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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (22. Mai 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine seltene Berthoud'sche Stutzuhr
- Autor
- Herzberg, Adolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- ArtikelElfte Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der ... 409
- ArtikelNachwort zur elften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 412
- ArtikelUmsatz- und Lagerbewegungen im Einzelhandel mit Uhren, Gold- und ... 415
- ArtikelEine seltene Berthoud'sche Stutzuhr 416
- ArtikelSteuerfragen 417
- ArtikelSprechsaal 419
- ArtikelVerschiedenes 424
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 428
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 429
- ArtikelGeschäftsnachrichten 431
- ArtikelBüchertisch 432
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 432
- ArtikelEdelmetallmarkt 432
- ArtikelAnzeigen 433
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 434
- ArtikelAnzeigen 434
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. DIE UHRMACHERKUNST 417 /95. Abhandlung über Uhren zur Bestimmung der geo graphischen Länge. 1802. Geschichle der Zeitmessung durch Uhren. (1529) in Sevres bei Paris, um Prüfung zu bitten. In überaus freundlicher Weise hat Herr Reverchon die übersandten Photos mit den vorhandenen Gravuren des Meisters ver glichen; doch neigte er zu der Ansicht, daB es wohl kaum der Meister mit seiner Gattin sein könne; viel eher sei anzunehmen, daB die Reliefs den Auftraggeber der Utir mit Frau darstellten. Für jüngere Fachgenossen, die den Namen Ferdinand Berthoud auf der Tafel der Unsterblichkeit finden, mögen einige Angaben folgen, die Herr Reverchon in liebens würdigster Weise gab: Geboren wurde der Künstler am 19. März 1/27. Von seinem Vater fiir den geistlichen Stand bestimmt, erbat und erhielt er endlich die Erlaubnis, sich der Uhr macherei zuwenden zu dürfen, der er sich von seinem 16. Lebensjahre an mit Leidenschaft widmete. 1745 1 icB er sich in Paris nieder und starb im Jahre 1807 in Groslay, im Norden von Paris. Von seinen hauptsächlichsten Werken sind zu nennen: 1759. Die Kunst des Reguherens von Pendel- und Taschenuhren. 17/5. Abhandlung über Marineuhren und Erklärungen über Erfindung von Maschinen und Apparaten zur Bestimmung der geographischen Länge. 1775. Die geographische Länge für die ZeitmeBkunst. 1/82. Die Zeitmessung für die Seeschiffahrt. iiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiriiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Steuerfragen llearbeitel von Dr. Hornung, Stcucrsyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Gesichtspunkte bei Abschreibungen für Wertminderung Ein in der SteuergeseBgebung viel umstrittenes Gebiet ist das der Abschreibungen. Da die Abschrei bungen auf die Hohe des Betriebsvermögens einwirken, haben sie nidit nur Bedeutung für das Vermögen als solches, sondern auch für die Höhe des gewerblichen Einkommens, indem dies durch Vergleich der Betriebs vermögen ermittelt wird. Im groBen und ganzen ver steht man unter Abschreibungen die Berücksichtigung der Wertminderung. Wirtschaftlich spricht man nur von Ab schreibungen, steuerlich wird dagegen unterschieden zwischen Abschreibungen (§ 19/20 EinkStG.) und Ab setzungen (§ 16 EinkStG.). Steuerlich bezeichnet man z.B. als Abschreibungen die Berücksichtigung solcher Wert minderungen, die eintreten, ohne daB d er Gegenstand abgenutzt wird. So sind die Wertminderungen, die beim Warenlager eintreten infolge Modeänderung, Konjunktur umschwung usw., durch Abschreibungen zum Ausgleich zu bringen. Abschreibung tritt z. B. ferner ein bei Forde rungen fiir den Fall, daB diese nicht mit dem Nennwert angesejzt werden können mit Rücksicht auf die Zweifel haftigkeit ihres Einganges. Absetzungen kommen in Be tracht bei den Gegenständen des Anlagekapitales, und soll dabei die Wertminderung bzw. der Grad der jährlich eintretenden Abnutzung zum Ausdruck gebracht werden. Beide, Abschreibungen und AbnuJzungen, mindern den bilanzmäBigen Reingewinn. Sie sind daher für die Zwecke der steuerlichen Veranlagung hier auch nur in soweit als Unkostenaufwand bzw. Werbungskosten zu lässig, als den Abschreibungen wirklich eingetretene Wertminderung und den Absetzungen wirklich eingetretene Abnutzung gegenübersteht. An diesen Voraussetzungen muB man festhalten, denn was man darüber hinaus ab schreibt oder absetzt, bildet eine echte Reserve, deren Bildung den steuerbaren Gewinn nicld mindert. Eine solche Reserve ist zu aktivieren, da das Betriebsvermögen sich als Folge solcher Einsetzung noch nicht verringert hat. Eine zu schnelle Abschreibung oder eine zu hohe Absetzung werden in der Regel später als Gewinn er scheinen, soweit wie die Summen über das angemessene MaB hinausgehen. Man sollte also ohne Vorliegen be sonderer Gründe nicht gerade stets Wert darauf legen, möglichst schnell abzuschreiben. Es geschieht dies wohl in der Handelsbilanz, sföBt aber häufig auf Schwierig keiten bei der Bilanz, soweit wie die Handelsbilanz den steuerlichen Vorschriften entsprechend zu berichtigen ist. Eine wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Kürzung der Aktiv summe im Wege der Abschreibungen nimmt letzten Endes der Bilanz auch die zur Beurteilung des Geschäftserfolges notwendige Klarheit und Wahrheit. Sowohl die Abschreibungen wie die Absetzungen können auch durch Bildung eines den Wert berichtigenden Erneuerungskontos zum Ausdruck kommen. Die Wirkung wird dadurch nicld geändert, denn es ist gleichgültig, ob man die Posten auf der Aktivseite, also die Aktivwerte, um die Abschreibungen kürzt, oder ob man die Werte zu hoch in den Aktiven anfütirt, dafür aber auf der Passiv seite einen Posten einseBt, kurz genannt Erneuerungs oder Berichtigungskonto, welches die zu hohen Aktiv- werte berichtigt. Bei den Abschreibungen geht man von den Anschaffungspreisen aus. FaBt man z. B. für einen Gegenstand eine zehnjährige NuBungsdauer ins Auge, so würde dieser Gegenstand also nach Ablauf von 10 Jahren mit Null zu Buche stehen. Der Nullwert wird in der Regel vielleicht nicht erreicht sein, meist wird sich noch ein Restwert ergeben, und dieser Wert würde im Falle der VeräuBerung des abgebrauchten Gegenstandes als Gewinn in Erscheinung treten. Insofern muBte man eigentlich bei der Höhe der jährlichen AbseBungen dies noch berücksichtigen, was aber für gewöhnlich nicht ge schieht und hier nur des Interesses wegen Erwähnung finden soll.
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