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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (12. Dezember 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Warum fehlt im neuzeitlichen Wohn- und Werkraum die Uhr?
- Autor
- Schöller, Jos.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- ArtikelGeht's mit den elektrischen Uhren vorwärts? 1015
- ArtikelEinladung zur 11. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 1016
- ArtikelWarum fehlt im neuzeitlichen Wohn- und Werkraum die Uhr? 1018
- ArtikelDie Rechtsabteilung 1018
- ArtikelSteuerfragen 1019
- ArtikelZeitschriftenschau 1021
- ArtikelDas rechte Weihnachtsgeschenk für jedes Uhrmachergeschäft 1023
- ArtikelSprechsaal 1024
- ArtikelVerschiedenes 1025
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 1027
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 1029
- ArtikelGeschäftsnachrichten 1031
- ArtikelBüchertisch 1031
- ArtikelPatentschau 1032
- ArtikelEdelmetallmarkt 1032
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1018 DIE UHRMACHERKUNST Warum fehlt im neuzeitlichen Wohn- und Werkraum die Uhr? Von Jos. Schöller (Villingen) Wenn wir Fachleute der Uhrenindustrie und des Uhrenhandels die neuesten Entwürfe der Innenarchitekten, die sich mit der Ausgestaltung von Wohn- und Werk räumen befassen, durchsehen und die Berichte der Bau ausstellungen lesen, so müssen wir mit Erstaunen fest stellen, da! keine Zimmeruhren mehr vorgesehen sind. Die Einstellung eines leitenden Herrn einer Aus stellung ergibt sich aus dessen Äußerung, da! Wand-, Stand- und Tischuhren für die betreffende Ausstellung nicht in Frage kämen; dagegen nur Taschen-, Armband- und Wedceruhren. Eine Nachforschung wegen dieses Mi!standes durch Uhrenfachleute ergab, da! — deutlich ausgedrückt — von der wissenschaftlichen Oberleitung dieser wichtige Gebrauchsgegenstand einer Zimmer einrichtung einfach vergessen worden war. Das kaufende Publikum nimmt bei mustergültigen Ausstellungen des Deutschen Werkbundes als selbst- verständlidi an, da! der neuzeitliche Raum keiner Uhr mehr bedarf, weil sie in den Musterräumen nicht gezeigt wird. Der Besucher kann sich eben nicht denken, da! hier nur ein Versagen oder ein Vergessen der Aus stellungsleitung vorliegt, welche durch diesen groben Fehler einer gro!en Industrie und einem bedeutenden Handel schweren Schaden zufügt. Es ist daher Pflicht eines jeden Fachkollegen, auf derartige Mi!stände hin zuweisen, damit bei künftigen Ausstellungen und Plänen führender Künstler die Uhr als notwendiger Gebrauchs gegenstand des kultivierten Menschen nicht vergessen wird. Wir leben heute in einem Zeitabschnitt, der das Schlagwort „Tempo“ prägte, und auch in Deutschland gilt immer mehr der Safe: „Zeit ist Geld“, wozu die Uhr als Ma!stab dient. In gut organisierten Betrieben wird schon der ein gehende Brief mit einem Uhrstempel versehen, der au!er dem Datum die Stunde und Minute anzeigt. Arbeitszeit-, Akkord-, Stopp- und Kontrolluhren sind in den meisten Fabriken zur genauen Feststellung von Zeit- und Arbeitsleistung eingeführt. Die Wissen schaft und der Sport rechnen mit Bruchteilen von Sekunden und können eines genauen Zeitmessers nicht mehr ent behren. Es ist deshalb ausgeschlossen, da! in der heutigen Zeit die Bewohner moderner Räume auf Uhren verzichten können, von denen die Zeit mühelos abzulesen ist. Es mu! geradezu als widersinnig bezeichnet werden, wenn von den Raumkünstlern versucht wird, Aufenthalts räume ohne Gro!uhren zu schaffen. Derartige Richtungen und Einflüsse sind auf das entschiedenste zu bekämpfen. Die deutsche Uhrenindustrie hat nach dem Kriege die Konstruktion der Uhrwerke und die Aufmachung der Ge häuse bedeutend verbessert, und unsere führenden Gro!- fabriken halten auch Schritt mit der neuen Wohnkultur durch Schaffung zeitgemä!er Uhren, die dem sachlichen Möbelstil angepa!t sind. In diesem Zusammenhang er schien vor längerer Zeit eine Broschüre der Gebrüder Junghans AG. mit dem Titel: „die uhr im hause“, eigen artig in der Schrift, im Inhalt und in den Uhrenabbildungen, die darin gezeigt werden. Die Entwürfe zu diesen neuartigen Modellen stammen von dem bekannten Werkbund-Architekten Herrn. Esch in Mannheim. Auch die Uhrenfabrik Lenzkirch AG. in Lenz- kirch hat eine vornehme Mappe mit modernen Stand- und Wanduhrenmustern herausgebracht, die zu den heutigen Zimmereinrichtungen passen 1 ). Es ist zu erwarten, da! unsere Architekten durch diese Schöpfungen neue An regungen empfangen, die modernen Räume mit einer zweckentsprechenden Uhr auszustatten, damit deren Be sser nidit gezwungen sind, die Zeit von der Taschen oder Armbanduhr ablesen zu müssen. Gerade die Gro!uhren erfüllen einen doppelten Zweck: durch das geschmackvolle Gehäuse schmücken sie den Raum, zeigen die Zeit an und verkünden durch wohlklingenden Gong oder Glockenschlag die Stunde. Welcher Kulturmensch möchte auf eine Uhr in seinem Heim verzichten, oder sollen wir uns in Deutschland — bei einer so hochentwickelten Uhrenindustrie — nur mit einer Weckeruhr begnügen, wie die Neger in Afrika? Die Weihnachtszeit bietet dem Uhrenhandel eine besonders günstige Gelegenheit, das Publikum durch Schaufensterausstellungen sachlicher Uhren darauf hinzuweisen, da! derenGehäuse und Farbenwirkung dem heutigen Möbelstil angepa!t sind. Auch im Gespräch mit der Kundschaft mu! der Uhren händler immer und immer wieder dem Käufer klarmachen, da! es widersinnig wäre, zu behaupten, in den Wohn- räumen könne der Zeitmesser entbehrt werden. (1402) 1) Vgl. unsere Besprechung in Nr. 12 der UHRMACHER KUNST, S.231. Die Schriftleitung. IIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIlll Illllllllllllllllllllllllllllllll IIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIllllllllllllllllllllllltllllllllllllMIIIIMMIIIIIIIII lllllllllllllll I II III1IIIIIIIIIIIIIIIIII1IIMII Illllllllllllllll Die Rechtsabteilung Bearbeitet vom VerbandssYndikus Rechtsanwalt Dr. Uefjler Achtung! Verjährung! A) Am 31. Dezember 1930*) verjähren 1. alle Ansprüche aus dem Jahre 1928, die Kaufleute oder Handwerker für Lieferung von Waren oder Aus führung von Arbeiten an Verbraucher oder Eigenbenufeer (Privatleute) haben, 2. alle Ansprüche aus dem Jahre 1926, die Kauf leute oder Handwerker für Lieferung von Waren oder Aus führung von Arbeiten an Wiederverkäufe! oder sonstige Gewerbetreibende haben, wenn die Leistung für deren Gewerbebetrieb erfolgt ist, 3. Zinsansprüche aus dem Jahre 1926. 1) Die Vertahrung der unter A bezeichneten Ansprüdie beginnt mit dem Schlu! des Jahres, in dem der Anspruch ent standen ist. Dadurch erklärt sich der für alle im Laufe der Jahre 1926 oder 1926 entstandenen Ansprüdie einhei 11 ic h e Tag der Verjährung: 31. Dezember 1930. B) Unterbrechung der Verjährung 1. durch Erklärungen oder Handlungen des Schuld ners, mit denen er den Anspruch anerkennt 1 ), also beispielsweise „Rechnung geht in Ordnung, habe aber momentan kein Geld!“, Abschlagzahlung, Zins zahlung, Stundungsgesuch, Bestellung eines Pfand rechtes usw., 2. durch Handlungen des Gläubigers, mit denen er den Anspruch gerichtlich geltend macht, also beispiels- 1) Wie verschafft sich Sdilau, der von Faul hundert Mark zu bekommen hat, ein solches Anerkenntnis? Er schreibt an Faul: „. .. und so sehe ich der Übersendung der schon längst fälligen hundertfünfzig Mark bis zum . . . entgegen!” Entrüstet antwortet Faul, was denn Schlau einfalle, er bekomme doch nur hundert Mark! Schlau hat das erreicht, was er wollte, er be- sifet ein Anerkenntnis Eauls, und die Verjährung beginnt erneut zu laufen.
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