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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (12. August 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- ArtikelHandwerker und Handelsregister 431
- ArtikelFür die Werkstatt 433
- ArtikelDie Zahl der Eheschließungen Und wieviel Uhren verkaufen Sie für ... 433
- ArtikelDein Brief - Dein Spiegelbild 434
- ArtikelSteuer und Recht 434
- BeilageSteuer und Recht (Folge 1) 1
- ArtikelDie Einigung der Uhrmacherschaft 435
- ArtikelWarum gelernter Uhrmacher? 435
- ArtikelWochenschau der U 436
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 438
- ArtikelFirmennachrichten 438
- ArtikelPersonalien 438
- ArtikelFragekasten 439
- ArtikelWirtschaftszahlen 440
- ArtikelTerminkalender 440
- ArtikelInnungsnachrichten 440
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST Julius Hanke Aufn. Privat Gnadenfrei. Am 14. August kann der bekannte Uhrmacher meister Julius Hanke seinen 70. Geburtstag feiern. Hanke ist weiten Kreisen dadurch bekannt geworden, daß er langjähriger Obermeister der Uhrmacherinnung Reichenbach im Eulengebirge und Ehrenobermeister der Uhrmacher innung Schweidniß war. Außer seiner handwerklichen Tätigkeit hat sich Hanke auch vielfach als Fachschriftsteller hervorgetan. Vielen Berufskameraden wird sein Buch: „Die Uhrmacherlehre“, nüß- lieh gewesen sein. Wir wünschen unserem Altmeister Hanke, der sich heute noch, körperlich rüstig, lebhaft für die Uhrmacherei interessiert, alles Gute und einen frohen, gesunden Lebens abend. (VI 3/9513) Offenburg (Baden). Uhrmachermeister, Optiker und Juwelier Alfred Meier, Rheinstraße 7, hat sein Haus umgebaut und er öffnet am 16. August ein Ladengeschäft an Stelle des bisher be triebenen Etagengeschäftes. St. Peter b. Freiburg (Baden). Seinen 70. Geburtstag konnte Berufskamerad Lambert Rohrer feiern. (VI 3/9505) Tübingen. Auf sein 100 jähriges Bestehen kann das Uhren geschäft Friedr. Seelos zurückblicken. (VI 3/9510) Würzburg Eine Gaulehrwerkstätte der DAF. des Uhr macherhandwerks, im Haus Innerer Graben 47, wurde kürzlich eröffnet. (VI 3/9520) Todestafel: Uhrmachermeister und Photohändler Ernst Gustav Schneider, Zwickau (Sa.). Uhrmacher Leopold Rombach, Stuttgart. Uhr macher Ludwig Schmidt, Nürnberg. Uhrmachermeister Anton Rößler, St. Wolfgang. Uhrmachermeister Friedrich Schmidt, Arzberg (Oberfrank.). Uhrmachermeister Paul Gerhard, Dresden- Loschwiß. Berufskamerad Paul Peyer, Köln. (VI 3/9522) fcaQeUatU** Wer liefert? Schrittzähler, Marke „Cadenzla". 5661. Es handelt sich um eine mikronartige Uhr, welche die Zahl der Schritte in der Minute zählt, einstellbar auf 50 bis 100 Schritt. Wer kann diesen oder ähnlichen Apparat liefern? Elektrische ‘/io - Stoppuhren. 5666. Wer stellt elektrische Stoppuhren ‘/io Sekunde als Wanduhr in Größe von etwa 400 mm her? Die Betätigung muß elektrisch erfolgen. (X/1442) Konlenänderung in der Buchführung erlaubt? 5683. Kann ich in der Handwerks-Buchführung einige Spalten anders bezeichnen, da mir dann die Einteilung noch vorteilhafter sein würde? (X/1430) P. K. in W. Antwort 5683. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie die Spalten des Kassenbuchs abändern. Die ge troffene Einteilung ist durchaus keine unbedingt zwingende, sondern sie kann je nach der Art des Geschäfts variiert werden. Um das zu ermöglichen, enthält z. B. schon die Ein- nahmeseite Freispalten. Bei der Ausgabenseite war leider die Einfügung einer unbeschrifteten Spalte nicht möglich, weil sonst das Format hätte verbreitert werden müssen. Es ist aber, wie gesagt, ohne weiteres zulässig, die Spaltenüberschriften zu verändern. Vielfach werden auch die beiden Spalten „Geschäfts unkosten“ und „Geschäftssteuern" zusammengelegt, was auch nicht unpraktisch ist, weil ja im Laufe eines Jahres höchstens 16—20 Buchungen für Geschäftssteuern notwendig sind. Wenn diese Beträge mit unter „Allgemeine Geschäftsunkosten“ lauten, so stellt ein späteres, eventuell notwendiges Heraus- zichen der Beträge keine allzu große Arbeit dar. Endlich kann auch die Spalte „Bemerkungen" als laufende Buchungsspulte genommen werden. (X/1431) Sind Hausreparaturen abzugsfähig? 5684. Ich habe in meine Wohnung eine W.-C.-Anlage ein bauen lassen; kann ich die Kosten dafür von der Steuer in Abzug bringen? (X/1432) p. K. in W. Antwort 5684. Wir nehmen an, daß Sie die Frage als Eigentümer des Grundstücks stellen. Die Ausgaben für eine W.-C.-Anlage stellen somit Instandsetzungs- bzw. Reparatur kosten dar. Ebenso verhält es sich für Hausinstandsetzungen (Eensterstreichen usw.). Alle diese aufgewendeten Kosten können Sie von den Mieteinnahmen bei der Steuererklärung in Abzug bringen. Auf die Miete für die eigene Wohnung können Sie diese Kosten nicht verrechnen. Sind Sie jedoch Mieter einer Woh nung und verpflichtet, derartige Reparaturen auszuführen, so können Sie die Kosten, soweit sie auf die Geschäftsräume ent fallen, als Geschäftsunkosten verbuchen, die übrigen für die Wohnung aufgewendeten Kosten jedoch nicht in Ansaß bringen. (X/1433) Wiederherstellung des Zustandes vor dem Einzug 5685. Ich habe mein Geschäft für Ende Mai verlegt, nun verlangt der frühere Hauswirt von mir, ich sollte die noch am Lenster befindlichen Markenuhrschilder (Glas) entfernen. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich selbiges ablehnen? (X/1434) H. D. i. T. Antwort 5685. Nach Beendigung des Mielverhältnisses hat der Mieter die Sachen zurückzugeben, und zwar grundsätz lich in demselben Zustande, in welchem er sie empfangen hat. Eingeschränkt wird der Anspruch auf unveränderte Zurückgabe durch die Bestimmung des § 548 BGB., der besagt, daß der Mieter die. durch den vertragsmäßigen Gebrauch der Sachen herbeigeführten Veränderungen und Verschlechterungen nicht zu vertreten hat. Dafür, daß z. B. die Tapeten verblaßt sind, die Decken nicht mehr weiß sind, oder die Farbe von den Fuß böden abgetreten ist, braucht der Mieter daher nicht auf zukommen, wenn es sich um die rechtmäßigen Folgen des Miet gebrauches handelt. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsachen versehen hat, muß er bei ihrer Rückgabe fortnehmen. Das gilt namentlich auch von Ladenschildern, grundsäßlich auch von dem Namensschild eines Mieters. Das gleiche gilt auch für die von Ihnen an dem Schaufenster angebrachten Marken uhrschilder, so daß Sie zu deren Entfernung verpflichtet sind. (X/1435) Tauschgeschäfte zwischen Fabrikanten und Uhrmacher 5686. Sind Altgoldanlieferungen an meine Fabrikanten um- saßsteuerpflichtig, auch wenn es sich nur um eine Inzahlung nahme handelt? (X/1436) A. B. in K. Antwort 5686. Wenn die Hersteller von Gold- und Silberwaren bei der Lieferung an Uhrmacher Bruchgold, Bruch silber u. dgl. in Zahlung nehmen, so liegt insoweit ein umsaß- steuerbares Tauschgeschäft vor. Entgelt der Lieferung ist der Wert der in Gegenrechnung genommenen Edelmetalle und ge gebenenfalls ein zusäßlicher Barbetrag. Der Uhrmacher ist für die Lieferung von Edelmetallen nur dann steuerfrei, wenn die Vorausseßungen des § 4, Ziff. 4 UmsStG. gegeben sind. Die Vorlage einer Weiterveräußerungs bescheinigung genügt allein nicht zum Nachweis dieser Voraus seßungen. Erforderlich ist unter anderem auch, daß der Uhr macher das Bruchgold usw. als solches erworben und nicht bei einer Be- oder Verarbeitung alter Schmuckstücke u. dgl. ge wonnen hat. Auch die übrigen Voraussetzungen des § 21 UmsStDurchfBest. "müssen gegeben sein. Steuerfreiheit kommt z. B. nicht in Betracht, wenn die Einzelhandelsumsäße des Uhr machers nach seinen im vergangenen Kalenderjahr abgegebenen Umsaßsteuervoranmeldungen mehr als 75 % des Gesamt- umsaßes betragen haben. (X/1437) Inzahlungnahme von Altgold des Kunden 5687. Ist die Inzahlungnahme von Altgold bei meinen Kunden ebenfalls steuerpflichtig? (X/1438) Antwort 5687. Nimmt ein Uhrmacher bei der Lieferung eines Schmuckstückes oder einer anderen Ware von seinem Kunden Bruchgold, Bruchsilber u. dgl. unter Anrechnung des Wertes in Zahlung, so hat er neben dem Barerlös den Wert des Bruchmetalls zu versteuern. (X/1439) Lieferung von Altgold zur Umarbeitung 5689. Wie ist die Rechtslage, wenn ich meinem Liefe ranten Altmaterial zur unmittelbaren Verarbeitung in meinem Aufträge einsende — also ein regelrechter Werkvertrag ge schlossen wird? (X/1440) Antwort 5688. Wird über die Verarbeitung von Gold zu Schmuckstücken u. dgl. ein Werkvertrag geschlossen, so ist nur der Werklohn beim Hersteller steuerpflichtig. Der IJhr- V
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