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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 54.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (18. Januar 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Küchenuhren
- Autor
- Bley, Georg F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 54.1929 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1929) 23
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1929) 47
- ArtikelDer Treurabatt 47
- ArtikelRückblick 1928 - Ausblick 1929 48
- ArtikelIm Kampf um die Marke 49
- ArtikelHemmung mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? ... 50
- ArtikelKüchenuhren 52
- ArtikelDas Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören 55
- ArtikelGesichtspunkte bei steuerlichen Buchprüfungen 56
- ArtikelSprechsaal 58
- ArtikelVerschiedenes 59
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 60
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 62
- ArtikelGeschäftsnachrichten 63
- ArtikelBüchertisch 63
- ArtikelEdelmetallmarkt 63
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 64
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1929) 65
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1929) 83
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1929) 103
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1929) 121
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1929) 143
- AusgabeNr. 9 (1. März 1929) 163
- AusgabeNr. 10 (8. März 1929) 177
- AusgabeNr. 11 (15. März 1929) 199
- AusgabeNr. 12 (22. März 1929) 217
- AusgabeNr. 13 (29. März 1929) 241
- AusgabeNr. 14 (5. April 1929) 259
- AusgabeNr. 15 (12. April 1929) 281
- AusgabeNr. 16 (19. April 1929) 297
- AusgabeNr. 17 (26. April 1929) 317
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1929) 341
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1929) 363
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1929) 383
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1929) 407
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1929) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1929) 447
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1929) 467
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1929) 487
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1929) 525
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1929) 551
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1929) 571
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1929) 597
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1929) 623
- AusgabeNr. 31 (2. August 1929) 641
- AusgabeNr. 32 (9. August 1929) 659
- AusgabeNr. 33 (16. August 1929) 679
- AusgabeNr. 34 (23. August 1929) 697
- AusgabeNr. 35 (30. August 1929) 715
- AusgabeNr. 36 (6. September 1929) 729
- AusgabeNr. 37 (13. September 1929) 749
- AusgabeNr. 38 (20. September 1929) 765
- AusgabeNr. 39 (27. September 1929) 785
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1929) 827
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1929) 847
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1929) 865
- AusgabeNr. 44 (1. November 1929) 885
- AusgabeNr. 45 (8. November 1929) 905
- AusgabeNr. 46 (15. November 1929) 937
- AusgabeNr. 47 (22. November 1929) 961
- AusgabeNr. 48 (29. November 1929) 983
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1929) 1007
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1929) 1029
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1929) 1049
- BandBand 54.1929 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 3 DIE UHRMACHERKUNST 55 corrtct in der Abb. 8 deutet an, dafe eine verbogene Gabel zur Berührung mit der Pendelfeder kommen kann, besonders dann, wenn die Feder einseitig mit dem Pendeloberteil verbunden ist. Dieses lefetere ist in der Abbildung ab sichtlich übertrieben dargestellt, denn in Wirklichkeit darf dies nicht so arg der Fall sein. Der untere Pfeil deutet an, dafe der untere Teil der Gabel nicht verbogen sein darf, weil dann der obere Teil der Pendelstange nicht frei im Gabelschlife steht. In Abb. 9 ist dies »-'noch weiter dargestellt worden: Die obere [Darstellung zeigt die korrekte Form. Die mittlere Gabelj ist seitlich schiefjge- B - , bogen, wodurch Klemmungen / GL C&Grl und Reibungen des oberen Pendelteiles in der Gabel ent- Abb. 9 stehen. Die untere Skizze dagegen zeigt eine Gabel, die nach hinten gedrückt worden ist, wodurch das Pendel in eine Zwangslage gebracht wird und die Uhren unfehlbar stehen bleiben würden. Dem erfahrenen Uhrmacher sind diese kleinen Fehler natürlich altbekannte Sachen, wie vorerwähnt ist aber diese kleine Abhandlung für junge Uhrmacher geschrieben worden, denen noch Erfahrungen fehlen. Die „Kunst“ des Uhrenreparie*rens besteht ja bekanntlich in der Haupt sache darin, an sich geringfügige Fehlerchen zu vermeiden bzw. rasch auffinden zu können. Nachstehendes „Gang- zeugnis" (Abb. 101 zeigt, wie hervorragend sich so ein einfaches Küchenührchen regulieren läfet. Regulierschein +: c • o I 2 2 3 4 5 6 7 89 Datum Abb. 10 +■ 15 Tag Die Vordrucke zu diesen Regulierschienen gibt die Hamburg - Amerikanische Uhrenfabrik gerne an Inter essenten ab. Solche Gangzeugnisse, wenn sie auch nicht von der Deutschen Seewarte ausgestellt sind, sondern nur von einem Uhrmacher-Fachgeschäft könnten doch für den Kunden, der eine Uhr gekauft oder reparieren liefe, recht interessant und erwünscht sein. (1/689) Georg F. Bley. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii im min iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiitini Das Recht der Innungen, gewerblichen Verbänden anzugehören Seit vielen Jahrzehnten gehören die Uhrmacher innungen dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher korporativ an, ohne dafe irgend jemand daran Anstofe genommen hätte. Es ist selbstverständlich, dafe heute das Handwerk sich geschlossen organisiert, um seine Interessen zu vertreten. Eigenbrötler gibt es jedoch auch unter unseren Uhrmachern. So hat ein Mitglied der Innung Dresden Beschwerde dagegen erhoben, dafe Beiträge für den Zentralverband und für den Landes- ausschufe des sächsischen Handwerks eingezogen und abgeführt würden. Die Beschwerde des betreffenden Kollegen wurde sowohl vom Stadtrat Dresden als auch jefet von der Kreishauptmannschaft in kollegialer Sifeung abgelehnt. Damit ist unseres Wissens zum ersten Male rechts gültig die Frage entschieden, ob eine Uhrmacherinnung dem Zentralverband angehören darf oder nicht. Der Wichtigkeit wegen geben wir deshalb die betreffende Entscheidung im vollständigen Wortlaut bekannt: Abschrift. IV Inn. 344/28. Dresden, den 10. Dez. 1928 Die Kreishauptmannschaft hat in kollegialer Zu- sammensefeung die am 10. Oktober 1928 eingereichte Besch werde des Uhrmachermeisters Bernhard Buhr in Dresden gegen die vom Stadtrat zu Dresden als Innungs aufsichtsbehörde erlassene Entscheidung vom 1. Oktober 1928 als unbegründet kostenpflichtig zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nach § 96, Abs. 7, der Reichs gewerbeordnung endgültig. Mit der angefochtenen aufsichtsbehördlichen Ent scheidung hatte der Stadtrat eine Beschwerde des Uhrmachermeisters Buhr gegen die Uhrmacher-Zwangs innung zu Dresden als unbegründet zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde hatte er beantragt gehabt, der Uhrmacherinnung aufzutragen, ihre Beiträge festzulegen und ihr zum anderen zu verbieten, Beiträge für den Zentralverband der Uhrmacher und für den sächsischen Landesverband der Uhrmacher von den Innungsmitgliedern einzuziehen. 1. In seiner jefeigen Beschwerde wird gerügt, dafe die Beiträge nicht in einer Weise erhoben werden, wie sie den Vorschriften entspredien, und dafe hierüber kejne gültigen Beschlüsse gefafet seien. 2. Dafe die Mitglieder der Innung durch ihre Beiträge zwangläufig für Organisationen, wie Zentral- und Landes verband, beizusteuern hätten. 3. Verlangt Buhr Ersafe für die ihm zugefügten Schädigungen infolge der ungesefelichen Beifragserhebung. I. Was die Beitragserhebung anlangt, so beruht diese auf § 153 der Safeung in der abgeänderten Form des Nachtrages vom 19. August 1921. Hiernach hat die Innungsversammlung das Recht, die Beiträge zu erhöhen oder zu ermäfeigen, für die zunächst in § 15 der Safeung vom Juli 1919 Beitragsnormen festgesefet waren. Nach einer vorübergehenden Festsefeung während der Inflations zeit, wie sie auf einem roten Zettel als Beschlufe der Innungsversammlung vom 26. Juli 1922 bekanntgegeben worden war, hat die Innung mit Beschlufe vom 15. Januar 1927, der Stabilisierung der Währung Rechnung tragend, Säfee eingeführt, welche sich in Anlehnung an die bis herigen Verhältnisse auf dem Gehilfenlohn als zugrunde zu legenden Wert aufbauen. Hiernach werden alle Uhr macher durch Schäfeung nicht in drei, sondern in vier Klassen eingeteilt, und zwar Gruppe I: solche ohne Geschäft (Hausarbeiter), „ II: kleinere Ladengeschäfte, III: Ladengeschäfte mit gröfeerem Lager, „ IV: grofee Geschäfte. Der Betrieb von Buhr ist durch Schäfeung eingestuft worden in Gruppe III. Von jeder Gruppe ist zu leisten
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