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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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5534 159. Sitzung. Donnerstag, den 17. Dezember 1925 <Abg. Völtcl.) fließende Woge unserer Wasserläufe, Eigentum des Staa- i tes werden. Wir haben die gleiche gesetzliche Regelung > auch in Süddeutschland und Württemberg, wir haben : die gleiche gesetzliche Regelung in den skandinavischen ' Ländern, wo ein Zwang sich eingestellt hat, so zu versah- : ren, weil Ausländer, Amerikaner und Engländer, die l Wasserkräfte der Rordstaaten nützten und ungeheure ! Gelder daraus zogen, ohne daß de - Staat da it gedient war. Die Auffassung, daß das recht fein könnte, ist heute ' nicht mehr berechtigt, und deshalb stimme ich auch mit dem Herrn Abg. Lippe, bloß im Gegensatz zu ihm, darin überein, daß die Fragen, die der Antrag Nr. 1595 berührt, erörtert werden müssen, um sie in eine dem Geiste der Zeit entsprechende gesetzliche Form zu fassen, aber anders, wie der Herr Abg. Lippe wünscht, und im Gegensatz zu ihm so, daß der Staat derjenige ist, der auch darüber letzt hin und in oberster Instanz zu verfügen hat. (Bravo! b. d. Soz.) Abgeordneter Nammclsbcrg: Meine Damen und Herren! Der Antrag Lippe verlangt wieder einmal ein Gesetz, und zwar ein Gesetz, das bestimmt, daß den Wasser kraftinhabern bei Enteignung der Wasserkraft kostenlose Lieferung von Energie gewährt wird, wenn sie es fordern. Wir sehen in diesem Gesetz einen Zwang, nnd dieser Zwang hat seine Vorteile und seine Nachteile. Tie Nachteile desselben sind ja verschiedentlich schon von den Herren Vorrednern hier berührt worden. Ich bemerke, daß es für uns sehr wichtig und notwendig ist, daß wir keinen Druck aus die gesunde Privatwirtschaft ausüben, die heute die Wasserkräfte im Interesse der Arbeiterschaft für sich genügend ausnutzt. Wir verlangen, daß diese Rechte ge wahrt werden, und können nicht mit dem Herrn Vorredner darin übereinstimmen, daß diejenigen, die die Wasscr- kräfte jetzt ausnutzen, sic unberechtigt erhalten haben. Das hängt ganz von der geschichtlichen Entwicklung dieser Wassernutzungen ab. (Abg. Lippe: Sehr richtig!) So ohne weiteres kann man die Berechtigung nicht weg- strciten. Ich glaube, es liegt das dringende Bedürfnis vor, daß man die heutige Industrie, die mit den Wasser kräften hier in Sachsen arbeitet, nicht schematisch behan delt, sondern Rücksicht auf sie nimmt, wo es nur irgend im Interesse der Allgemeinheit möglich ist. Ich möchte dann an die Negierung die Frage richten, wie sie es bisher bei den verschiedenfachen Enteignungen gehandhabt hat. lFinanzministcr vr. Reinhold: Es sind keine erfolgt!) Man Hütte daraus Erfahrungen sammeln können. Wenn die Regierung eben mitteilt, daß Enteig nungen noch nicht vorgekommcn sind, so liegt es wahr scheinlich daran, daß die Regierung nach dieser Richtung noch nicht die Initiative ergriffen hat. Sie hat nns seinerzeit bei der Frage der Trinkwasserausnutzung auch einmal eine Gesetzesvorlage versprochen über die Ent eignung dieser Wasseranlagen, vielleicht können wir bei der Gelegenheit einen grundsätzlichen Standpunkt der Regierung erkennen. Wir wünschen und hoffen aber auch die Mitarbeit derjenigen Kreise bei einer Gesetzesvorlage, die durch diese Vorlage aufs energischste berührt würden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man das vom grünen Tische aus allein machen kann, sondern man wird doch die interessier ten Kreise fragen müssen, wie weit die Interessen der werktätigen Bevölkerung da mitsprechen. Im großen und ganzen ist also dem Verlangen, ein Gesetz hier vor zulegen, vielleicht nachzukommen, obwohl wir uns ver hältnismäßig recht wenig von dem Gesetz versprechen, weil die Schwierigkeiten der geichmäßigen Handhabung außerordentlich groß sind. Was dem einen recht ist, paßt (g) vielleicht für den anderen nicht mehr. Das ist ja schon be wiesen durch die Fälle, die mein Vorredner, Herr Abg. Völkel, hier erwähnte, indem er sagte: dem einen liegt vielleicht gar nichts an der Ausnutzung der Kräfte, er will in Geld entschädigt sein, und die grundsätzliche Entschädi gung in Geld würde wieder vielleicht die Entschädigung in Elektrizität unmöglich machen. Ich glaube daher, daß sorgfältige Vorarbeit der Regierung notwendig sein wird, um uns eine Gesetzesvorlage zu bringen, die annähernd die Interessen der Allgemeinheit und auch die Interessen der Privatwirtschaft hier soweit vertritt, wie es nötig ist, und wir schließen uns auch dem Herrn Vorredner an, daß dieser Antrag an den Ausschuß geht und dort die Vor arbeiten unternommen werden, damit die Regierung Richtlinien erhält für das Gesetz, das sie uns bald vorlegen möchte. (Bravo! b. d. Dtschnat.) Abgeordneter Siewert: Der Antrag Lippe gibt eigent lich Anlaß, die Frage der Ausnutzung der Wasserkräfte nnd der Zusammenlegung der Wasserkräfte überhaupt grundsätzlich zu stellen. Ich glaube, wir werden auch diese Gelegenheit bei den Beratungen ün Ausschuß dazu be nutzen. Ich habe mich eben ganz kurz bei dem Herrn Finanz minister erkundigt. Da wurde nur mitgeteilt, daß das Verhältnis der staatlichen Wasserkräfte zu den privaten etwa so ist, daß 5 Proz. im Besitz des Staates seien und 95 Proz. sich in den Händen der Privaten befinden, ein Zustand, der eigentlich Veranlassung gäbe, die Frage der Ausnutzung und Verwaltung der Wasserkräfte ernstlich grundsätzlich zu prüfen. Man überlege sich: die Wasser kräfte, sicherlich in den allermeisten Fällen auf natürlichem Wege entstanden, werden von einigen Leuten, die an den Wasserläufen Besitz erworben haben, ausgenutzt. Das E.) gesamte Volt aber wird hierbei von 95 Proz. sämtlicher Wasserkräfte ausgeschaltct. Der Rutzen fällt nur einigen Wenigen zu. Wir glauben, daß die Frage von einer anderen Seite, wie sie der Herr Abg. Lippe aufgezogen hat, sehr ernstlich geprüft werden muß. Wir sind bei der Kohle, bei den ganzen Schätzen, die unter und über der Erde vorhanden sind, der Meinung, daß unbedingt Verstaat lichung gefordert werden muh, Verstaatlichung der Wasser kräfte ebenso wie Verstaatlichung der Kohlenvorkommen, und zwar scheint uns Verstaatlichung selbst in diesem kapitalistischen Staate von Vorteil zu sein gegenüber der privatkapitalistischen Verwertung und Ausnützung der Wasserkräfte durch einzelne private Inhaber, die für sich nur Vorteile herausholcn, während so der Vorteil einer breiteren Schicht zugute kommen könnte, der Gesamtheit derjenigen Leute, die au den Wasserstraßen liegen, die aus billigem Wege zur Kraft, Energie kommen könnten; denn durch Zusammenlegung der Wasserkräfte und ihre Über tragung in elektrische Energie würde die Wirtschaft ganz erheblich begünstigt. Wir werden nns deshalb bei den Beratungen im Ausschüsse vor allen Dingen von dem Ge danken leiten lassen, daß die Wasserkräfte verstaatlicht werden müssen, daß ein Enteignungsverfahren durch geführt werden muß und daß man dabei Rücksicht nehmen : muß aus die kleinen Besitzer von Wasserkrästen, sagen wir, : auf die Mühlen- oder kleinen Sägewerksbesitzer und son stigen Leute, die durch die Enteignung völlig ihre Existenz : verlieren würden. Natürlich muß darauf Rücksicht ge- : nommen werden. Man muß ihnen entweder eine Ent- - schädigung in dem Maße gewähren, daß sie sich eine neue ' Existenz gründen können, oder man muß versuchen, durch , Lieferung vonEnergic, wie das hierindiesemAutrage gesagt ; wird, die Existenz dieser Leute zu erhalten, oder durch
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