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Gebrauchsgraphik
- Bandzählung
- 10.1933,8
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 4790-10.1933
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Gebrauchs- und Reklamegrafik 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id397892187-193300800
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id397892187-19330080
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-397892187-19330080
- Sammlungen
- Kunst
- Zeitgenössische Kunst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die berufsständische Organisation der Werbeberater und Reklamefachleute in Italien
- Autor
- Barth, Eugen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Italien
- Titel
- Internationaler Reklamekongress Rom- Mailand 17-21. 9. 1933
- Autor
- Barth, Eugen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ort
- Italien
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftGebrauchsgraphik
- BandBand 10.1933,8 -
- DeckelDeckel -
- ZeitschriftenteilGewerbliche Anzeige I -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- WerbungSchriften: Fanal und Flamme -
- TitelblattTitelblatt -
- ArtikelWilli Petzold 2
- ArtikelFragen des Kunstunterrichts Teil 1 10
- ArtikelFahrt in Glück. Preisauschreiben des österreichischen ... 22
- ArtikelKarl Straub 26
- ArtikelNeue Plakate der Londoner underground 32
- ArtikelMaria Malachowa 42
- ArtikelHajek Halke 48
- ArtikelAlbert Rose. Tageszeitungsanzeigen und Empfehlungskarten 54
- ArtikelErnst Erbe 57
- ArtikelDie berufsständische Organisation der Werbeberater und ... 61
- ArtikelInternationaler Reklamekongress Rom- Mailand 17-21. 9. 1933 62
- ArtikelÜber die Anwendung des Hakenkreuzsymbols 64
- ArtikelBDG Mitteilungen Bundes deutscher Gebrauchsgraphiker. Bericht ... -
- ArtikelNational - Sozialist. Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute 65
- ArtikelFragen des Kunstunterrichts Teil 2 (Fortsetzung) 66
- ArtikelWirtschaft und Werbung. Marktanalytisches Archiv 68
- ArtikelBesprechungen 70
- PersonenregisterAdressenverzeichnis zu Heft 8 72
- ZeitschriftenteilGewerbliche Anzeige II -
- DeckelDeckel -
- BandBand 10.1933,8 -
- Titel
- Gebrauchsgraphik
- Autor
- Links
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stehenden Fachsektionen der Werbeberater und Rekiamefachleute zusammen. Man hat in Italien diese straffe Zentralisierung aller Interessen der Werbeberater und Reklame fachleute sehr günstig empfunden, insbesondere auch die enge Verbindung mit der Regelung all gemeiner verkehrspolitischer Fragen. Sowohl die allgemeinen als die fachlichen Interessen der Werbeberater und Reklamefachleute sind bei grundsätzlicher Trennung wieder in einer gemein samen Spitze zusammengefaßt. Der Fachverband arbeitet neben der allgemeinen gesetzlichen Be rufsvertretung nach den gleichen Richtlinien wie diese, die von der Confederazione del Com- mercio in gemeinsamer Zusammenarbeit be schlossen wurden. Auf diese Weise ist dafür Sorge getragen, daß grundlegende Fragen der Werbeberater und Reklamefachleute nur von den mehr oder minder unmittelbar beteiligten Kreisen behandelt werden, ehe sie zur Beschlußfassung den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden, falls nicht die Richtlinien für die korpo rative Betätigung der Confederazione del Com- mercio den Erlaß allgemein bindender Vor schriften an sich ermöglichen. In diesem Zusam menhang muß festgestellt werden, daß neuer dings Absichten auftauchen, das korporative System in Italien weiter auszubauen. Man hat es seither als besondere Stärke empfunden, daß sich die Confederazione del Commercio und mit ihr die Federazioni Provinciali und Federazioni Nazionali den stets ändernden Erfordernissen als sehr anpassungsfähig erwiesen. Für die Werbeberater und Reklamefachleute würde sich, falls der in Aussicht genommene Umbau tatsächlich vorgenommen wird — und alle Anzeichen deuten darauf hin, daß dies der Fall ist — ergeben, daß die Confederazione del Commercio die Berechtigung erhält, Rechts normen von gesetzbildender Kraft für ihre bestimmten Wirtschaftsgebiete zu schaffen. Lediglich der Ministerpräsident hat hiergegen ein Vetorecht. Uebt er es nicht aus, so wird aus einem Gesetzesvorschlag der Confedera zione nach Beratung im korporativen Nationalrat ein vollgültiges Gesetz. Dies würde eine ganz wesentliche Stärkung des wirtschaftlichen Selbst verwaltungsrechts bedeuten, indem auf diese Weise für die Werbeberater und Reklamefach leute ohne Inanspruchnahme gesetzgebender po litischer Körperschaften Rechtsvorschriften auf ihrem engsten Fachgebiet erlassen werden können, an welchen nur die beteiligten Kreise mitgewirkt haben. Hier wird sich auch für die ört lichen und provinziellen Vertretungen der Werbe berater und Reklamefachleute, vor allem für den Reichsfachverband, die Federazione Nazionale Ausiliari del Commercio e della Pubblicitä nicht nur hinsichtlich der für diese Gesetzgebung zu machenden Vorschläge, sondern auch für die Ueberwachung ihrer Durchführung ein neues, vielleicht das wichtigste Arbeitsgebiet ergeben. INTERNATIONALER REKLAMEKONGRESS ROM-MAILAND 17-21. SEPTEMBER 1933 EINLADUNG Der Kontinentale Reklame-Verband, Italien- Sektion, und die Confederazioni Nazionali Fasciste dell’lndustria e del Commercio ladet zur Teilnahme an dem Internationalen Reklame kongreß ein, der vom 17. bis 21. September 1933 in Rom und Mailand stattfmden wird. Das Organisationskomite: Luigi Dal Monte, Präsident; Miotti cav. Felice, Vizepräsident; Caimi comm. Nino, Ricciardi cav. dott. Ce- sare, Guido Mazzali, Ferrieri dott. Enzo, Gualtieri cav. uff. Domenico. Der Kongreß findet zur Zeit der Ausstellung der faschistischen Revolution, der Triennal-Ausstellung für Raumkunst in Mailand und während der Dauer des Heiligen Jahres statt. Den Kongreßteil nehmern stehen daher bedeutende Bahntarif- Ermäßigungen von allen Grenzstationen Italiens bis Rom, wie auch wesentliche Erleichterungen für den Besuch von Firenze, Neapel und Pompei, der oberitalienischen Seen und Venedig zur Verfügung. Die Teilnahme am Kongreß ist beim Kontinentalen Reklameverband des betreffenden Landes an zumelden, und dieser Verband übernimmt die Vormerkung der Teilnehmer. Die Vormerkgebühr beträgt 100 (hundert) italienische Lire. Die Anmeldung gibt das Recht zur Inanspruch nahme der Bahnermäßigung, zum Bezug des Ab zeichens und des Kongreßbuches, am Empfang im Kapitol, an dem Besuch Ostias und des Castel Fusano, an dem Schlußdiner, zum Genuß der Aus nahmepreise in den Hotels von Rom und Mailand. 62
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