L.. Z u s a m m e n st e l l u n g der Beschlüsse beider Kammern in Beziehung auf die ständische Petition, die Emancipation der Juden betreffend. Eingcgangcn am 22. September 1834. Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer, Beilage jnr II. Abtheilung 1. Sammlung lUitt. ( Seite 7. bis 22. Protocoll der ersten Kammer, II. Abtheil. Bd. Seite 840. flg. Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abthl. 2. Samml. lUit. L. Seite 175. bis 206. Protokolle der zweiten Kammer, III. Abthl. 3. Bd. Seite 223. flg. Beschlüsse der ersten Kammer. Beschlüsse der zweiten Kammer. Nach dem von der ersten Kammer genehmigten Hauptgutachten ihrer De putation soll der Antrag an die Staats regierung gerichtet werden: s.) „daß Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit geruhen möchten, nach Re vision der in Beziehung auf die Ver hältnisse der jüdischen Glaubensge nossen im Königreiche Sachsen ge genwärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften, zu Verbesserung ihres bürgerlichen Zustandes und zu Be seitigung der von ihnen aufgestellten gegründeten Beschwerden, den Ent wurf zu einem im Sinne des 33.§. der Verfassungsurkunde zu bearbei tenden Gesetze den Ständen vorlcgen, Durch den Beschluß der zweiten Kam mer ist der erste Theil des Antrages un ter a. durch das Amendement eines Mit gliedes dieser Kammer in folgender Weise modisicirt worden: „daß Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mitrcgenten Königl. Hoheit geruhen möchten, nach Revision rc. — Vorschriften, der nächsten Stän deversammlung zu zweckmäsiger und zeitgemäser Verbesserung des sittli chen und bürgerlichen Zustandes der im Königreiche Sachsen sich befin denden Israeliten, einen Gesetzent wurf mit Bestimmung der Rechts verhältnisse derselben vorzulegen." Was den zweiten Theil des diesseitigen Lerlage zur zweiten Abrheilung. 3te Samml. 20