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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 59.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19340100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19340100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 15-18, 35-38, 75 und 76 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 28 (6. Juli 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Aufgaben des Obermeisters
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Reißbrett als Dekorationshilfe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 59.1934 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1934) 13
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1934) 23
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1934) 33
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1934) 43
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1934) 57
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1934) 69
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1934) 83
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1934) 95
- AusgabeNr. 10 (2. März 1934) 111
- AusgabeNr. 11 (9. März 1934) 125
- AusgabeNr. 12 (16. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (23. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (30. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1934) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1934) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1934) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1934) 221
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1934) 235
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1934) 249
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1934) 263
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1934) 277
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1934) 291
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1934) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1934) 311
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1934) 331
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1934) 343
- Artikel"So beginnt die Gemeinschaftswerbung!" 343
- ArtikelUmschau der U 345
- ArtikelDie Entlarvung Salbergs 346
- ArtikelWir stellen vor 347
- ArtikelDie Aufgaben des Obermeisters 347
- ArtikelDas Reißbrett als Dekorationshilfe 348
- ArtikelDas böse Kapitel vom Schätzen 349
- ArtikelMachen Sie Vorschläge für das Uhrmacher-Fachzeichnen! 350
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 351
- ArtikelSteuerfragen 351
- ArtikelVerschiedenes 352
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 353
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 353
- ArtikelFirmennachrichten 354
- ArtikelPersonalien 355
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 355
- ArtikelBüchertisch 355
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 355
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 356
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1934) 357
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1934) 371
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1934) 385
- AusgabeNr. 32 (3. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (10. August 1934) 413
- AusgabeNr. 34 (17. August 1934) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1934) 437
- AusgabeNr. 36 (31. August 1934) 449
- AusgabeNr. 37 (7. September 1934) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1934) 479
- AusgabeNr. 39 (21. September 1934) 491
- AusgabeNr. 40 (28. September 1934) 507
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1934) 523
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1934) 563
- AusgabeNr. 45 (2. November 1934) 577
- AusgabeNr. 46 (9. November 1934) 591
- AusgabeNr. 47 (16. November 1934) 605
- AusgabeNr. 48 (23. November 1934) 623
- AusgabeNr. 49 (30. November 1934) 635
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1934) 649
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1934) 665
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1934) 677
- BandBand 59.1934 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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348 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 28 Allgemeinwohl und gegen die Grundsäße von Gemein geist und Standesehre. Im Falle der Behinderung des Obermeisters steht der zuständigen Handwerkskammer das gleiche Recht zu. Dadurch, daß nach dem Geseß als Vorausseßung für die Bestellbarkeit zum Innungswart ein Alter von mindestens 24 Jahren und nicht über 65 Jahre sowie die Ablegung der Meisterprüfung und die Ausübung des Berufs seit mindestens einem Jahr im Bezirk der Innung festgelegt ist, darf man die gleichen Vorausseßungen auch für die Bestellung zum Obermeister als gegeben erachten. Umgekehrt kann auch niemand das Amt eines Innungswarls bekleiden bei Verlust der bürgerlichen Ehren rechte, bei Aberkennung der Fähigkeit, Führer eines Be triebes zu sein, bei Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das die Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Unfähig keit der Übernahme öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, bei einer gerichtlich verhängten Beschränkung über das Vermögen sowie nach Ablegung des Offenbarungs eides, soweit die Leistung des Eides nicht über zwei Jahre zurückliegt. Man wird die gleichen Voraussetzungen bzw. sogar erhöhte Anforderungen an den Führer der Innung stellen müssen. Die Satzung der Innung Nach der Verordnung wird die Salzung der Innung erstmalig von der Handwerkskammer erlassen. Änderungen der Salzung bedürfen der Genehmigung der Handwerkskammer. Die Salzung legt die Befugnisse des Obermeisters fest, unter anderem auch die Formen seiner Geschäftsführung, die Formen der Beurkundung seiner Anordnungen und die Voraussetzungen sowie die Formen der Verhängung von Ordnungsstrafen und deren Höchst maß. Da durch die Saßung Mitgliedern der Innung, die mit der Zahlung von mehreren aufeinanderfolgenden Beiträgen im Rückstand sind, das Recht zur Teilnahme an den Geschäften der Innung sowie an der Innungs versammlung auf Zeit entzogen werden kann, darf hier aus die Schlußfolgerung gezogen werden, daß auch auf dem Gebiete der Beitragszahlung der Obermeister mit bestem Beispiel vorangehen muß. Die Bestellung zum Obermeister kann nadi Vollendung des 60. Lebensjahres abgelehnt werden, außerdem bei Behinderung durch Krankheit oder Gebrechen sowie bei sonstiger starker Inanspruchnahme infolge ehrenamtlicher Tätigkeit auf anderen Gebieten. Auf Anordnung der Handwerkskammer ist der Ober meister verpflichtet, der Handwerkskammer jederzeit eine Nachprüfung der Geschäfts- und Rechnungsführung der Innung zu ermöglichen. Ebenso muß der Obermeister auf Verlangen der Handwerkskammer jederzeit einen Vertreter der Kammer an allen Sißungen der Innung und ihrer Organe teilnehmen lassen. Auf Verlangen der Handwerkskammer hat der Obermeister die Innung ein zuberufen. Der Obermeister hat das Recht, Zuwiderhandlungen der Innungsmitglieder gegen die Saßung oder seine recht mäßig erlassenen Anordnungen mit Ordnungsstrafen zu ahnden, ausgenommen sind hier unfer anderem un lauteres Verfahren, unlauterer Wettbewerb und Über vorteilung der Kunden, welche Verleßungen vor dem Ehrengericht der Handwerkskammer behandelt werden. Die Ehrengerichtsbarkeit wird im Geseß so fest verankert, daß der Obermeister verpflichtet ist, nach Klärung des Sachverhalts dem Vorsißenden der Hand werkskammer Anzeige zu erstatten, sobald er erfährt, daß ein Innungsmitglied die Standesehre verleßt oder einen Verstoß gegen den Gemeingeist begangen hat, dieser kann erforderlichenfalls die Einleitung eines ehren- gerichllichen Verfahrens beantragen. Voraussetzungen für die Führung Der Führer der gesamten gewerblichen Wirtschaft hat kürzlich einmal über die Vorausseßungen gesprochen, die jeder Führer in der Wirtschaft erfüllen muß. Danach möchte ich die Vorausseßungen für die kommenden Obermeister wie folgt umreißen: 1. Der Obermeister im Handwerk muß sich eines guten Allgemeinrufes erfreuen und von tadellosem Charakter sein. 2. Der Obermeister der Pfliditinnungen muß positiv zum nationalsozialistisdien Staat stehen und bei allen seinen Maß nahmen von der nationalsozialistischen Zielseßung ausgehen. 3. Die Obermeister müssen über ausreichende fachliche und sachliche Erfahrungen verfügen und außerdem auch er folgreich in dei Wirtschaft tätig gewesen sein. 4. Es kann keinen Obermeister geben, der nicht die Meisterprüfung abgelegt hat. 5. Der Obermeister muß das notwendige soziale Ver ständnis für die im Handwerk beschäftigten Gefolgschafts mitglieder mitbringen. Er darf sich dem sozialen Fortschritt nicht verschließen, und es geht nicht an, daß er Besserungen mit dem Bemerken abtut, daß er das früher in der eigenen Lehrzeit auch nicht gekannt habe. Reichskanzler Adolf Hitler hat einmal gesagt: „Es ist selbstverständlich, daß wir eine Organisationsform an streben, die die höchsten Fähigkeiten eines Volkes auf allen Gebieten am wirkungsvollsten zum Einsaß bringt. Wenn man mich fragt: Was verstehen Sie unter National sozialismus?, so habe ich zu antworten: Nichts anderes, als daß zur Erhaltung unserer Gemeinschaft auf jeden Plaß unseres Lebens die höchsten Fähigkeiten aus schließlich und autoritär zum Einsaß gebracht werden." Wenn n*"' das Handwerk glaubt, seine höchsten Fähig keiten auf der Grundlage der neuen Pflichtinnungen ent wickeln zu können, so bin ich mir der Tatsache bewußt, daß in erster Linie die Herren Obermeister alle ihre Kräfte zur Erreichung dieses Zieles ein- zuseßen haben. (1/437) Das Reißbrett als Dekorationshilfe Beim Dekorieren unseres Großuhrfensters stellte sich immer als Mangel heraus, daß ein zu fest montierter Blickfang sidi im Bedarfsfall nidit schnell genug heraus nehmen ließ, wenn z. B. ein Kunde eine Uhr aus dem Fenster zu sehen wünschte. Es fehlte also eine größere Fläche, die genügend stabil und auch troßdem handlich genug war, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Auf der Sudie nach einem solchen Hilfsmittel war das Gute wirklich nah, denn das Reißbrett, das wohl audi überall vorhanden sein wird, ist uns seit seiner Ent deckung für diesen Zweck unschäßbar geworden. Eine der unteren Querleisten wurde herausgezogen, um Plaß zu haben für die beiden Winkel, die mit Schrauben be festigt wurden. Die Winkel wurden einem ausgedienten Konsolbrett enteignet und so angeschraubt, daß sich das Brett ein wenig nach hinten neigt, damit die Gefahr nicht besteht, daß das Reißbrett nach vorn fällt, wenn die Vorderfläche mit Uhren usw. behängen wird. Dann wurde das Reißbrett mit Stoffen bespannt, die in ausreichender Menge von früheren Schaufenster dekorationen zur Hand waren. Da die Fläche nicht über-
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