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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (17. April 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Wer hat recht?" Eine letzte Erwiderung
- Autor
- Bley, Georg F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Vor- und Nachgehen einer Uhr ist ohne weiteres kein "Fehler" der Uhr, für den der Verkäufer haftet
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- ArtikelSollen wir den Kampf gegen die Außenseiter aufnehmen? 309
- Artikel"Wer hat recht?" Eine letzte Erwiderung 312
- ArtikelDas Vor- und Nachgehen einer Uhr ist ohne weiteres kein "Fehler" ... 313
- ArtikelWirken gekapselte Elektromotoren auf Uhren ein? 314
- ArtikelSteuerfragen 315
- ArtikelSprechsaal 316
- ArtikelVerschiedenes 317
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 319
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 320
- ArtikelGeschäftsnachrichten 321
- ArtikelBüchertisch 322
- ArtikelPatentschau 322
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 325
- ArtikelEdelmetallmarkt 325
- ArtikelAnzeigen 325
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 16 DIL* UI1RMAC TIERKUNST Praxis oder der praktischen Gründlichkeit dieses erfahrenen Präzisionsregleurs haben wir es zu verdanken, dak das besondere Verhallen dieser Art von Unruhen auf der Unruhwaage nun den Lesern dieser sachlichen Aus einandersetzungen bekannt und vertraut geworden ist. Jüngeren, noch nicht so erfahrenen Regleuren von Schiffschronomelern wird diese Kontroverse recht werlvoll sein, obwohl wir durch unsere deutsche Gründlichkeit von der zuerst in Frage stehenden Angelegenheit gänzlich abgekommen waren. Diese konnte sich gar nicht auf Schiffschronometerunruhen beziehen. Nun wir es aber darauf ausgedehnt haben, können alle Konstrukteure von Taschenuhren daraus lernen, dak und weshalb man für Taschenuhren keine Unruhen mit nur zwo oder vier Ge- wichlmassen verwenden soll, sondern lieber solche, bei denen das Gewicht den Massen auf eine gröbere Anzahl Schrauben verteilt ist Natürlich w ird sich die' Frschemung auc h bei Taschen uhrunruhen, wennschon in viel geringerem, kaum noch bemerkbarem Muke, einstellen. Deshalb wird vielleicht der überhaupt mehl mehr aufgeschmllenen Unruh, wie z. IV der Slraumannschen, die Zukunft gehören. (I 48’>} IIIIIIIII1IIIII11111111111111[|111111IIIIIIIIIIIIIIIII111111II1111II1111111II111IIIIIIIIIII1111111111|11|11|11||II|II111II11111111IIIII111II11111111III111111111111aMIM11IIIIM111MlIII111MO1111111!III11IIII!,11IIIIIn111MI)111MimIMMIMMOMMM11 Das Vor- oder Nachgehen einer Uhr ist ohne weiteres kein „Fehler” der Uhr, für den der Verkäufer hallet Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 11. März 1931 — 6 S 49 31 — Von Rechtsanwalt Dr. Fnb Itekler, Malle (Saale) Einige Wochen vor Weihnachten 19?9 kaufte die Ehefrau des Klagers von der Beklagten, einer angesehenen Uhrenhandlung in Halle (Saale), für 300 Jl)( eine goldene Herrenarmbanduhr, die sie Weihnachten dem Klager zum Geschenk machte. Schon in den ersten Tagen stellte dieser fest, dak die Uhr wöchentlich etwa 7—8 Minuten vorging. Er uberliek deshalb der Beklagten die Uhr zum Regulieren und holte sie nach etwa einer Woche wieder ab. Als der Kläger die Uhr wieder einige Tage getragen hatte, beobachtete er abermals, dak die Uhr immer noch 5 — 6 Minuten wöchentlich vorging. Er liek deshalb die Uhr ein zweites Mal bei der Beklagten zur Regulierung. Später stellte der Kläger fest, dak die Uhr nicht mehr vor-, sondern wöchentlich etwa zehn Minuten nachging. Am 2.9. März 1930 liek der Kläger bei seiner Uhr ein neues Glas aufseken, da das alte durch einen Stok enizweigegangen war. Kurze Zeit darauf stellte der Kläger der Beklagten die Uhr zur Verfügung und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises, da sie noch immer erhebliche Gangungenauigkeiten aufwiese, die Regulierungsversuche der Beklagten also erfolglos ge blieben wären. Da die Beklagte die Rückzahlung des Kaufpreises ablehnte, verklagte sie der Kläger auf Zahlung eines Betrages von 300 .7?)/. Das Amtsgericht zog über die streitige Uhr zwei schriftliche Gutachten eines Sachverständigen bei. Diese Gutachten besagten, dak die Uhr innerhalb einer Zeit von elf Tagen eine Differenz von 35 Sekunden auf gewiesen, also als Armbanduhr vorzüglich reguliert hätte. Die Klage wurde daraufhin abgewiesen. Gegen dieses Urteil legle der Kläger Berufung ein. Das Landgericht Halle (Saale) wies in dem Urteil vom 11. März 1931 — 6 S 49 31 — die Berufung zurück. Eol- gende Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils verdienen besondere Beachtung. „. . . Das Vor- oder Nachgehen einer Uhr als solches ist an sich überhaupt kein Fehler derselben im Sinne des § 459 BGB., der einen Wandlungsanspruch begründen könnte, denn es mindert weder den Wert noch auch die Tauglichkeit, d. h. Verwandlungsmöglichkeit der Uhr zu dem im Geseh bezeichneten Gebrauch. Es wird erst dann zu einem solchen, wenn sich herausstellt, dak die Uhr nicht regulierbar ist, d. h. nicht so eingestellt werden kann, dak sie mit der zu fordernden Genauigkeit gellt; denn dann liegt eben die bezeichnete Verwandlungs möglichkeit nicht mehr vor. Dies ist jedoch hier nicht der Fall und ist auch vom Kläger gar nicht behauptet worden ...» Diesen Austuhi imgrn ist zu/ushmmen. Beim Uhreii- kauf, insbesondere wenn es sieh um eine A r m b a n d u li r handelt, können Gew ahrleislungsnnspruehe mehl darauf allem geslukl werden, dak, an der Uhr erhebluhe Gang differenzen beobachte! worden seien. Diese Ungenamg- keilen können ia auf ungewöhnlich starke Bewegungen des Armes oder darauf /ui uekzufuhi en sein, dak init der Uhr unsorgfällig umgegangen worden ist. Ihne Haftung des Uhrmacheis käme aber nur dann m Betracht, wenn die Gangdifferenzen auf einer mangelhaften Beschaffenheit des Ulu weikes beruhen wurden, die bereits bei der Über gabe der Uhr an den Kunden vorhanden war oder wahrend der Garantiezeit ohne' auk,eie Einwirkung emgefreten ist. Der Kunde befrachtet diese Frage allerdings von einem andeien Standpunkt. Für ihn isl zunächst einmal das Entscheidende, ob die Uhr genau geht oder anker- gewöhnliche Gangdifferenzen aufweist. Isl lekh’ies der Fall, so wird er von dem Uhrmacher die Regulierung der Uhr verlangen. Bleibt diese Regulierung erfolglos, so ergeben sich drei Möglichkeiten. 1. Die Gangungenamgkeilen beruhen aut einer un- pfleglichen Behandlung der Uhr durch den Kunden oder auf sonstigen äukeren Einflüssen. 2. Die Gangdifferenzen sind überhaupt mehl zu be seitigen, weil das Uhrwerk mangelhaft ist. 3. Die Regulierung der Uhr ist nicht mit der erforder lichen Sorgfalt vorgenommen worden. Nur im zweiten Falle ist der Kunde beieehtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages /u verlangen, natürlich stets vorausgesekt, dak die normalen Grenzen für Gangdifferenzen erheblich überschrillen sind. Woher soll aber der Kunde wissen, ob die Uhr nicht regulierbar oder ihre Regulierung nur nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausgeführt worden ist? Der Kunde weih das natürlich nicht und wird an nehmen, dak Gangdifferenzen der Uhr auf eine mangel hafte Beschaffenheit des Uhrwerks zuruckzufuhren sind, wenn er selbst die Uhr pfleglich behandelt hat und wiederholte Reguherungsversuehe des Uhrmachers er folglos geblieben sind. Klagt jefct der Kunde gegen den Uhrmacher und verlangt Rückgängigmachung des Kaufvertrages, so sind zwei Falle zu unterscheiden. Stellt der Sachverständige fest, dak, die Uhr tat sächlich nicht regulierbar ist, so war die Annahme des Kunden richtig, und er wird mit seiner Klage durchdringen. Kommt der Sachverständige dagegen zu dem Er gebnis, dak die Uhr zu regulieren ist, so hat entweder
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