Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2/3 (11. Januar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- ArtikelWeihnachten 1934 - ein gutes Geschäft! 19
- ArtikelSchaufensterkontrolle 20
- Artikel500 000 Gros Taschenuhrgläser im Jahre 1934 21
- ArtikelEin Entscheid in der Salberg-Angelegenheit 22
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 22
- ArtikelSprechsaal 25
- ArtikelSteuerfragen 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 28
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 29
- ArtikelFirmennachrichten 30
- ArtikelPersonalien 31
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 31
- ArtikelBüchertisch 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 32
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
26 DIE UFIRMACHERKUNS1 Nr. 2/3 zu gewähren. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. 2. Ist nach einem höheren Safe zu versteuern oder werden Umsäfee nach dem neuen Gesefe steuerpflichtig, die vor 1. Januar 1935 steuerfrei waren, so ist der Emp fänger der Lieferung oder sonstigen Leistung mangels abweichender Vereinbarung verpflichtet, einen Zuschlag zum Entgelt zu gewähren, der der Erhöhung der Steuer entspricht. Der Preisnachlafe oder der Preiszuschlag bildet keinen Grund zur Aufhebung des Vertrags. Preisnachlafe von 1 V 2 °/ n kann in Frage kommen bei üblicher Lieferung z. B. des Grossisten an den Uhrmadier über Lager (vorher 2° i() , jefet l l 2 0 ! 0 \ andererseits ein Zu schlag von 1 , 2 °/ n für den Uhrmacher in den Fällen seines Auftretens als nicht lagerhaltender Grofehändler bzw. Zwischenhändler (früher steuerfrei, jefet l h, 0 f n ). In solchen Fällen wird jedoch der Zuschlag meist 2 °/ 0 betragen, wenn der Uhrmadier im Vorjahre nicht 25 °/ n des Ge- samtumsafees als Grofehandelsumsafe hatte. Einführung eines Steuersäumniszuschlags Wegfall der Verzugzuschläge, der Verzugzinsen, sowie auch der Stundungzinsen Wer eine nadi dem 31. Dezember 1934 fällige Steuer zahlung nicht rechtzeitig entrichtet, hat mit Ablauf des Fälligkeitstages einen einmaligen Zuschlag (Säumnis zuschlag) zu zahlen. Wird eine vor dem 1. Januar 1935 fällig gewordene Steuerzahlung nicht bis zum Ablauf des 31. Januar 1935 entrichtet, so ist ein Säumniszuschlag verwirkt. Der Säumniszuschlag beträgt zwei Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Er findet nicht nur auf Steuern des Reichs, sondern auch auf die der Länder und Gemeinden Anwendung. Was gilt als Za ti lungstag? Bei Überweisung auf Postscheckkonto, durch Post scheck oder auf Reichsbankgirokonto: der Tag, der sich aus dem Tagesstempelabdruck des Postscheckamts bzw. der Reichsbankanstalt ergibt. Bei Einzahlung durch Zahl karte oder Postanweisung: der Tagesstempelabdruck der Aufgabepostanstalt; bei sonstigen Überweisungen: der Tag, an dem der Betrag der Steuerbehörde gutgeschrieben wird. Steuerzinsen. Ab 1. Januar 1935 gibt es keine Verzugzinsen mehr. Verzugzuschläge und Verzugzinsen, die auf die Zeit vor 1. Januar 1934 entfallen, werden bei Reichssteuern und Steuern der Länder und Gemeinden nicht mehr erhoben. Stund ung z insen bei Einkommen-, Bürger-, Körper schaft-, Vermögen-, Umsafe-, Grund-, Geweibe- und Hauszinssteuer kommen für die Zeit ab 1. Januar 1935 in Wegfall. Wenn das Finanzamt Stundung bewilligt, so wird dadurch der Fälligkeitstag hinausgeschoben. Wird Stun dung erst nach Eintritt der Fälligkeit beantragt und auch bewilligt, so ist der Säumniszuschlag verwirkt. Bis auf weiteres soll zunächst von der Erhebung des Zuschlags abgesehen werden, wenn der Steuerbelrag weniger als 100 Mi bei derselben Steuerart beträgt, bei höherem Betrage dann, wenn die Steuer entrichtet wird, bevor wegen des Rückstandes gemahnt oder öffentlich erinnert worden ist. Lohnsteuerbelege 1934 bis 15. Februar 1935 einzusenden Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen und Uberweisungsblätter auf Grund der Eintragungen in dem Lohnkonto auszuschreiben und dem Finanzamt spätestens bis zum 15. Februar einzusenden. Die Steuer- karte 1934 hat er mit der Bescheinigung dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Sleuerkarle 1935 aus geschrieben worden ist. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber für die Lohn steuer Marken in Einlagebogen zur Sleuerkarle ein zukleben hatte, ist es Sache des Arbeitnehmers, die Steuerkarte 1934 bis zum 15. Februar an das Finanzamt abzuhefern, in dessen Bezirk er am 10. Oktober 1934 wohnte. Die Nummer der Karte 1935 und die Behörde die diese ausgeschrieben hat, ist dabei anzugeben. Ehestandshilfe, Arbeitslosenhilfe und Bürgersteuer gelten nicht als Lohnsteuer; diese Beträge sind daher nicht in die Lohnsteuerbelege aufzunehmen. Als Arbeits lohn gilt der Lohn vor Abzug dieser Beträge.' Verschiedenes Reklame in den Sendum/en der Po.sl.se//der ,,, Frankreich re/hntp,, - iw i , /// Pforxheim — Innu/u) Düsseldorf besehe/uint mit küusflerisehpn TTrh 1v" m—'/ l<, >saudlmus Bader Edelsteineinfuhr in Italien — Arbeilskamcmdsehaft aufde, TU ■ Zuijchoriykett xnr ln na nt/ — Keine ■industrie wird unabhünqiq — (iefolqschafhabend bei der Vir " ( *J asftüH( ’ ~ Hanauer Dia maul - Poiixeidirektion München erbittet - ^rkd Nachjl. - Werbemaßnahmen - monat - Weih, mt hUf mi ,U i„ Sr/'mXr,, OI„ e ,m,ß m l l a,„M ,m XoremOr W „/„ im IV- zulV^meiSm der ei " sl ' v ' ll '9 e " Verfügung der Anlragsgegnenn MalfsS fl.r f n°7 5 end !' '«'«'sehenden Geld- oder Kalalorien Pro ?, f'er Zuwiderhandlung untersagt, in ihren die Behnimhm?i<ten. Anze.gen oder sonstigen Werbemitteln Gol^mr^dage von 585WO f^nn fragen. 6 U " ,ge " a " Se eine D “ b '~ auferleat ^ er f a,irens werden der Anlragsgegnenn aulerlegt. Der Streitwert w.rd auf 1000 Ml festgesefet. Berlin, den 29. Dezember 1934. Landgericht 9. Kammer für Handelssachen, gez. Knauer Mildbrand Kühne Ausgefertigt gez. Lehmann, Justizsekretär Rundfunkreklame — in Frankreich — verboten In voller Übereinstimmung mit den interessierten Kreisen und auf Grund der seit langem geäufeerlen Wünsche der Hörer hat der Postmmister Mandel angeordnet, dafe ab 1 1 35 i e de Reklame in den Sendungen der Sender: Radio-Paris Paris P T T Eiffel und Poste Colonial untersagt ist. Wann kommt das Verbot für die deutschen Sender? i ••• (VI 11160) Einstweilige Verfügung in Be'hn^wT. Balhoblfa^y'’ 0 '"'“ DeU,SC " en U "™ ad ' er Antragstellers Prozefebevollmächligter: Rechtsanwalt Dr. Erich Dickow in tw Im 0 34, Frankfurter Allee 12. uickow in Per- gegen die Firma Bruno Bader in Pforzheim, Simmlerstrafee 10, Antragsgegnerin, L. S. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts. (VI 1 ilflö)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder