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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (21. Juni 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rationalisierung und Taschenuhr
- Autor
- Schmidt, K. H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gilt der Uhrenreparateur ("Zimmerarbeiter") als Hausgewerbetreibender?
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe in der Statistik 487
- ArtikelArbeitsschauuhren 488
- ArtikelDie Umsatz- und Lagerstatistik des Uhrmachers 491
- ArtikelUhr und Mode 498
- ArtikelRationalisierung und Taschenuhr 506
- ArtikelGilt der Uhrenreparateur ("Zimmerarbeiter") als ... 507
- ArtikelLehrlingsstatistik 1928/29 509
- ArtikelNeueinstellung bei der Lehrlingsausbildung 511
- Artikel40 Jahre Badische Uhrenfabrik 513
- ArtikelSteuerfragen 514
- ArtikelSprechsaal 515
- ArtikelVerschiedenes 516
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 518
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 518
- ArtikelGeschäftsnachrichten 523
- ArtikelBüchertisch 524
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 524
- ArtikelEdelmetallmarkt 524
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 507 Einkommen - Hohe 1000 Verteilungskurve der Einkommen nach Pareto Vgl. J. P. Benn, Bekenntnisse eines Kapitalist. Verlag F. Bruckmann A.-G., München 1926 Je größer die Mengen sind, welche eine Fabrik macht, um so empfindlicher wird das Unternehmen gegen Schwan kungen in den Absabverhältnissen. Nur schärfste Beobachtung des Marktes unter Zu hilfenahme sämtlicher Beteiligten kann Grundlagen für rechtzeitige Maßnahmen geben. Hier müssen der Grob- und Kleinhandel mithelfen; in anderen Ländern gibt es das schon. Wie wäre es, wenn jede Fabrik sich mit ihren treuen Abnehmern aus allen Kreisen des Handels zu einer Nachrichtenorganisation über die Marktverhält nisse zusammentäte? Kein Fabrikant kann disponieren, wenn er nicht den Preis seines Erzeugnisses beim lebten Abnehmer kennt! Das Streben, billig zu arbeiten, darf nicht als Ge winnsucht des Fabrikanten ausgelegt werden. Was nübt für die Erreichung einer möglichst groben Massenherstel lung ein möglichst niedriger Herstellungspreis, wenn nicht auch der Preis beim lebten Abnehmer entsprechend heruntergeht, und wie soll ein Fabrikant, besonders einer, der in Massen herstellt, Dispositionen über die zukünftige Gestaltung seiner Fabrikation nach Menge und Art machen können, wenn ihm nicht der Preis seines Erzeugnisses beim lebten Abnehmer bekannt ist und er die Wirkung auf diesen kennt? Und noch etwas ist bei der Rationalisierung wictitig: Billige Fertigung in der Fabrikation kann nicht allein da durch erreicht werden, dab man Fliebarbeit einführt oder neue arbeitsparende Maschinen aufstellt; weit wichtiger ist es, die Gesamtheit aller im Betrieb beteiligten Menschen zu einer Einheit in geistiger und körperlicher Zusammen arbeit zu bringen, welche nur den Dienst am Unternehmen und den Dienst am Erzeugnis kennt. Das gleiche gilt für den Handel. Man hat den Handel nach vielen Richtungen untersucht und glaubt feststellen zu können, dab der Händler, was ja auch nur natürlich wäre, immer am meisten nach der Stelle hin eingestellt ist, welche er für die wichtigste bei seinem Geschäft hält. Beispielsweise der Stahlgrobhändler be rücksichtigt in allererster Linie die Wünsche und Richt linien des Unternehmens, das ihm den Stahl liefert. Der Kaufmann im Warenhaus kennt nur den Sab des be rühmten amerikanischen Warenhausmagnaten Marshall Field: „Der Kunde hat immer recht.“ Gerade in Deutschland ist viel in der Rationali sierung des Handels versäumt worden, dadurch, dab alle Einzelwünsche des Kunden vom Händler und auch vom Fabrikanten zu sehr berücksichtigt wurden. Gewib, ohne sorgfältigste Aufspürung der geltenden Moderichtungen und ihre entsprechende Berücksichtigung kann man nidit Erfolg haben. Aber was nübt es, wenn die Herstellungs kosten durch zu grobe Mannigfaltigkeit so steigen, dab der Absab zurückgeht? Auch hier ist Zussmmenarbeit nötig; Zusammenarbeit des Fabrikanten, des Grossisten und des Uhrmachers, mit dem einen Ziel, allen Beteiligten den Dienst an der Uhr zu einem erfolgreichen, zu einem leichten und zu einem freudigen zu machen. 11,862) llllllllllllllllllllllllllllllllllllltllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Gilt der Uhrenreparateur („Zimmerarbeiter”) als Hausgewerbe treibender? Von Verbandssyndikus Assessor Hehler A) Die Frage, ob der Uhrenreparateur als Haus gewerbetreibender gilt, ist im Innungs- und Sozialver sicherungsrecht von besonderer Bedeutung, ln steuer- rechtlicher Hinsicht ist der Hausgewerbetrei bende gewerbe- und im allgemeinen auch umsabsteuer- pflichtig. Steht er jedoch überwiegend mit bestimmten Unternehmern in festem Geschäftsverkehr und beschäftigt er selbst nicht mehr als einen Arbeitnehmer, so ist er von der Entrichtung der Umsabsteuer insoweit befreit, als es sich um seine Leistungen und Lieferungen für diese Unter nehmer handelt. Das gleiche gilt für Hausgewerbetrei bende, die zwei Saisonarbeiter beschäftigen. Die Ehefrau, die minderjährigen Abkömmlinge und die Eltern des Haus gewerbetreibenden gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschriften, wenn sie zum Haushalt des Haus gewerbetreibenden gehören (§ 1 USt.DB. vom 25. Juni 1926). I. Im Innungsrecht erfährt der Hausgewerbe treibende eine Sonderbehandlung für seine Zugehörigkeit zur Zwangsinnung. Die Mitgliedschaft bei einer Zwangs innung kann eine zwangsweise oder freiwillige sein. Die Zwangsmitgliedschaft beruht entweder unmittelbar auf dem Geseb oder auf der Sabung. 1. Die gesebliche Zwangsmitgliedschaft (§ 100 f Abs. 1 GewO.) erstreckt sich auf alle Personen, die a) in der Handwerksrolle eingetragen sind,
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