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Sächsischer Landtag
- Bandzählung
- N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25
- Erscheinungsdatum
- [1947]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1946/50,1/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20071870Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20071870Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20071870Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1946 - 1952
- Wahlperiode
- 1946-06-25 - 1950-10-06
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1947-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsischer Landtag
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisÜbersicht 2
- RegisterRegister 3
- BeilageÜbersicht über die Arbeiten des sächsischen Landtages vom 1. ... -
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 1. Sitzung 1
- ProtokollProtokoll: Beratende Versammlung des Landes Sachsen 2. Sitzung 21
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2.Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 53
- Protokoll6. Sitzung 65
- Protokoll7. Sitzung 101
- Protokoll8. Sitzung 127
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung 191
- Protokoll12. Sitzung 203
- Protokoll13. Sitzung 239
- Protokoll14. Sitzung 253
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 315
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 379
- Protokoll20. Sitzung 401
- Protokoll21. Sitzung 439
- Protokoll22. Sitzung 461
- Protokoll23. Sitzung 487
- Protokoll24. Sitzung 493
- Protokoll25. Sitzung 497
- BandBand N.S. 1. Wahlper. 1946/50,1/25 -
- Titel
- Sächsischer Landtag
- Autor
- Links
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daß meine Fraktion dieses Gesetz, das ja beschleunigt durchgebracht werden soll, noch nicht in dem Maße in allen Einzelheiten beraten konnte, wie das an sich notwendig wäre (Zwischenruf auf der rechten Seite: Sehr richtig!). Infolgedessen behalten wir uns das Recht vor, in der Ausschußberatung bezüglich der Formulie rung der einzelnen Paragraphen gegebenenfalls noch Abänderungsvorschläge zu machen, wenn wir auch mit dem materiellen Inhalt als solchem durchaus einver standen sind. Präsident Buchwitz: Ich schließe die erste Beratung. Es ist Ausschußbera tung beantragt, Ausschuß Arbeit und Sozialfürsorge. Da sich kein Widerspruch erhebt, ist demgemäß be schlossen. Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung, Punkt 6: Zweite Beratung einer Verordnung für das Land Sach sen über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Lieb- ler das Wort. Abgeordneter Dr. Liebler (LDP): Meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuß hat Ihnen, fußend auf der Druck sache Nr. 179, die Drucksache Nr. 260 vorgelegt, in der die Drucksache Nr. 179, die auf dem Antrag der SED- Fraktion beruht, abgeändert und in einer Fassung vor gelegt wird, der wir Sie bitten, zuzustimmen. Ich darf zunächst einmal bitten, den Bleistift in die Hand zu nehmen und einige Korrekturen vorzunehmen, die not wendig sind, weil, wie ich nachträglich festgestellt habe, die Ihnen vorliegende Drucksache nicht allenthalben den Beschlüssen des Rechtsausschusses entspricht. Zunächst in § 2, Ziffer 3, bitte ich, in Zeile 2, wo steht: „strafbaren Handlungen“ die Buchstaben „en“ wegzustreichen. (Zuruf aus dem Plenum: „und das Komma muß weg".) Danke vielmals. Im § 4, bitte ich, als Absatz 3 einzufügen — ich werde langsam lesen: „In den Fällen des § 2, Absatz 3, stellt das zuständige Gesundheitsamt das Vorliegen der Vor aussetzungen fest.“ Im § 5 ist zwar die Einwilligung des gesetzlichen Ver treters oder des Pflegers erforderlich. Das entspricht allerdings dem Anträge des Rechtsausschusses. Aber das ist ein Pleonasmus, Herr Dr. Zeigner; hier spricht man zweimal dasselbe. Ich darf noch einmal bitten, das zu prüfen, ob wir nicht die Worte „oder des Pflegers“ weglassen. Im § 8, Ziffer 2, in der letzten Zeile „bedarf und da durch Mutter und Kind gefährdet“ bitte ich, zwischen „bedarf und" ein Komma einzufügen, denn es bezieht sich auf den Satz, der mit „wer" beginnt. Im § 9 darf es nicht heißen BStGB, sondern RStGB, denn es handelt sich um das Reichsstrafgesetzbuch, das zitiert wird. Wenn Sie, um diese Neufassung ver gleichen oder beurteilen zu können, einmal die Druck sache Nr. 179 vornehmen und sie vergleichen, so sind die Abänderungen, die getroffen worden sind, nicht nur redaktioneller Art, sondern auch dem Sinne nach not wendig gewesen, und ich glaube, daß die Beratung des Rechtsausschusses den Gedanken, den die Antrag steller mit ihrem Antrag in einem Gesetz verwirklicht sehen wollen, Rechnung getragen hat. Die Abstimmung innerhalb des Ausschusses war aber nicht einheitlich. Die Fraktion der CDU hat gegen den Antrag im Ausschüsse gestimmt, so daß der Ausschuß nur mit den Stimmen der SED und der LDP seine Zu stimmung diesem Gesetz gegeben hat. Meine Damen und Herren! Ganz kurz etwas über den Inhalt des Gesetzes. Neu ist in diesem Gesetz die Mög lichkeit der sozialen Indikation, über die ethische und medizinische Indikation zu sprechen, erscheint mir über flüssig. Die soziale Indikation als eine Notwendigkeit unserer Zeit, getragen aber von höchster Verantwor tung gegenüber der Allgemeinheit durch Einschränkun gen, durch Einsetzen eines Ausschusses, ist eine Not wendigkeit, der man sich, glaube ich, nicht verschließen kann. Man sollte nicht weltanschauliche Fragen — das war auch die Ansicht der Vertreter der Fraktionen der SED und der LDP im Ausschuß — allein dazu benutzen, sich gegen die Notwendigkeiten und gegen die Ge- botenheiten unserer jetzigen Zeit zu stellen. (Sehr wahr!) Die Frage, wem mehr gedient ist mit einem Nachwuchs, der nicht unter gesunden Verhältnissen aufwachsen kann, mit Kindern, die unter sozialen Verhältnissen mög licherweise sich entwickeln sollen, die ihnen nicht die völlige Entfaltung ihrer körperlichen und geistigen Kräfte ermöglichen, darf nicht allein von der Welt anschauung her beantwortet werden. Ich glaube nicht, daß es mit Herz zu handeln heißt, wenn man diesen Kindern unter allen Umständen den Zutritt in diese Welt erzwingen will, indem man sich grundsätzlich gegen eine soziale Indikation stellt. Es ist, wie ich noch einmal betonen möchte, ein An trag gerade in § 2 Ziffer 3, der Ihnen vorgelegt wird, der mit aller Sorgfalt und allem Verantwortungsbewußt sein von den Vertretern im Ausschuß beraten worden ist. Eine Überbrückung der Ansichten der CDU mit denen der anderen Parteien war aber nicht möglich, und infolgedessen wurde die Beratung über diesen Punkt sehr abgekürzt, weil eben weltanschauliche und andere Fragen der CDU eine Zustimmung zu diesem Antrag in dem Ausschuß unmöglich machten. Daß in diesem Aus schuß, der gebildet werden soll, um darüber zu ent scheiden, ob eine Indikation zulässig oder möglich ist, nur verantwortungsbewußte, im Leben erfahrene Män ner und Frauen sitzen dürfen, ist ja wohl selbstverständ lich. Dieser Ausschuß wird dann in jedem einzelnen Falle mit dem notwendigen Verantwortungsbewußtsein zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für die An wendung des Gesetzes gegeben sind. Von den Gegnern dieses Antrages, meine Damen und Herren — ich kann es trotz der Ernsthaftigkeit des Problems, das hier zur Diskussion steht, nicht unterlassen, es zu erwähnen —, ist gesagt worden, es würden nun sämtliche Personen- und D-Züge nach Sachsen dicht bevölkert werden von Frauen, die sich die Wohltat des Gesetzes, das hier zur Beratung steht, dadurch sichern wollen, daß sie nach Sachsen kommen, um sich hier ihr Kind nehmen zu lassen. Das ist eine Einstellung, die nicht ernst ge nommen werden kann. (Sehr richtig!) Ich glaube auch nicht, daß man mit derartigen Argu menten den Kern des Problems, das sehr ernst von uns behandelt und geprüft worden ist, trifft. Ich glaube, es ist auch nicht notwendig, das^hier auszusprechen, was gegen diese — ich darf wohl sagen — törichte Meinung spricht. Ich bitte Sie also, in Übereinstimmung mit dem Mehrheitsbeschluß des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Gesundheitswesen dem Entwurf Ihre Zustimmung zu geben. Ich werde eben darauf aufmerk sam gemacht, daß noch eine Änderung notwendig ist, und zwar muß es in der Überschrift heißen: „Der Land tag wolle beschließen: Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft für das Land Sachsen.“ So war es damals im Ausschuß formuliert worden. Weiter darf es im § 10 nicht heißen „Erlasse zur Durchführung dieser Verordnung", sondern „die zur Durchführung dieses Ge setzes erforderlichen Bestimmungen".
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