die Wappen betrifft, immer wieder auf den Eins wand stoßen, daß das Wappen festliege und keiner Änderung unterworfen werden dürfe. Doch lehrt ein Blick in die Vergangenheit, daß zu allen Zeiten immer nur der Inhalt des Wappens maßgebend war, der von den Künstlern im Sinne des Zeitstils umgebildet wurde. Es ist zu wünschen, daß die Bemühungen des Reichskunstwarts um eine vorbildliche amtliche Graphik den Ländern zur Mahnung wird. Die Pflicht, allen amtlichen Veröffentlichungen eine einwandfreie, wmrdige Form zu geben, ist noch keineswegs von allen Behörden anerkannt. Nur wenige vereinzelte Versuche der Neugestaltung sind bisher unternommen. Der Staat braucht die Werbekraft einer guten Graphik im gleichen Maße wie private Unternehmen, er hat darüber hinaus auch aus kunstpädagogischen Gründen vorbildlich vorzugehen. Was auf dem Gebiet der amtlichen Graphik aus künstlerischen Forderungen angestrebt worden ist: die oft sehr verschiedenen Wappen der Länder gleichsam auf einen Nenner zu bringen, kann zu« gleich als Symbol Deutschlands wirken: Einheit und Geschlossenheit nach außen, Mannigfaltigkeit und vielgestaltige Lebendigkeit im Innern. iCHLESISClIE FAHNE IM REICHSTAG AM TAGE DER ABTRETUNG OBERSCHLESIENS 50