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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (13. Juni 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhren-Kunstwerke
- Autor
- Hüseler, K.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- ArtikelBetriebskameradschaft 201
- ArtikelEine noch gültige Form des Kundendienstes 202
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 202
- BeilageSteuer und Recht (4. Jahrgang, Folge 5) 11
- ArtikelUhren-Kunstwerke 203
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 205
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 206
- ArtikelFirmennachrichten 206
- ArtikelPersönliches 206
- ArtikelInnungsnachrichten 206
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 206
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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St 66. JAHRGANG / 1941 / N R. 24 205 leuchtenden Farbenpracht, und endlich unterstreichen Perlen und Steine die Hauptlinien. Das Gehäuse ist zum Kunstwerk an sich ge worden. Damit hängt es ja auch zusammen, daß man im 18. Jahr hundert die Uhr oft frei sichtbar trug. Besonders hingewiesen sei hier bei auf das sogenannte „Chatelaine“, eine Art Anhängekette, von der die Sammlung zwei wertvolle Beispiele enthält. Ein seltener, glück licher Zufall hat uns übrigens auch noch die Etuis für diese’ beiden Stücke erhalten, die sonst meist im Laufe der Zeit verloren sind. Im frühen 18. Jahrhundert werden Tisch- und Turmuhr mit ihren vergoldeten Metallgehäusen dann abgelöst von der sogenannten „Stand uhr“, die im kastenförmigen Holzgehäuse ebenfalls noch auf dem Tisch oder der Kommode steht und durchschnittlich 50 bis 60 cm hoch ist. Der größere Rauminhalt des Gehäuses gestattete die Unterbringung umfangreicher Werke, die neben den Tagesstunden oft noch die Mond phasen, die Monate und das Datum anzeigen. Eines aber muß man bei Betrachtung und Wertung solcher Uhren stets bedenken: nicht Durchschnittsarbeiten der verschiedenen Jahrhunderte sehen wir in einer solchen Sammlung, sondern deren jeweilige Spitzenleistungen. Das Durchschnittliche ging zugrunde, das Außergewöhnliche wurde be wahrt und erhalten. Diese notgedrungene, etwas summarische Übersicht wäre unvoll ständig, wenn sie nicht noch kurz einige besonders auffällige, ja zum Teil einmalige Stücke erwähnte. Da ist zunächst der Typ der sogenannten „Sägeuhr“, bei der die Schwerkraft des Werkes, das an einer gezahnten Messingstange herab gleitet, die Antriebskraft bildet. — Auf ähnlichem Prinzip beruht die „Uhr auf schiefer Ebene“, die vermutlich noch im 18. Jahrhundert ent- entstanden ist. — Zweifellos für den Laien am verblüffendsten, aber auch für den Fachmann überaus interessant, ist endlich eine „Kugel lauf-Uhr“, die ein Artillerieoffizier um 1810 konstruierte. Unwillkür lich wird man an das alte Problem des Perpetuo mobile erinnert; denn auf einer um die Mittelachse drehbaren schiefen Ebene läuft innerhalb von 60 Sekunden eine Kugel in eingetieften Rillen im Zickzack entlang, die — jedesmal am Ende ihres Weges — die Ebene zum Kippen bringt, um dann ihren Lauf in umgekehrter Richtung fortzusetzen. Diese Kugel in ihrem scheinbar ewigen Lauf, der unwillkürlich an das Auf und Ab von Flut und Ebbe erinnert, ist wie ein Symbol menschlicher Zeitmessung überhaupt. Aber wie gering erscheinen die für uns meßbaren Zeitspannen im Vergleich zu dem ewigen Kreislauf der Gestirne. W&eJien leliatL der ,/2t” -DCuast Die Präsidialkanzlei des Führers teilt mit: Auf Grund der Verordnung über die verbindliche Einführung von Xormen-, Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie von Güte- und Be zeichnungsvorschriften vom 8. September 1939 (RGBl. I, S. 1745) in Verbindung mit dem Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 5. Juli 1940— III B. L. 16/40 — ordne ich an, was folgt: § 1 Die Herstellung von Bändern für die nach dem 30. Januar 1933 gestifteten Orden und Ehrenzeichen einschließlich ihrer Verkleinerungen ist vom 1. Juli 1941 ab nur Firmen gestattet, die im Besitz einer Ge nehmigung der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers sind. Die Genehmigung ist bei der Leistungsgemeinschaft der deutschen Ordenshersteller, Hagen i. W., Elberfelder Straße 21, zu beantragen, die die Anträge mit ihrer Stellungnahme an die Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers weiterleitet. Vor mengenmäßiger Anfertigung der Bänder sind der Präsidial kanzlei des Führers und Reichskanzlers Muster nebst einem Zeugnis des Staatlichen Materialprüfungsamtes Berlin - Dahlem, Unter den Eichen 86 — 87, vorzulegen. § 2 Für die Bänder darf vom 1. Oktober 1941 ab mit Ausnahme von Weiß und Schwarz nur Indanthrenfarbe verwendet werden. § 3 Zuwiderhandlungen sind in Gemäßheit der 2. Verordnung zur Durch führung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. I, S. 936) strafbar. ■Berlin, den 26. Mai 1941. Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers, gez. Dr. Meißner. Neuordnung des Expreßgutverkehrs mit den besetzten Westgebieten Wie die Wehrmacht-Verkehrsdirektion Brüssel bekanntgibt, sind die Bestimmungen für den Expreßgutverkehr zwischen Deutschland und den besetzten Westgebieten neu geordnet worden. Danach werden der Beförderung von Expreßgut im Verkehr zwischen den besetzten Ge bieten in Belgien und in Frankreich untereinander und mit dem Deut schen Reich die einschlägigen Tarife nach dem Stande vom 1. Mai 1940 roit folgenden Abweichungen zugrunde gelegt: Die durchgehende Ab fertigung wird nur in bestimmten Verbindungen zugelassen, Auskunft hierüber erteilen die Güterabfertigungen. Eine Beförderungspflicht der Eisenbahn besteht nicht. Die An nahme von Expreßgut kann auf bestimmte Gewichtsmengen für jeden Tag beschränkt werden. Die nach den Tarifen nur bedingungsweise zur Beförderung zu- “dassenen Gegenstände mit Ausnahme von Filmen in festen, dichten, sicher verschlossenen Holzbehältern (Kisten, Kübeln, Fässern) oder in Marken Pappschachteln sind von der Beförderung als Expreßgut aus geschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Angabe des Interesses an der Lieferung. Die Eisenbahn haftet nicht für verspätete Auslieferung des Expreß- | u tcs. Sie haftet auch nicht für gänzlichen oder teilweisen Verlust oder ar Beschädigung des Gutes, wenn der Schaden durch Umstände her- beigeführt worden ist, die mit Kriegsereignissen in ursprünglichem Zu sammenhang stehen. p. Die Beförderungspreise sind nach den Binnentarifen der beteiligten l8 enbahnverwaltungen festgesetzt. (DVN. Nr. 122.) Preise für elsässische, lothringische und luxemburgische Güter und Leistungen Nach einer Verordnung vom 26. Mai 1941 gelten nunmehr für elsässische, lothringische und luxemburgische Güter und Leistungen im Verkehr mit dem Inland die inländischen Preise für vergleichbare deutsche Güter und Leistungen als Höchstpreise. Für die Uhrmacher schaft ist diese Bestimmung von Bedeutung, wenn sie aus dem Elsaß Uhren oder Ersatzteile bezieht. Sendungen nach der Untersteiermark, Südkärnten und Krain Wie der Verbandsleiter des Deutschen Eisenbahn - Verkchrsver- bandes in Essen bekanntgibt, braucht die Ausfuhr von Waren nach der Untersteiermark, Südkärnten und Krain ab sofort nicht mehr durch Abgabe von Exportvalutaerklärungen angemeldet zu werden. Telegraphendienst mit Kroatien Jetzt sind Telegramme aus dem Reich, den deutschen Ostgebieten, dem Protektorat Böhmen und Mähren, dem Generalgouvernement, Luxemburg, dem Elsaß und aus Lothringen nach allen Orten in Kroatien zugelassen. Anordnung über die Höchstaufschläge beim Verkauf von Haus- und Küchengeräten im Einzelhandel im Gau Danzig- Westpreußen Der Reichsstatthalter in Danzig - Westpreußen erließ unter dem 19. April 1941 eine Anordnung über die Höchstaufschläge beim Verkauf von Haus- und Küchengeräten durch den Einzelhandel. Die Anordnung ist abgedruckt im „Verordnungsblatt des Reichsstatthalters“ Nr. 30/1941. Uhrmacher des Reichsgaues Danzig-Westpreußen, die diese Waren führen, werden gebeten, sich die Anordnung zu beschaffen. Die An ordnung ist am 1. Mai 1941 in Kraft getreten. Prüfungsgebühren für Handtverksprüfungen von Kriegsversehrten Der Reichsstand des deutschen Handwerks gibt bekannt: „Mit Erlaß vom 16. April 1941 — III BL 2855/41 — hat der Herr Reichswirtschaftsminister angeordnet, daß Kriegsversehrten auf Antrag die Gebühren für die Meisterprüfung ermäßigt oucr erlassen werden können. Auf unsere Rückfrage im Reichswirtschaftsministerium wurde uns mitgeteilt, daß dieser Erlaß sinngemäß auch auf die Gesellenprüfungs gebühren Anwendung finden kann.“ Steuern vor Abschöpfung Der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef W 7 agner, sprach am 27. Mai 1941 in Zoppot vor Vertretern der Wirtschaft des Reichsgaues Danzig-Westpreußen über die Anwendung des § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung in den eingegliedcrten Ostgebieten und ging hierbei auch auf einige Fragen ein, die in der letzten Zeit bei der Durchführung der Kriegswirtschaftsverordnung im Reich erörtert wor den sind. Für die eingegliederten Ostgebiete, in denen die Preisvorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung nicht unmittelbar gelten, kündigte er den unmittelbar bevorstehenden Erlaß beson derer Bestimmungen an, die die Abschöpfung von Kriegs gewinnen auch in diesem Teil des Großdeutschen Reiches regeln und unffer Abweichung von den für das übrige Reichsgebiet bereits er gangenen Anweisungen der besonderen wirtschaftlichen Lage der Ostgebiete in vollem Umfange Rechnung tragen werden. Für das Gesamtrejch von Interesse sind vor allem die Ausfüh rungen, die der Reichskommissar über das Verhältnis der Gewinn- abschöpfungsaktion zur Steuerpolitik machte. Er betonte noch einmal
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