandes optischer Geräte 491
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 493
- ArtikelVerschiedenes 494
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 496
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 496
- ArtikelEdelmetallmarkt 496
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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wiiii mim min _ i 494 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 Nr. steuerlichen Erfordernisse sehr, weshalb die Benubung 15. Juli: Lebter Tag zur Zahlung der Aufbringungs dringend empfohlen werden mu&, um Schalungen und den damit verbundenen höheren Steuerlasten und sonstigen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen. Unter allen Umständen hat sie den nicht zu unterschäfeenden Vorteil, da& das Geschäftsergebnis besser vor Augen geführt wird. (11/86) 20. Juli: zinsen, die eigentlich schon am 1. Juli zu ent richten waren. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Juli. Wenn der Gesamtbetrag 200 Mk. nicht übersteigt, hat die Abführung erst am 5. August zu erfolgen. Steuertermine für Juli 1927 Gewerbesteuern Reichssteuern 30. Juni: 30. Juni: Ablauf der Frist zur Abgabe der Vermögen steuererklärung für 1927. 5. Juli: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 30. Juni. 10. Juli: Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Voraus zahlung für das zweite Quartal. Schonfrist bis 15. Juli. 10. Juli: Einkommensteuer- und Körperschafts steuer-Vorauszahlung. Ein Viertel der im lebtenSteuerbescheid festgestelltenSteuerschuld. Keine Schonfrist. 30. Juni: 1. Juli: 8. Juli: 10. Juli: 10. Juli: 10. Juli: 10. Juli: 15. Juli: 15. Juli: Badische Gewerbesteuer Abschlubzahlung, so weit der Bescheid zugestellt. Lebter Tag für die Abgabe der Gewerbesteuer erklärung. Braunschweigische Gewerbesteuer. Württembergische Gewerbesteuer. Lübecker Gewerbeertragssteuer. Bremer Firmen- und Gewerbesteuer. Bayerische Gewerbesteuer. Hessische Gewerbeertragssteuer. Badische Gewerbesteuer. Preubische Lohnsummensteuer (monatlich, eventuell vierteljährlich). (11/92) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllllKllllllllllllllllllllllllllllllltlllllllllllltlldllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII V erschiedenes Der Zentralverband schweizerischer Uhrmacher hielt am 12. und 13. Juni in Stein a. Rh. die Vertreterversammlung ab. Nach Erledigung der ordentlichen Jahresgeschäfte wurde ein Referat von Dr. Stähelin aus Zürich enfgegengenommen über die Durch führung der gemeinsamen, unter dem Schlagsatz „Die gute Uhr beim guten Uhrmacher" bis jetzt gemachten Reklame. Einstimmig wurde beschlossen, diese Reklame weiterzuführen und auszu bauen. Hierauf wurden verschiedene Anträge behandelt, und es wurde Herr Kollege J. Gutersohn (Frauenfeld) zum Ehrenmitglied ernannt. Den Abschluß des ersten Tages bildete eine gemein same Feier der Vertreter mit der Sektion Thurgau, die ihr fünfzigjähriges Jubiläum feierte. (VI 1/247) Zur „Präzision". Es geht uns folgende Mitteilung zu: Vom Schubverband sind seit längerer Zeit keine Mitteilungen mehr herausgegeben worden, woran die Genossen vielfach Anstob genommen haben, weil sie gern über die Lage auf dem laufenden gehalten sein wollen. Von der Geschäftsstelle des Schubverbandes wurde auf Anfrage erwidert, dab neue Mitteilungen nicht zu machen seien. Im Hauptprozeb ist bisher noch keine Entscheidung gefallen, und es ist zweifelhaft, ob die erste Instanz, das Land gericht Dresden, vor Beginn der Gerichtsferien sich noch mit dieser Sache beschäftigen wird. Ober den Ausgang des Prozesses kann man infolgedessen noch nicht urteilen. Vom Konkursverwalter ist gegen eine Reihe von Genossen Klage beim Landgericht Dresden eingereicht worden, um die Restbeträge auf Geschäftsanteil, das sind also 410 Mk., abzüglich der auf Geschäftsanteil bereits geleisteten Zahlungen, für voll streckbar zu erklären. Der Schubverband hat daraufhin beantragt, dab die Vollstreckbarerklärung ruhen müsse, bis eine Entscheidung im Hauptprozeb vorliegt, weil ja gerade die Höhe der Geschäfts anteile Gegenstand der Klage im Hauptprozeb bildet. Daraufhin hat das Landgericht die Vernehmung einer Reihe von Zeugen angeordnet. Diese Zeugenvernehmung ist noch nicht abgeschlossen. Die Haffpflichtsummen sind auf Grund der Vorschubberechnung des Verwalters bis auf einen geringen Prozentsab eingezogen worden. Nur diejenigen Genossen sind vom Zwangsverfahren verschont geblieben, die zu den Nebenintervenienten mit den Nummern 1 -1167 gehören und die 200 Mk. je Anteil als Sicherheits leistung hinterlegten. Nur für diese 1167 Genossen konnte bekanntlich der Einstellungsbeschlub (4. Febr. 1926) erreicht werden. Für die später der Klage beitretenden Genossen war dies nicht mehr durchzuseben, da das Gericht später den Stand punkt vertrat, dab die Nebenintervention nicht die Wirkung haben könne, das Zwangsverfahren auf Grund der Vorschubberechnung zu hemmen. Zur Zeit schwebt noch ein Zwischenstreit, wobei es sich um die Frage der Wirkung der Nebenintervention bzw. der Rechte der Nebenintervenienten handelt. Diejenigen Genossen, die bisher im Zwangsverfahren noch nicht in Anspruch genommen sind und die nicht zu den 1167 Genossen gehören, müssen in Kurze damit rechnen, von dem Verwalter in Anspruch genommen zu werden. Wenn sie also dem Zwangsverfahren, das sich in der Weise abspielt, dab der Gerichtsvollzieher ohne vorherige An kündigung Pfändung vornimmt, aus dem Wege gehen wollen, müssen sie schleunigst sich an Herrn Canzler, Dresden-A., Pirnaische Sfrabe 33, wenden und mit ihm Ratenzahlungen zwecks Abdeckung der Haftpflichtschuld vereinbaren mit dem Hinweis darauf, dab sie dem Zwangsverfahren und den damit entstehenden Koslen entgehen möchten. Unter den Teucherner Genossen besteh! zum Teil noch die irrtümliche Auffassung, dab sie eine Sonderstellung einnehmen. Dies ist nicht mehr der Fall, seitdem auch die Vollstreckbarkeit der Vorschubberechnung auf die Teucherner Genossen ausgedehnt worden ist. Eine Sonderbehandlung erfahren nur diejenigen Teucherner Genossen, die von dem auberordentlichen Kündigungs recht (§ 93c Gen.-Ges.) Gebrauch machten und ein Kündigungs formular, das für statuienmäbige Kündigungen (§ 65 Gen.-Ges.) bestimmt ist, nicht unterzeichnet haben. Bisher sind etwa 40 Teucherner Genossen im Register gelöscht worden. Weitere Löschungen sind zu erwarten, doch bedarf es hierzu gewisser Unterlagen, die sich zur Zeit noch in den Händen des Konkurs verwalters befinden und noch nicht dem Amtsgericht Lauenstein zwecks Prüfung zugestellt worden sind. (VI 1/250) Neues vom Tel-System. Wie wir soeben erfahren, hat die Siemens & Halske A.-G. 60°/ 0 der Aktien der Isaria-Zählerwerke A.-G., München, die in Händen der Brown-Boveri A.-G. waren, durch Kauf an sich gebracht. Da bekanntlich die Isaria-Zähler werke die Lizenzträger der Tel-Patente sind, so ist durch diese wirtschaftliche Umstellung die Zukunft der Tel-Anlagen in die Hände der Siemens & Halske A.-G. gekommen. Mit berechtigter Spannung darf man jefet die Frage auf werfen, welche Stellung die Firma Siemens & Halske zu der Lieferung und Verbreitung der Tel-Uhren einnehmen wird. Man ist einerseits von ihr gewohnt, dab sie das Zentraluhrensystem mit aller Energie zu verbreiten sucht, andererseits sind die sechs Grobfirmen der Uhrenfabrikation im Besitz der Verwertungsrechte. Hoffen wir, dab den deutschen Uhrmachern in diesem Falle ihr Recht werden wird. (yj \ /259) Urlaubs- und Arbeitszeitregelung. Nach langwierigen Ver handlungen wurde am 15. Juni vom Schlichtungsausschub Rottweil ein Schiedsspruch gefällt und von beiden Parteien angenommen. Er besagt folgendes: Arbeitszeitregelung: 1. Von den Bestimmungen des Kolleklivabkommens bleiben die Ziffern 2a, e und f unverändert bestehen. 2. Die Ziffern 2b-d sollen künftig lauten: Ziffer 2b: Die Arbeitgeber sind berechtigt, nach der Eigenart und den wirt schaftlichen Bedürfnissen des Betriebes für einzelne Arbeits gruppen, Abteilungen oder den ganzen Betrieb eine Verlängerung der regelma&igen Arbeitszeit bis zu 51 Stunden in der Woche nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung einzuführen. Ziffer 2c: Für solche Mehrarbeit ist mit Ausnahme der im Gesetz vc>rgesehenen Fälle ein Zuschlag von 10°/ 0 zu bezahlen. Ziffer 2d: Eine über 51 Stunden in der Woche hinausgehende Arbeitsdauer kann nur im Einvernehmen mit der gesetzlichen Betriebsvertretung bis zur gesetzlich zulässigen Höchstgrenze oder mit behördlicher Genehmigung sowie in den sonst im Gesetz (§§ 3, 4, 9 u. 10 der Arbeitszeitverordnung) vorgesehenen Fällen durchgeführt werden. Für die über 51 Stunden in der Woche geleistete Mehrarbeit ist mit Au 53. Stu leistete besteh komm* notiz ! Arbeit am Jab als vc Regel* eingei Kraft erstme 2 Uhreni Uhren kurzei Trustt verhai der H Ver. f werde einem aus A stehei beidei bieten Plan verpfl willigl Zeit 1 Zukur besitz demni ningei Man enger unter* Reich die E anträi dafj c lieh r Erhol bühre werd* Entsc Ausm Decki eine gepri Gebü der gega zu e vorzi steue der f Grun die e friedi liehe Eingi durd der c Die f die I regie dem nomi stehe der ] ging 1877 gehe Grur über Otto L
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