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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (25. Mai 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Aufgaben des neuen Landes-Handwerksführers
- Autor
- Schild, Heinrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Arbeit der Geschäftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- ArtikelDas neue Handwerksgesetz ist da 277
- ArtikelDie Aufgaben des neuen Landes-Handwerksführers 279
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 280
- ArtikelSprechsaal 280
- ArtikelSteuerfragen 281
- ArtikelNachwort zur 14. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes ... 282
- ArtikelVerschiedenes 283
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 285
- ArtikelFirmennachrichten 289
- ArtikelPersonalien 289
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 289
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 289
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 290
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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280 DIE UHRMACHERKUN5I Nr. 22 sich bereits frühzeilig in engster Anlehnung an die Organisation und die Führung der Deutschen Arbeitsfront in ihren Bezirken diejenigen Führer der Gesellen und Arbeitnehmer auswählen, welche die stetige Ver bindung mit den Aufgaben der Reichsbetriebs- gruppe Handwerk der Deutschen Arbeitsfront über nehmen und entscheidend mitwirken und führen können. Zusammenfassend ist also zu sagen, daß die Auf gaben der Landes-Handwerksführer für die kommende ständische Entwicklung des Gesamtstandes Handwerk im deutschen Volk und in der deutschen Wirtschaft von weittragender gegenwärtiger und geschicht licher Bedeutung sein werden. Die meisten Landes-Handwerksführer, die ernannt worden sind, sind alte Kämpfer der Bewegung der NSDAP., so daß die Persönlichkeiten, die im Kampfes geist der NSDAP. groß geworden sind, auch gleichzeitig die Garanten dafür sind, daß das lebte Ziel des National sozialismus im deutschen Handwerk unverfälscht und mit aller Energie zum Zuge kommt. Damit hat das deutsche Handwerk neben dem deutschen Bauern stand die Gliederung vollzogen und die Führer herausgeste 11t, die sowohl der Parteileitung und der PO. verantwortlich sind, wie auch die Ge schicke der Hand werks Wirtschaft und der stän dischen Bewegung des Handwerks gegenüber den Staatsorganen wahrzunehmen und zu ver treten haben. (I/40S) Aus der Arbeit der Geschäftsstelle 1 ) 276. Als SYmpathieabzeichen verboten sind nadi Aus kunft der Ministerialableilung Ia (Polizei) des Hessischen Staats- ministeriums Darmstadt nur solche, die parteiamtlichen Abzeichen gleichen oder ähneln. 277. Anträge auf Vollstreckungsschub sind an das Vollstreckungsgericht zu richten, und zwar nach § 1ö der Ver ordnung vom 26. Mai 1933, RGBl. I, S. 302. Vorausseßung ist, daß der Schuldner ohne sein Verschulden außerstande ist, die Ver bindlichkeiten zu erfüllen und ihm durch den Verlust der ge- pfändetenGegenständeein unverhältnismäßigerNachteil erwachsen würde. Das Gericht kann auch dem Schuldner Zahlungsfristen bewilligen und soll auf eine gütliche Abwicklung hinwirken. — Auf Anfrage gaben wir den Rat, derartige Anträge mündlich zu stellen, da dann gleich Vorfragen geklärt werden können. 27Ö. Abzüge bei Steuererklärungen. Wir gaben die Auskunft, daß nach unseren Feststellungen die Löhne und sonstigen Unkosten vom Reparaturerlös rund 70°/ 0 ausmachen, die vom Einkommen abgeseßt werden dürfen. Leicht zerbrechliche und schnell abgenußte Werkzeuge werden am einfachsten über Un kosten gebucht; für die sonstige Werkstatteinrichtung, Maschinen usw. dürften 5°/ 0 Abschreibung ausreichen. 279. Bimsdielen sind im Werte bezüglich der Einbruch sicherheit wie Schwemmstein zu beurteilen. Ausschlaggebend ist, wohin man kommt beim Durdistoß durch diese Wand. Wenn das anschließende Lokal gut gesichert ist, dürfte die Versicherung keine Schwierigkeiten machen. 260. Gehilfenlohn im Krankheitsfalle wird weiter gezahlt, wenn ein Gehilfe für „eine verhältnismäßig nicht erheb liche Zeit” durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird - also durch Krankheit. Dafür nimmt man im allgemeinen drei Tage an, für die der Lohn weiterzuzahlen wäre. 281. Uber das Lehrverhäl tnis nach dem Tode des Lehrmeisters gaben wir folgende Auskunft: Die Ehefrau ist berechtigt, nach dem Tode ihres Mannes das Lehrverhältms innerhalb vier Wochen zu kündigen. Nach Nr 23 34 S % h 37 a 3^ UHRMACHERKUN ST 1934, Nr. I, 4, 10, 16. 18, 20, 21; 1933, § 129 der Gewerbeordnung kann auch ein Gehilfe die Ausbildung eines Lehrlings übernehmen, der nicht die Berechtigung hat, Lehr linge auszubilden, und zwar ist eineu Frist von eine Jahr geseßt worden. Die Verlängerung dieser Frist ist möglich durch Ver ordnung der höheren Verwaltungsbehörde, die vorher die Hand werkskammer zu hören hat. 282. Für das Gewinnergebnis im Uhrengewerbe ist die Gegenüberstellung des Warenlagerwertes Anfang und Ende des Geschäftsjahres von besonderer Bedeutung, weil fast jedes Lager eines Uhrenfachgeschäfts in den leßten Jahren sehr stark mit teurer Ware, die keinen Absaß fand, durchseßt gewesen ist. Die Verluste am Lagerwert können unter Umständen recht erheblich sein und entsprechend den Gewinn beeinflussen. 283. Der Anspruch auf Steuergutscheine richtet sich nach der Höhe der in der Zeit vom 1.10.32 bis 30.9.33 ent richteten Umsaßsteuer, Gewerbesteuer sowie Grundsteuer, soweit sie innerhalb dieses Zeitraumes fällig waren. Gutscheine sind in Höhe von 40°/ 0 der so fällig gewesenen und rechtzeitig ent richteten Steuern zu gewähren. 284. Mannheimer E i n b r u c h di eb s t a h I-V e r s i c h e- rungen. Mit dem Abschluß einer Gesdiäfts-Einbruchdiebstahl- Versicherung bei der Mannheimer wird keine Verpflichtung über nommen, nun sämtliche Versicherungen bei der Mannheimer zu tätigen. Lediglich die Haushalt-Einbruchdiebstahl-Versicherung eine solche besteht, mit der Geschäfts-Einbruch- n » L erung bei der Mannheimer abgeschlossen werden. Der Abschluß der anderen Versicherungen bei der Mannheimer ist guter Wille der Versicherten. Auf diesen guten Willen darf man wohl deshalb rechnen, weil die meisten Versicherungs gesellschaften die Einbruchdiebstahl-Versicherung der Uhrmacher überhaupt ablehnen oder sie nur zu solchen Prämien aufnehmen, daß eine Versicherung gar nicht möglich ist. 285. Unser Kampf gegen die Versandhäuser geht nach wie vor weiter. Wir beobaditen fortgeseßt die Reklame der Versandhäuser und konnlen in zahlreichen Fällen eine Be strafung herbeifuhren. Zahlreidies, uns zugeleitetes Material aus Uhrmacherkreisen benußten wir als Unterlage für weitere Schritte in dieser Angelegenheit. (1/404) Sprechsaal Was kann die Uhrmacherfrau in der Werkstatt helfen? Sehr geehrle Frau! : F o a V h n em Mann ' m Laden Und nUn aUCh n der Werkstatt helfen? Soll sie eine ganze Kraft erseßen so leidet der Haushalt, also die Wirkungsstätte der Frau. Oder soll der Mann die Hausarbeiten dafür ausführen? Hat der Mann den ganzen Tag seine Arbeit, so muß er auch reichlich das Brot dabei verdienen, denn wenn er es nicht hat, so ist er ein Schleuderer nünmt Cren gen as dur ch schmußige Konkurrenz fort- Übertragen Sie einmal Ihren Artikel auf einen anderen Ar beiter, sagen wir einmal einen Steineträger. Die Frau muß nach Ihrer Auffassung dann die Steine für ihren Mann aufstellen und nnri ra9 !4, S r‘t ü , Meme ,iebe Frau - s 'e können sich wohl heute noch nicht hineindenken, daß das liberalisiische Zeitalter das Ich- Zeitalter in Deutschland vorbei ist. Sie haben wohl audi nicht »P u ie [ au wieder zum Frauenberuf, in erster Linie zu ihrem Mutterberuf zuruck muß, wenn das deutsche Volk nicht untergehen solL Wie aber kann das junge Mädchen sich ver- «r y nn fur de J ,ungen Mann keine Brotstelle vorhanden hii vJi^A r a K nn . eme R an ) llie Begründet werden, wenn der Mann bei voller Arbeit sein Brot nicht finden kann, weil seine „Kollegen“ h mer i . ehe “ eingegangen sind? Eine Kamerad- £12 {f. 1 * 5 aber - wenn die Frau keine Zeit findet für den Frau wnfiir -i K i a Inwendigen Kinder. Meine liebe NarlwnS,! 4 ^ ° OCh nUf fÜr die Klnder - ^ d ^ nnt?r Sä «Ah ^ aU . mdlt zu wissen, daß die Frauen H Fr l S scharfe Konkurrenten gewesen sind. Mäddien einem Broterwerb im Handel und im Geschäft unterhoteS warde " von > e "en Mitschwestern im Verdienst unterboten, Iroßdem die Eltern gutes Einkommen hatten.
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