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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (11. August 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- ArtikelDie Lagerfrage - immer noch wichtig! 435
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 436
- ArtikelWir stellen vor 437
- ArtikelEine große Werbewoche für das deutsche Handwerk vom 15. bis 31. ... 438
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelSteuerfragen 440
- ArtikelVerschiedenes 441
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 442
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 443
- ArtikelGeschäftsnachrichten 444
- ArtikelBüchertisch 445
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 445
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 445
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 446
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Nr. 33 DIE UHRMACHE&KUNST 441 Verschiedenes Dr. Josef Dienst f. Der frühere geschäftsführende Vorsißende des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, Herr Rechtsanwalt Dr. Josef Dienst, ist plößlich aus dem Leben ge schieden und am Donnerstag, dem 3. August, in seiner Heimat in Triberg beigeseßt worden. Wer Dr. Dienst, der ein lebens froher, fröhlicher Mensch war, gekannl hat, wird dieses Schick sal tief erschüttern. Damit ist ein befähigter Mann aus dem Leben geschieden, der jahrzehnte lang im Interesse der Uhrenin dustrie gearbeitet und vieles Wert volle geschaffen hat. Gerade die Zeiten, in denen er Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes war, waren wechselvoll und sehr oft schwierig, nicht nur soweit die Fragen des deutschen Absaßes in Frage kamen, sondern auch in bezug auf Auslandsabsaßfragen. ln den schwierigen Zollverhand lungen hat er sich als Spezialist herausgebildet, dessen Rat auch das Reichswirtschaftsministerium gern in Anspruch nahm. Seine Gewandtheit in persönlichen Ver handlungen ist unseren Kollegen aus den Sißungen und Reichs tagungen zur Genüge bekannt. Nach der politischen Umstellung hat Dr. Dienst freiwillig die Geschäftsführung des Wirtschaftsverbandes abgegeben, weil er Gelegenheit hatte, die älteste Rechtsanwaltspraxis in Freiburg zu übernehmen. Er glaubte, besser zu tun, wenn er die in diesen Zeiten immerhin etwas unsichere Stellung in der Verbands tätigkeit mit der einer selbständigen Stellung tauschen würde. — Sein Name wird ebenso wie in der Uhrenindustrie auch bei uns im besten Andenken bleiben! Sein plößlicher Heimgang wird von allen auf das tiefste bedauert werden! Dr. Dienst wurde am 28. September 1888 in Triberg geboren. Nach Besuch der Volksschule in Triberg und des Gymnasiums in Freiburg (Breisgau) studierte er Rechtswissenschaft auf den Universitäten Tübingen, Berlin, Bonn, Heidelberg und Freiburg (Breisgau). 1913 machte er sein Referendarexamen. Im Kriege war er Funkeroffizier im Westen, in Tirol, Serbien und Palästina. Im Herbst 1920 machte er das zweite Staatsexamen und machte sich als Rechtsanwalt in Donaueschingen selbständig. Am 1. No vember 1920 übernahm er die Geschäftsführung des Verbandes der Uhrenindustrie und verwandten Industrien des Schwarzwaldes, e.V. (Arbeitgeberverband). Im Juni 1922 übernahm er dazu noch die Geschäftsführung der Fachgruppe Großuhren des Wirtschafts verbandes der Deutschen Uhrenindustrie und im Herbst 1924 die Geschäftsführung des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhren industrie, den er als geschäftsführender Vorsitzender bis zum Frühjahr 1933 führte. Einheitsfront Handwerk — Einzelhandel. Der Reichsverband \ des deutschen Handwerks und die Hauptgemeinschaft des Deut schen Einzejhandels übermitteln den angeschlossenen Verbänden Richtlinien "über die Einheitsfront Handwerk —Einzelhandel, aus denen wir im folgenden das für unsere Leser Wichtigste ver öffentlichen: „Aus immer neuen Klagen muß entnommen werden, daß über die Gestalt des zukünftigen ständischen Aufbaus viel fach in den unteren Organisationen des Einzelhandels und Hand werks Unklarheit herrscht. Infolge dieser Unklarheit wird oft von Innungen und Verbänden die Zugehörigkeit von Einzel händlern oder Handwerkern nur danach beurteilt, wie sie am vorteilhaftesten dabei abzuschneiden glauben. Werbungen zu den betreffenden Organisationen aus solchen Gesichtspunkten müssen selbstverständlich Verwirrung unter Kaufleute und Hand werker tragen. Sie sind auch geeignet, den großen Gedanken des ständischen Aufbaus in den Mittelstandsschichten zu dis kreditieren. Aus diesem Grunde verurteilen die Spißenorganisationen des Einzelhandels und Handwerks Werbungen, Forderungen und Behauptungen, die geeignet sind, solche Verwirrung zu fördern. Insbesondere ist es in Zukunft nicht angängig, daß gegenüber Behörden oder in der Öffentlichkeit Forderungen geltend ge macht werden, die dahin zielen, den Handel mit bestimmten Waren nur Händlern oder nur Handwerkern vorzubehalten. Zu unterlassen ist ferner die Behauptung, daß zukünftig händlerische oder handwerkliche Tätigkeit nur bei Erwerb der Mitgliedschaft bei bestimmten Innungen und Verbänden möglich sein wird; ebenso unzulässig ist es, wenn z. B. ein Fachverband des Hand werks oder des Einzelhandels sich als die einzige Fachorgani sation für beide Gruppen des betreffenden Gewerbes und Handelszweiges bezeichnet. Bei der Werbung von Mitgliedern ist bezüglich der Ab grenzung zwischen Handwerk und Einzelhandel vorerst noch grundsätzlich von der gellenden Rechtslage auszugehen. Bei solchen Gruppen, in denen sich beide Wirtschaftszweige vielfach überschneiden, entscheidet sich die organisatorische Zugehörig keit des ganzen Betriebes oder eines Betriebsteils nach wie vor nach den Bestimmungen der sogenannten Handwerksnovelle (§ 104 GO.) Darüber hinaus steht es jedem Handwerker oder Einzelhändler frei, die Milgliedschaft von Verbänden zu er werben, deren Leistungen ihm auch für seinen Betrieb förderlich ersdieinen. Alle Werbungen von einzelhändlerischen Organi sationen bei Handwerkern, von handwerklichen Organisationen bei Einzelhändlern, die mit Droh- oder Druckmitteln oder unter Vortäuschung zukünftiger gesetzlicher Regelungen erfolgen, sind aufs strengste zu mißbilligen. Die Frage der Abgrenzung zwischen Einzelhandel und Hand werk berührt selbstverständlich nicht das Warenhausproblem und seine Lösung. Hier ist vorerst durch die Verordnung des Reichs wirtschaftsministers bezüglich des Abbaus der handwerklichen Nebenbetriebe in Warenhäusern ein klarer Tatbestand geschaffen. Wir halten es für gefährlich, wenn gerade die zur weiteren Lösung dieser und ähnlicher Fragen unentbehrliche Einheitsfront des mittelständischen Handwerks und Einzelhandels durdi kleinliche Organisationsstreitigkeiten getrübt würde, die bei der Durchführung des ständischen Aufbaus sich von selber klären werden.” (VI 1/555) Starker Umsatzrückgang bei den Warenhäusern. Die Umsatz verlagerungen zuungunsten der Warenhäuser, die die Umsaß- statistiken der leßten Monate aufgewiesen hatten, haben sich im Juni nach den Ermittlungen des Instituts für Konjunkturforschung weiter verschärft. Die Umsäße lagen dem Wert nach im Juni 22,2 °lo unter Vorjahrshöhe, nachdem sie sich im Mai um 19,7 und im April um 17,7% darunter gehalten hatten. Für Mai und Juni zusammen ergibt sich ein Umsaßrückgang von rund 21 °/ 0 . Im ersten Halbjahr 1933 waren die Gesamtumsäße um 17,6% ge ringer als in der Vorjahrszeit. Demgegenüber haben sich im Fachhandel bekanntlich seit Monaten deutliche Anzeichen einer Konsolidierung gezeigt. Belegt wird dies durch einige Gegen überstellungen, aus denen sich ergibt, daß z. B. die Lebensmittel- umsäße in den Warenhäusern im Juni 28% unter Vorjahrshöhe lagen, in den Fachgeschäften 3,1 %. Fürs erste Halbjahr lauten die entsprechenden Zahlen 20,7 gegen 8,4 ° ;o . Die Warenhäuser haben sich mit ihren Dispositionen dem Umsaßrückgang weitgehend angepaßt. Der Wareneingang lag im Juni um 18,3 °/ 0 , im ersten Halbjahr um 19% niedriger als zur gleichen Vorjahrszeit. (VI 1/557) Schärfere Einstellung der Rechtsprechung gegen Preis schleuderei. In neuerer Zeit nehmen die Gerichte schärfer Stellung gegen Preisschleuderei. In einem Urteil des Land gerichts UI Berlin heißt es: „Es ist anerkannten Rechtes, daß das Schleudern von Markenartikeln gegenüber der Allgemeinheit schädlich wirkt, denn es beeinträchtigt den legalen Handel und diejenigen Ge schäftsleute, die sich an die den Herstellern von Markenartikeln gegenüber eingegangenen Verpflichtungen halten. Da diese durch das Schleudern anderer in ihrer Steuerkraft geschwächt werden, so verstößt die Handlungsweise der Schleuderer gegen den Grundsaß: »Gemeinnuß geht vor Eigennuß«.” Das Reichsgericht aber hat in einem Urteil vom 21. Februar 1933 saßungswidriges Verhalten eines Vereinsmitgliedes gegen über Preisvereinbarungen als unlauteren Wettbewerb bezeichnet und es dabei als unerheblich bezeichnet, ob ein geschlossenes Preisbindungssystem vorliegt oder nicht. (VI 1/551) Pforzheimer Kundgebung gegen die Preisschleuderei. Der Creditorenverein Pforzheim, der Verband der Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie Pforzheim und die Fachgruppe für Uhren- und Gehäusefabrikatione.V. in Pforzheim fordern alle in Pforzheim oder in einer umliegenden Ortschaft ansässigen Hersteller von Schmuckwaren und verwandten Artikeln auf, sich einer dem Creditorenverein angegliederten Gruppe der verschiedenen Fabri kationszweige anzuschließen. Diese Gruppen haben vor allen Dingen die Aufgaben: Überprüfung der Preisbildung, Regelung der Ziel- und Zahlungsweise, Festlegung einheitlicher Lieferungs bedingungen. In der Kundgebung, die vor allen Dingen gegen die Preisschleuderei gerichtet ist, droht der Creditorenverein damit, andere Wege zu gehen und Zwangsmaßnahmen zu er greifen, wenn es ihm nicht gelingen sollte, auf diese Weise die Preisschleuderei aus der Welt zu schaffen. (VI 1/546) Der Silberpreis. Kürzlich ist zwischen den wichtigsten Silber produzenten und Indien, China und Spanien als den Besißern größerer Silbervorräle ein Abkommen getroffen worden, das den Preis des Silbers regulieren soll. Das Abkommen schreibt Indien,
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