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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190301002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19030100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19030100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Organfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1903 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 27
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 39
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 54
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 67
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 83
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 95
- ArtikelCentral-Verband 95
- ArtikelEinladung zur Feier des 25jährigen Jubiläums der Deutschen ... 96
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 96
- ArtikelTagesfragen 96
- ArtikelZur Organfrage 97
- ArtikelDie astronomische Kunstuhr des Straßburger Münsters (Fortsetzung ... 98
- ArtikelAugsburger Kunstuhr aus dem 17. Jahrhundert 99
- ArtikelSonnenuhren mit Stundenschlag 100
- ArtikelSchaufenster mit Spiegelung 101
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 103
- ArtikelVerschiedenes 104
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 106
- ArtikelArbeitsmarkt 105
- ArtikelKunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 107
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 123
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 137
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 153
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 167
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 183
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 199
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 215
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 231
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 245
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 259
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 271
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 283
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 297
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 311
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 327
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 28.1903 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 8. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 97 sind, dann aber auch dadurch, dass sie die Yeräusserung von Waren übernehmen, die aus besonderen Gründen ä tout. prix losgeschlagen werden sollen. Hierbei spielt, die Geldverlegenheit von Fabrikanten und Händlern eine bedeutsame Rollo. Beispiels weise ist es — wio der Handelskammer zu Chemnitz von zu verlässiger Seite berichtet wurde — vorgekommen. dass ganze Waggonladungen mit Schubwaren von Fabrikanten und Händlern zur Auktion gebracht wurden, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befanden. Dieser Weg wird so lange betreten, bis die Fabrik und der Laden leer, die Waren zum Schaden der reellen Ge schäfte verschleudert sind und die Gläubiger leer ausgehen. Dabei haben die Auktionatoren schon, sozusagen, System in die Sache gebracht. Denn die Verhältnisse liegen zur Zeit derartig, dass sieh nicht nur die in Geldverlegenheit befindlichen Personen in ihrer Bedrängnis an Auktionatoren wenden, sondern dass diese letzteren direkt ihre Leute suchen, und zwar natürlich in der Hauptsache Geschäftsleute, von denen sie in Erfahrung gebracht haben, dass sie schwach stehen. Durch Annoncen oder Cirkulare bieten Auktionatoren aus grossen Städten allenthalben ihre Dienste an. indem sie sofortige Abrechnung und Regulierung in Aussicht stellen und ausserdem die strengste Diskretion znsichern. Aus allen diesen Gründen muss es, ebenso im Interesse des Publikums wie des soliden Kaufmannsstandes, erwünscht erscheinen, den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren genau und schärfer als bisher zu überwachen und Bestimmungen zu treffen, durch welche die geschilderten Auswüchse möglichst beschnitten werden. In der Hauptsache dürften folgende Vorschläge Beachtung verdienen: Um das Unternehmen des Auktionators gehörig kontrollieren zu können, müsste die gleichzeitige Führung eines Verkaufsgeschäftes und eines Versteigerungsgeschäftes verboten werden. Grundsätz lich von der Versteigerung auszuschliessen wären Lebensmittel und neue W T aren (sogen. Partiewarenl; Ausnahmen hiervon könnten zugelassen werden in folgenden Fällen: wenn es sich um Versteigerung handelt, die auf Grund der dem Versteigernden oder dessen Auftraggeber gesetzlich eingeräumten Ermächtigung (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch § 383, Handelsgesetzbuch §§ 373, 375, 473) vorgenommen werden; wenn Konkursmassenbestände oder Nachlassgegenstände veräussert werden sollen: wenn die Versteigerungen die ortsübliche Form des Verkaufes von Waren im grossen darstellt; wenn Gegenstände der bildenden Kunst, Antiquitäten oder Münzen, insbesondere ganze Kunstsammlungen, versteigert werden sollen; endlich in jenen Fällen, in denen zufolge unvorhergesehener Umstände der Zweck, der mit der Anschaffung von Waren verfolgt wurde, hinterher in Wegfall gekommen und daher der bestimmungsgemässe Gebrauch der Gegenstände vereitelt worden ist (z. B. Versteigerung einer Braut ausstattung wegen Aufhebung des Verlöbnisses). Weiterhin müsste, um unredliche Manipulationen zu verhüten, bestimmt werden, dass die Auktionatoren fremde Ware nur auf Grund eines schriftlichen Auftrages versteigern dürften, der den Namen (die Firma) und die Wohnung des Auftraggebers, die Herkunft, Art, Menge und den Wert der Waren, sowie die etwaigen besonderen Bedingungen für die Versteigerung zu enthalten hätte. — In dem erwähnten Gutachten der Handelskammer zu Chemnitz wird ferner empfohlen: 1. Als Auktionatoren nur völlig unbescholtene Leute zuzu lassen; 2. ihren Geschäftsbetrieb behördlicher Aufsicht zu unter stellen; 3. die Versteigerung polizeilich überwachen zu lassen; 4. das Aufstellen von Personen, die als vermeintliche Kauflustige die Angebote in die Höhe treiben, bei Strafe zu verbieten; 5. dem Auktionator das Mitbieten auf die Waren und den Ankauf derselben, sei es direkt, sei es durch Mittelspersonen, zu unter sagen; 6. die Ausstellung der Versteigerungsgegenstände zum Zwecke der Besichtigung vor und in den Versteigerungsterminen vorzuschreiben und anzuordnen, dass bei Waren, wie Cigarren. Flaschenweinen u. s. w., gegen Bezahlung Proben verabfolgt werden müssten; 7. zu bestimmen, dass die Waren in der gleichen Reihenfolge versteigert werden müssen, wio sie in einem vor der Auktion der staatlichen oder der städtischen Verwaltungsbehörde vorzulegenden Verzeichnisse aufgeführt sind; 8. bei der Ver steigerung von Gold- und Silberwaren die vorherige Taxation durch vereidigte Sachverständige zur Pflicht, zu machen; 9. vor zuschreiben, dass der Zuschlag an den letzten Bieter nach er folgtem dreimaligem Aufrufe der gebotenen Summe zu erfolgen habe, wenn nicht vorher ein Minimum bekannt gegeben worden ist, das erreicht werden muss, wenn der Zuschlag erteilt werden soll. Endlich wäre in Erwägung zu ziehen, ob die Verabreichung von Spirituosen bei Versteigerungen zu verbieten sei. Ein solches Verbot, erscheint, nur dann empfehlenswert, wenn gleichzeitig angeordnet, würde, dass Auktionen bloss in bestimmten öffent lichen Verkaufsräumen abgehalten werden dürfen. Denn sonst würde es zur Folge haben, dass die Auktionen, die jetzt vielfach in Wirtshäusern stattfinden, in die Privatwohnungen der Auktionatoren verlegt würden, wo sich eine genaue Kontrolle erheblich schwieriger handhaben lässt. Die Wirkungen eines derartigen Verbotes dürfen überhaupt nicht allzu hoch angeschlagen werden, da es sich immer nur auf das Lokal selbst beschränken könnte und stets leicht zu umgehen wäre. Wir sehen: Es sind manche Punkte, die bei einer Regelung des Versteigerungswesens berücksichtigt werden müssen, manche Schwierigkeiten, die sich dieser Regelung entgegenstellen. Allein, wie schon das Beispiel Prcussens und Bayerns lehrt,, handelt es sich nicht um eine unlösbare Aufgabe. Ohne Frage werden Mittel und Wege gefunden werden, die zu einer Beseitigung der in der Geschäftsführung der Auktionatoren eingerissenen Miss bräuche führen. — Zur Organfrage. Aus Breslau. EgHgamlnter den mancherlei Kundgebungen, welche aus Ver- gEBM anlassung des „Offenen Briefes“ vom 12. Januar d. J. mir zugegangen, erhielt, ich auch nachstehendes Schreiben *—— des geschätzten Collegen Knoifel, welcher auf dem VI. Verbandstago in Leipzig das Referat über den damals mit Herrn Wilhelm Knapp vereinbarten Vertrag des Central-Ver bandes erstattete. Sehr erfreulich war mir der Inhalt des Briefes in Bezug auf seine Tendenz: „das fernere Gedeihen unseres Central- Verbandes“. und die mancherlei beherzigenswerten Ratschläge des geehrten Herrn Collegen erschienen mir in dem Masse für die Oeffentlichkeit. geeignet, dass ich von dem Herrn Verfasser die Gestaltung weiterer Bekanntgabe durch unser Organ erbat. Nach dem meinem Wunsche Folge gegeben, spreche ich nur noch die Hoffnung aus, dass die Festtage unseres Central-Yerbandes im Juli und August — Glashütte und Mainz — nicht vorüber gehen mögen ohne persönliche Teilnahme des lieben Collegen. A. Engelbrecht-Potsdam. Breslau, den 21. März 1903. Hochgeschätzter Herr Kollege! Mit grossem Interesse habe ich den von Ihnen und dem lieben Kollegen Baumgarten Unterzeichneten offenen Brief an den Vorstand des Vereins Berliner Uhrmacher gelesen, ebenso habe ich die verschiedenen Aeusserungen der einzelnen Vereine und einzelner Kollegen zu dieser Streitfrage verfolgt, Leider habe ich zu meinem grossen Bedauern wiederum daraus ersehen müssen, dass vielfach nur die persönlichen An sichten, zum Teil hervorgerufen durch Abneigung gegen das „Allgem. Journal der Uhrmacherkunst“, weil es nicht auf der Höhe seiner Konkurrenz steht, teils aber auch durch die Sonder interessen, Veranlassung gegeben haben, zum Schaden des Central- Verbandes in dieser Streitfrage vorzugehen. Würden die Uhrmacher alle Sonderinteressen hinten ansetzen und nur einzig und allein die Hebung des Uhrmacher gewerbes als gemeinsames Ziel zu erstreben suchen, so bietet der Central-Verband, weil er unabhängig und von Kollegen geleitet wird, in erster Reihe die sicherste Gewähr zur Erlangung dieses Zieles. Würden ferner die Uhrmacher Deutschlands ohne Vorurteil sämtliche das „Allgemeine journal der Uhrmacherkunst“ als Organ des Central-Verbandes nur ausschliesslich allein als ihr Fachorgan mithalten und nur allein in diesem ihre Mitteilungen und Fach-
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