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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (7. Februar 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zweifelsfragen im Wareneingangsbuch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- ArtikelEins, zwei, drei, im Sauseschritt . . . . 79
- ArtikelSchaufenster für den Schulanfang 81
- ArtikelZweifelsfragen im Wareneingangsbuch 82
- ArtikelWir lernen Schilder schreiben! 83
- ArtikelVerbesserung des Gewindeschneidens 84
- ArtikelSteuerfragen 86
- ArtikelWochenschau der U 87
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 88
- ArtikelInnungsnachrichten 89
- ArtikelFirmennachrichten 91
- ArtikelPersonalien 91
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 92
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 92
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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82 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 6 Zweifelsfragen zum Wareneingangsbuch Uber die Eintragungspflicht in das Wareneingangs buch treten in der Durchführung der Bestimmungen zahl reiche Zweifel auf, die von Fall zu Fall geklärt werden müssen. Wir veröffentlichen nachstehend einige solcher Fragen, die für die Uhrmacher wichtig sind: Gold aus Dubleeabfällen Der Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks hat an den Reichsminister der Finanzen die folgende Frage gerichtet: „In den Werkstätten der Uhrmacher, Optiker, Gold schmiede entfallen bei der Reparatur Dubleeteile, die an und für sich wertlos sind. Sie werden von den Reparateuren, da sie einen Wert für die Kundschaft nicht besifeen und von dieser auch nicht zurückverlangt werden, in der sogenannten Alt-Messingkiste ge sammelt. Wenn eine erhebliche Menge vorhanden ist, lohnt es sich, diese Abfälle an eine Scheideanstalt zu schicken, die sie einschmilzt und scheidet. Dabei ent fällt dann das im Dublee enthaltene Gold. Wenn in einem Reparaturbetrieb sich auch erst nach längerer Zeit eine genügende Menge derartiger Rückstände an sammeln, so kommen doch bei der Scheidung später einige Gramm Gold heraus. Ist dieses entfallende Gold im Wareneingangsbuch zu buchen?“ Der Reichsminister der Finanzen hat durch Bescheid vom 17. Dezember 1935 (S 1161-101 IHR) die Frage bejaht. Eintragung der Einkaufspreise in Buchstaben unzulässig Ein Uhrmachermeister hat dem Reichsminister der Finanzen folgendes geschrieben: „Ich benube, wie andere Uhrmacher, das Waren eingangsbuch zugleich als Lagerbuch. Die Einkaufs preise trage ich in meiner Buchstabenauszeichnung in das Wareneingangsbuch ein. Hinter der Rubrik des Einkaufspreises folgt in dem Buch der Tag des Aus gangs und der Verkaufspreis. Es kommt öfter vor, dab später ein Kunde über die Zeit des Kaufes oder über den Preis im Irrtum ist. Da lege ich ihm mein Lagerbuch vor. Es wäre aber peinlich, wenn der be treffende Kunde dann sofort den Einkaufspreis sehen würde. In" meinen Büchern habe ich seit 40 Jahren unbeanstandet die Einkaufspreise in Buchstaben an gegeben. Diese sind so leicht zu lesen, dab mein Sohn, der im ersten Lehrjahr bei einem anderen Uhr macher ist und sich nie um mein Geschäft bekümmert hat, die Preise, nachdem ich ihm den Schlüssel ge nannt habe, sofort lesen und auch addieren konnte. Ein Beamter des Finanzamts, der mein Buch geprüft hat, hat jedoch bemängelt, dab ich ich bei Eintragung der Einkaufspreise meine Buchstabenauszeichnung ver wendet habe." Dazu ist zu sagen: Es entspricht nicht den Vor schriften der Dresdner Verordnung, dab der Einkaufs preis nach einem Schlüssel (in einer Buchsfabenaus- zeichnung) eingetragen wird. Der Einkaufspreis mu& in Ziffern eingetragen werden. Trauringe aus Altgold Der folgende Tatbestand ist dem Reichsminister der Finanzen zur Entscheidung vorgelegt worden: Von den Uhrmachern und Juwelieren wird fast durchweg Bruchgold (alte Goldsachen) angekauft. Dieser Ankauf ist natürlich als Wareneingang ein tragungspflichtig. Später geben die Geschäftsinhaber das Gold zur Trauringfabrik und lassen hieraus Trau ringe fertigen. Die Trauringfabrik stellt ihren Ab nehmern hierfür den sogenanten Fassonpreis, d. h. den Arbeitslohn, in Rechnung. Für Material (Gold) wird nichts verlangt, weil das ja von dem Uhrmacher und Juwelier, wie gesagt, angeliefert worden ist. -Mub nun auch dieser Fassonpreis in das Wareneingangsbuch eingetragen werden? Der Reichsminister der Finanzen hat durch Bescheid vom 21. Oktober 1935 (S 1160B — 98 III R) entschieden: „Die Frage ist zu bejahen. Die Trauringfabrik hat aus dem Bruchgold, das sie von dem Uhrmacher oder Juwelier erhalten hat, neue (mit dem Bruchgold nicht identische) Waren hergestellt. Der Uhrmacher oder Juwelier erwirbt die neuen Waren von der Trau ringfabrik gegen Entrichtung des sogenannten Fasson preises. Die neuen Waren (die Trauringe) sind dazu bestimmt, von dem Uhrmacher oder Juwelier gewerblich weiterveräubert zu werden. Es liegen also die Voraus setzungen vor, unter denen nach der Dresdner Ver ordnung Eintragungspflicht besteht.“ Warenerwerb bei Auswahlsendungen Wann liegt bei Auswahlsendungen ein Warenerwerb vor? Der Reichsminister der Finanzen hat dazu in einem Erlab vom 28.Oktober 1935 (S 1160-235 IHR) ausgeführt: „§ 1, Absab 6, Safe 1 der Dresdner Verordnung gemäb sind die Eintragungen in das Wareneingungs- an dem Tag zu machen, an dem der gewerbliche Unternehmer den Warenposten erwirbt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob über den Warenposten eine Rechnung erteilt worden ist, und wann die Rechnung dem eintragungspfllichtigen Unternehmer (dem Erwerber des Warenpostens) zugeht. Werden Waren zur Auswahl zugesandt, so liegt ein eintragungspflichtiger Erwerb der Ware erst dann vor, wenn der gewerbliche Unternehmer (der Empfänger der Auswahlsendung) seine Wahl getroffen hat. Er mub dann die von ihm ausgewählte Ware in das Wareneingangsbuch eintragen. Dab der gewerbliche Unternehmer (der Empfänger der Auswahlsendung) seine Wahl getroffen hat, kann sich z. B. darin äubern, dab er dem Lieferer Mitteilung von der getroffenen Wahl macht, oder dab er die Waren, die er nicht behält, an den Lieferer zurücksendet.“ Reparaturen in fremden Werkstätten ausgeführt Eine Fachgruppe der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat den Reichsminister der Finanzen um Entscheidung über den folgenden Sachverhalt gebeten: Ein Schreibwarenhändler hat von einem Kunden einen Gold - Füllfederhalter zur Instandsebung erhalten. Er gibt den Gold - Füllfederhalter an die Füllfederhalter- Fabrik weiter. Die Fabrik führt die Instandsebung aus und sendet den ausgebesserten Gold - Füllfederhalter an den Schreibwarenhändler zurück. Dieser händigt den ausgebesserten Gold - Füllfederhalter dem Kunden aus. Der Reichsminister der Finanzen hat dazu in einem Bescheid vom 21. Oktober 1935 (S 1160 - 206 IIIR) das Folgende ausgeführt: „Der Schreibwarenhändler braucht den von Ihnen geschilderten Vorgang nicht in das Wareneingangsbuch einzutragen, wenn es sich au sschl ieblich um eine Instandsebung, also nicht um Lieferung von Ersab- oder Ergänzungsteilen handelt. Werden Ersah- oder Erganzungsteile geliefert (sebt z. B. die Füllfederhalter- Fabrik eine neue Feder in den Gold-Füllfederhalter ein), so handelt es sich in den Ersab- oder Ergänzungs-
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