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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (24. Juli 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hat der Lehrling es begriffen?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- ArtikelTagung des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks mit den ... 407
- ArtikelWenn Sie Ihr Geschäft verlegen wollen! 410
- ArtikelEinen Augenblick, bitte . . . . 411
- ArtikelLicht lockt Leute! 412
- ArtikelUnter der Lupe! 412
- ArtikelHat der Lehrling es begriffen? 414
- ArtikelSteuerfragen 414
- ArtikelSprechsaal 415
- ArtikelWochenschau der U 415
- ArtikelInnungsnachrichten 417
- ArtikelFirmennachrichten 418
- ArtikelPersonalien 419
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 419
- ArtikelBüchertisch 419
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 419
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 420
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST Nr - 30 414 = Hat der Lehrling es begriffen? Von Herrn Uhrmachermeisier Jakob Frick erhalten mir die folgende nette Zuschrift: einen Lehrling habe ich nun sechs Wochen. Heule habe ich ihm bei der Reparatur einer Runduhr mit 14-Tage- Oehwerk — die ich selbst ausfiihrte — die Abnützung der Zapfen und Lager erklärt und ihm gezeigt, wie ein Lager ersefet wird. Um nun zu erfahren, ob er die Sache logisch und richtig erfafet hat, gab ich ihm den Auftrag, über diese Arbeit ein kleines Aufsäfechen zu schreiben. Und siehe da — dieser kleine Ergufe ist das Ergebnis! „Die Uhr geht nicht mehr“, sagte der Junge, der eine Kiichen- uhr beim Uhrmacher abgibt. Der Uhrmacher nimmt die Uhr in die Werkstatt und macht sie auf. Als er das Werk heraus geschraubt hat, untersucht er die Zapfen. Endluft ist da, aber die Zapfen sind sehr abgenützt und rauh und wackeln im Loch hin und her. Da weife der Uhrmacher schon, was er tun mufe. Er spannt einen Bohrer ein, der ziemlich gröfeer ist als der Durchmesser des alten Lagers, und bohrt so das Lager grofeer. Dann entfernt er den Innengrat. Dann nimmt der Uhrmacher seinen Rollensenker und versenkt das gebohrte Loch au feen. Nun spannt er ein Stück Rundmessing ein, das in der Mitte durchbohrt ist, das dreht der Uhrmacher konisch und so dunn, dafe es halb ins Loch hineingeht, und zugleich dreht er ein Stückchen schief hinein, dann sticht er die Länge ab und schlägt das Messing in das Loch hinein, und dann wird das übrige Messing abgeschlagen. Dann wird das Lager mit dem Bunzen vernietet und mit dem Rollensenker versenkt. Dann wird das Lager für den Zapfen aufgeweitet, die Kanten gebrochen und das Lager geglättet. Dann werden die Zapfen geschliffen und poliert, dann wird das Rad in die Platine gestellt, und dieser Schaden ist behoben. Der Versuch wäre also gelungen, und ich glaube, dafe diese Methode nicht die schlechteste ist. Sicher ist, dafe er den Fehler, den er machte, indem er die Zapfen nach dem Füttern erst polieren wollte, in seinem Leben nicht wieder machen wird. Herr Lehrmeister, wollen Sie nicht auch einmal einen solchen Versuch machen mit Ihrem Lehrling? (111/1087) Steuerfragen bearbeitet von Dr. Hornuna, SleueriYndikm des Reichsinnungsverbandes Tur das Uhrmarher- handwerk Unterschiedliche Behandlung lau fender und sonstiger Bezüge beim Steuerabzug Beim Steuerabzug vom Ar beitslohn wird unterschieden zwischen dem laufenden Arbeits lohn und den sonstigen, ins besondere einmaligen Bezügen, die neben den regelmäfeigen Lohn- und Gehaltszahlungen gewährt werden. Zu den sonstigen Bezügen (Neben bezügen) gehören z. B. Gratifikationen, Jubiläumsgaben, Weihnachts- und Urlaubsgelder, auch Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer. Es ist dabei gleichgültig, ob solche Einnahmen vertraglich zugesichert sind oder ob sie freiwillig gezahlt werden. Von den sonstigen Bezügen beträgt die Lohnsteuer bei einem Ledigen 16 °/ 0 , bei anderen 10°/ o , wenn keine Kinderermäfeigung zusteht; im übrigen ermäfeigt sich die Steuer auf 8°/ 0 für ein Kind, auf 6°/ 0 für zwei, auf 3°/ n für drei und auf 1 °/ n beim Vorhandensein von weiteren Kindern. Wenn jedoch bei dieser Berechnungsart sich eine höhere Steuer ergibt, so können die sonstigen Be züge dem laufenden Arbeitslohn des lefeten Lohn- zahlungszeilraumes hinzugerechnet werden und die niedrigere, aus der Tabelle abgelesene Steuer An wendung finden. Zu den laufenden Bezügen gehören auch solche, deren Höhe sidi z. B. nach den jeweils erzielten Umsäfeen riditet und daher Sdiwankungen unterworfen ist. Die Bezüge müssen aber zu mehr oder weniger regelmäfeigen Lohnzahlungszeitpunkten bezahlt werden. Ebenso handelt es sidi natürlich um laufende Bezüge, wenn z. B. ein Arbeitnehmer vor der Fälligkeit vorsdiufeweise sich seinen Lohn auszahlen läfet. Ist ein Arbeitgeber nicht in der Lage, den fälligen Lohn zu zahlen, und wird der ge schuldete Monatslohn z. B. erst nach Anhäufung von drei Monatsbeträgen in einer Summe beglichen, so erfolgt Zerlegung des Gesamtbetrages in drei Beträge, für je einen Monat unter Anwendung der Monats - Lohnsteuertabelle. Wir machen nebenbei noch darauf aufmerksam, dafe vorsäfelich unvollständige und verspätete Ablieferung einbehaltener Lohnsteuer als Steuerhinterziehung an gesehen wird. Im Wege der Steueraufsidit wird durch die Lohnsteueraufeenkontrolle nachgeprüft, ob der Arbeit geber bei Vornahme des Steuerabzuges oder bei der Überweisung ordnungsmäfeig verfahren hat. Zinsherabsefeung für Privathypotheken Nachdem die Pfandbriefinstitute sowie die Spar kassen den Zinsfufe für Pfandbriefhypotheken bzw. Spar- kassenhypolheken auf 5 °/ 0 oder darunter gesenkt haben, soll jefet auch die Zinshöhe für Pi ivathypotheken, wofür zur Zeit noch 6 — 8 °/ 0 Zinsen keine Seltenheit sind, ge regelt werden Die Zinsen sollen durch Vereinbarung der Gläubiger mit den Schuldnern auf einen Safe ermäfeigt werden, der nach der allgemeinen Wirtschaftslage und den besonderen Umständen des einzelnen Falles an gemessen ist. Aufwertungshypotheken, bei denen bekanntlich der gesefeliche Zinsfufe 6 °/ 0 beträgt, sollen von der neuen Zinsregelung nicht betroffen werden. Ausgenommen bleiben ferner hypothekarisch gesicherte Forderungen, bei denen eine langfristige Beleihung nicht beabsichtigt war. Bei den übrigen Privathypotheken wird unterschieden zwischen solchen, die innerhalb 50 °/ 0 des Grundstücks einheitswertes liegen, und solchen Beleihungen, die durch eine über der Hälfle des Einheitswertes liegende Hypothek gesichert sind. Für die ersteren gilt ein Zinssafe von 5 0 0 als angemessen, während sich bei den übrigen dieser Safe um 1 / 2 — 1 °/ 0 . höchstens also auf 6%, erhöht. Können sidi Schuldner und Gläubiger über den an gemessenen Zins nidit einigen, so vermittelt der Riditer (Amtsgericht) auf Antrag die Vereinbarung. Kommt auch mit Hilfe des Richters eine Vereinbarung nicht zustande, so bestimmt der Richter den angemessenen Zins, der dann für die Zeit nach der Antragstellung gilt. Entfällt nur ein Teil einer Zinsrale auf die Zeit nach der Antrag stellung, so wirkt die riditerlidie Bestimmung für die ganze Rate. Erfolgt Zinsherabsefeung durch den Richter, so hat die Kosten des Verfahrens der Gläubiger, sonst der Schuldner, zu tragen.
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