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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (16. Januar 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- ArtikelKritik der Uhrmacher-Inserate 37
- ArtikelWeihnachten ist vorüber - auf ein neues Weihnachten 40
- ArtikelUhrmacher, Preissenkung und Zugabenverbot 41
- ArtikelSchwäbische Großuhrmacher und ihre Werke aus alter und neuer Zeit 42
- ArtikelSteuerfragen 45
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 46
- ArtikelVerschiedenes 47
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 51
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 52
- ArtikelGeschäftsnachrichten 54
- ArtikelBüchertisch 55
- ArtikelPatentschau 56
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 57
- ArtikelEdelmetallmarkt 57
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 58
- ArtikelAnzeigen 58
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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46 die uhrmacherkunst Nr. 3 gebolen werden, sich dazu zu äußern. Wird hiergegen verstoßen, so leidet das Verfahren an wesentlichen Mängeln, ein Umstand, der im Einspruch geltend gemacht werden kann. Nach einem Urteil des Reichsfinanzhofes vom 4. Sep tember 1930 III A 350 29, St. u. W. Nr. 1306/30, braucht die Rechtsmittelbehörde, wenn sie ein Sachverständigen gutachten für ausreichend hält, regelmäßig kein weiteres Gutachten einzuziehen. Insbesondere braucht sie bei Vorliegen mehrerer abweichender Gutachten einen Ober gutachter nicht zu hören; sie kann vielmehr dem Gut achten, das nach ihrer begründeten Überzeugung den Vorzug verdient, folgen. • Nichtanerkennung einer Familienkommanditgesellschaft Wiederholt hat der Reichsfinanzhof sfeuerrechtlich das Bestehen einer Gesellschaft nidit anerkannt, wenn künstliche Beteiligungen von Familienangehörigen ge schaffen werden. Von Interesse sind in diesem Zu sammenhang einige Ausfuhrungen aus einem neueren Urteil vom 8. August 1930 VI A 1122/30, St. u. W. Nr. 1202. Audi ohne Heranziehung des § 5 RAO. kann nacti dem Gesellschaftsvertrage festgestellt werden, daß eine an erkennenswerte Gründung einer Kommanditgesellsdiaft in Wahrheit niefit erfolgt ist, weil die gewollte gesell schaftliche Gestaltung dem widerspricht, was unter regel- regelmäßigen Verhältnissen über wirtschaftliche Dinge in der Familie abgemacht zu werden pflegt. Wenn Minder jährige als Kommanditisten beteiligt sind und deren Ein lagen erst aus dem Vermögen des Vaters oder der Eltern ausgesdueden werden müssen, so ist das durchaus nicht üblich. Nach dem Vertrage ist überdies den Beteiligten keinerlei Befugnis eingeräumt. Eine derartige Stellung wurde sich im Handelsrecht niemals ein Kommanditist gefallen lassen können, der ernstlich als solcher mit einer Kapitaleinlage an einem Geschäft beteiligt wäre. (II 440) lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll|IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII||||||||||||||IMIIIIIIIIIIIItllllllllllllllllllllllMI| Berichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden losung in einem alten Emailtöpfchen über kleiner Flamme einen kurzen Wall aufkochen und dann abkühlen. gleichfalls bindend bestimmt, der steuerfreie Einkommens teil sowie die Familienermäßigungen bei der Berechnung der Bürgersteuer nicht in Abzug zu bringen sind. Eigenverbrauch bei Gewinnschäßung Schäßung des gewerblichen Gewinns erfolgt meist an Hand der Ermittelungen über die Einkäufe und den Gewinnaufschlag, indem bei den Einkaufsrechnungen die Gewinnaufschläge zugeseßt werden. Hierbei ist aber der Teil der Waren, die für den Eigenverbrauch der Familie des Gewerbetreibenden dem Lager entnommen sind, zu berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so liegt nach der Rechtsprechung (Reichsfinanzhof-Urteil vom 25. Juni 1930 VI A 438 30, St. u. W. Nr. 1199) darin ein Verstoß gegen die Regeln der Gewinnermittelung. Denn danach sind Entnahmen aus dem eigenen Betrieb nach dem Teilwert anzuseßen, den der entnommene Gegenstand für für den Betrieb hatte. Dies ist nicht der Preis, den die Geschäftskunden bezahlen, sondern was dem Betrieb durch die Entnahme entgeht. Wir bemerken hierzu noch, daß bei den für das Uhrmachergewerbe aufgestellten Richtsäßen Warenentnahmen für den Eigenverbrauch nicht berücksichtigt sind. Sachverständigengutachten und Aufklärungspflictit der Finanzbehörden Die tatsächlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, die für die Bemessung der Steuer wesentlich sind, hat das Finanzamt nach § 204 RAO. von Amts wegen zu er mitteln. Ebenso, wie es verpflichtet ist, hierbei das fis kalische Interesse zu verfolgen, hat es auch die Pflicht, Versehen, die der Steuerpflichtige zu dessen Ungunsten etwa in der Steuererklärung gemacht hat, zu beseitigen. Ergeben sich Unklarheiten oder Zweifel, so muß vor Fest stellung in der Regel dem Steuerpflichtigen Gelegenheit Hartlötungen und ihre Nachbehandlung. Da die Frage 4931 im Fragekasten der UHRMACHER KUNST noch mclit erschöpfend beantwortet wurde, gebe ich hier einige Winke von allgemeiner Bedeutung. Der Fragesteller mochte wohl die Sudbeize aus schalten, weil die dabei freiwerdenden rostenden Dämpfe sich wirklich nicht mit der Uhrmacherwerkstatt vertragen, wenn hierfür kein besonderer Raum zur Verfügung steht. Der beim Hartlöten verwendete Borax hinterläßt an der Lotstelle oft eine harte Glasur, die durch Schleifen allein nicht leicht zu entfernen ist, sich aber durch Sieden in der Beize löst. Bei diesem Verfahren wird gleich zeitig die Anlauffarbe entfernt. Sehr guten Erfolg erzielte ich durch Einlegen oder Einhängen (an einem Zwirnsfaden) in kalte Beize, indem ich die Gegenstände einfach so lange hegen ließ, bis sich Farbe und Glasur gelöst halten; dann Abspülen in kaltem Wasser mit folgendem Schleifen und Polieren. Wie ich beobachtete, bildet sich die Glasur besonders stark, wenn der Borax sehr konzentriert aufgetragen wird. So kam ich auf den Gedanken, statt wie üblich, ihn jedesmal anzureiben, ein wenig chemisch reines Boraxpulver in Wasser bis zur Sättigung zu lösen. Um das starke Aufbrausen beim Loten und das daraus folgende Abwandern des Schlaglotes von der Lötstelle zu verhüten, ließ ich die abgegossene, gesättigte Borax- Nachdem etwaiger Sctimuß oder Schaum von der Oberfläche abgeschöpft ist, wird der Inhalt in eine kleine Flasche gegossen. Dabei muß man darauf achten, daß von dem etwa noch niedergeschlagenen Borax nichts in die Flasche kommt. Auf der Innenseite des gut schließenden Korks wird ein kleiner Federkielpinsel befestigt, um zum Gebrauch monatelang handlich bereit zu stehen. Diese Losung kann sehr dünn genau an der Löt stelle aufgetragen werden, sie braust nicht mehr im I euer auf, so daß das Schlaglot dort liegen bleibt, wo es fließen soll. Sie hinterläßt auch fast gar keine Glasur, so daß ich ui fast allen Fallen auch das Kalt beizen unterlassen konnte. Statt dessen bearbeitete ich die Löt stelle mit einer kräftigen Glasbürste (zu beziehen von den Furniturenhandlungen), die auch die Anlauffarbe entfernt. Die durch die ülasbiirste entstellende feine Mattierung kann direkt poliert werden. Wer einen Motor besißt, nimmt zueist ein Borstenrädchen und poliert mit Amor pomade vor, um zuleßt mit einem Wollrädchen Glanz zu geben. Wer keinen Motor hat, nimmt erst eine grobe und dann eine Ziegenhaarbürste, er erzielt mit etwas mehl Zeitaufwand das gleiche Ergebnis. 800 000 Silber nimmt beim Mattieren einen gelblichen Ton an, um dieses zu verhüten, feuchtet man die Glas- burste mit abgestandenem, saurem Bier an. (III 415) Arnold Ftofrichter.
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